Beschlussvorlage - BV/2024/063
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitende Planungsleistungen für den Neubau einer Feuerwache
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-30
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
05.09.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
19.09.2024
|
Darstellung des Sachverhalts
Gem. § 2 Abs.1 Brandschutzgesetz – BrSchG – haben die Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten, Fernmelde- und Alarmierungseinrichtungen bereitzustellen sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung zu sorgen.
§ 2 Abs. 2 Ziff. 1 BrSchG ergänzt, dass zu dieser Aufgabe insbesondere, die Bereitstellung von Feuerwehrhäuser mit den erforderlichen Einrichtungen gehört.
Die jetzige Feuerwache ist 1971 in Betrieb genommen worden. Nach einer Nutzungsdauer von mehr als 50 Jahren entspricht sie nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen an eine Feuerwache. Dies zeigt sich insbes. im Umfang der Beanstandungen durch die HFUK.
Eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung einer neuen Feuerwache hat gezeigt, welche Flächen für den Raumbedarf einer Feuerwache für die Wedeler Wehr erforderlich sind. Der Raum- und Flächenbedarf ergibt sich hauptsächlich aus den Anforderungen der Hanseatischen Feuerwehr Unfallkasse – HFUK -.
Zunächst muss festgestellt werden, dass eine Wache die den heutigen Anforderungen entspricht, nicht auf dem jetzigen Gelände errichtet werden kann, denn das jetzige Grundstück ist zu klein dafür.
Der jetzige Feuerwehrbedarfsplan kommt zu dem Schluss, dass der heutige Standort gut geeignet ist. Aus Sicht von Verwaltung und Wehrführung ist auch kein anderer Standort im Stadtgebiet erkennbar der geeignet sein kann. Daher wurde die Machbarkeitsstudie mit Blick auf einen Standort gegenüber der jetzigen gefertigt. Dort ist eine Realisierung auf der gegenüberliegenden Parkplatzfläche sowie dem danebenliegenden Grünland möglich.
Wir befinden uns weiterhin in der vorbereitenden Planungsphase „0“. Hierzu gehört die Untersuchung der Grundstücke auf Bodengrunduntersuchung, Schadstofferkundung und Kampfmittelauskunft.
Die Kosten für die Bodengrunduntersuchung und Schadstofferkundung betragen ca. 10.000€ und werden nach Zustimmung des Rates in den Haushalt 2025 eingeworben.
Die Kosten für die Kampfmittelsondierung können erst nach der Vorlage der Kampfmittelauskunft ermittelt werden. Der Antrag zur Überprüfung von stadteigenen Flächen auf Kampfmittelbelastung ist bei dem Landeskriminalamt gestellt.
Erst wenn alle Untersuchung abgeschlossen sind, kann das Verfahren in die nächste Planungsphase gehen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Bislang haben wir lediglich die Geeignetheit der Grundstücke aufgrund der Lage beurteilt, jetzt soll auch die Beschaffenheit beurteilt werden. Dabei geht es u.a. um Altlasten oder die Tragkraft der Böden. Erst danach kann abschließend entschieden werden, ob die Eignung gegeben ist. Außerdem können damit auch die Kostenschätzungen weiter konkretisiert werden.
Die Untersuchungsergebnisse sind der nächste Schritt im Planungsprozess, nicht aber die abschließende Festlegung. Die wäre erst später durch den Rat zu treffen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Zurzeit sehen Verwaltung und Wehrführung keinerlei Alternativen. Weder zum Neubau, noch zur Lage.
Wenn keinerlei Maßnahmen eingeleitet werden, ist auch mit Reaktionen der HFUK zu rechnen. Hierbei ist nicht gleich von der Schließung der gesamten Wache auszugehen aber Teilbereiche können durchaus betroffen sein.
Auch die Lage ist alternativlos,
a) weil kein anderes Grundstück vorhanden ist und
b) um die Hilfeleistungsfrist von 10 Minuten vom Eingang der Alarmierung an der Leitstelle bis zum ersten Einsatzfahrzeug am Einsatzort im gesamten Stadtgebiet gewährleisten zu können.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
10.000 |
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
