Beschlussvorlage - BV/2024/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtabschluss 2022
Feststellung des Gesamtergebnisses
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 3 - Innerer Service; Bürgermeister
- Geschäftszeichen:
- 3-204/Zw
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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19.09.2024
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Darstellung des Sachverhalts
Gemäß § 93 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen, in dem sowohl das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde als auch die Jahresabschlüsse ihrer wesentlichen Beteiligungen (Aufgabenträger) nachzuweisen sind.
Der Gesamtabschluss muss dabei unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein der tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde entsprechendes Bild vermitteln. Aufgabenträger, die hierfür von untergeordneter Bedeutung sind, müssen nicht in den Gesamtabschluss einbezogen werden (§ 93 Abs. 2 GO).
Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ein Gesamtlagebericht ist beizufügen.
Nach Aufstellung des Gesamtabschlusses wird dieser der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht mit dem Schlussbericht der Stabsstelle Prüfdienste der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Ein Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. die Behandlung des Jahresfehlbetrages erfolgt im Gegensatz zum Einzelabschluss nicht (§ 93 Abs. 7 GO).
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Gesamtabschluss 2022 wurde fristgerecht am 05.09.2023 fertiggestellt und der Stabsstelle Prüfdienste zur Prüfung vorgelegt. Der Abschluss der Prüfung erfolgte im April 2024.
Der Prüfbericht und die Stellungnahme dazu werden dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat mit einer gesonderten Mitteilungsvorlage vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,7 MB
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