Mitteilungsvorlage - MV/2024/058
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die Anfrage aus der Ratssitzung am 13.06.2024 zum Thema Straßenreinigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Justiziariat
- Geschäftszeichen:
- 0-11
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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11.07.2024
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung beantwortet die beiden formulierten Fragen wie folgt:
Seit Inkrafttreten der Satzung der Stadt Wedel über die Reinigung der öffentlichen Straßen sowie über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung – StruGS) sind insgesamt 30 Klagen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht eingegangen. Eine Klage ist zwischenzeitlich zurückgenommen worden, sodass noch 29 Klagen rechtshängig sind. Davon sind bislang insgesamt 24 begründet worden. Die Stadt Wedel hat entsprechend erwidert.
Zwischenzeitlich liegt auch ein Normenkontrollantrag vor, zugegangen am 28.06.2024.
Entgegen aller Darstellung ist die der Straßenreinigungssatzung zugrundeliegende, und im Bürgerinformationssystem der Stadt Wedel veröffentlichte Kalkulation vollständig im Sinne der Rechtsprechung. Die Vollständigkeit bemisst sich nicht anhand der Seitenzahl eines Dokuments.
Laut sogenannter Ergebnisrechtsprechung ist für die richterliche Kontrolle entscheidend, dass das Ergebnis mit den Bemessungsregeln, hier dem § 6 KAG, übereinstimmt. Dieses ist dem Gericht in den genannten Klageverfahren, aber auch der Öffentlichkeit im Rahmen der Beschlussvorlage (BV/2022/097), so vorgelegt worden.
Sofern das Gericht es für sachdienlich erachtet, wird es die Stadt Wedel zur weiteren Erläuterung auffordern.
Konkrete Fragen zur Kalkulation sind in den Klageverfahren seitens der Stadt Wedel beantwortet worden.
Die Stadt Wedel hat sich als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühr für den Straßenfrontmeter entschieden. Dabei handelt es sich um eine praktikable und von der Rechtsprechung anerkannte Grundlage, um die Gebührenlast unter Zugrundelegung der Grundstücksgröße und Lage, nach dem ausgearbeiteten Verteilungsschlüssel der Reinigungsklassen individuell zu verteilen.
Die Stadt Wedel hat sich in der Kalkulation für die am 1.7.2023 in Kraft getretene Straßenreinigungs- und Gebührensatzung im Zeitraum vom 2019 bis 2021 auf die tatsächlichen Kosten berufen und auf dieser Grundlage eine Prognose für die künftigen Jahre erstellt. Aus dieser Mischform der in der dreijährigen Periode tatsächlich entstandenen Kosten und der Prognose für die Zukunft wurden unter Zugrundelegung der Vorschriften des KAG die Gebühren in der aktuell gültigen Satzung errechnet.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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138,7 kB
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