Beschlussvorlage - BV/2024/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 28 „Gesamtschule“, 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ku
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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25.06.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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11.07.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
- die 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“ des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ aufzustellen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen
- die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.
Der Geltungsbereich der 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“ des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ beinhaltet eine ca. 22.000 m² große Fläche des ehemaligen J.-D. Möller Areals Rosengarten 10, 12, 14 und 16. Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 49/13, 49/26, 49/44, 49/45, Flur 11, Gemarkung Wedel und Flurstücke 8/1, 10/1, 7/11 und 14/18, Flur 4, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3
Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend dem Bedarf.
Wedel hat lebenswerte Quartiere.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Das Ziel dieses Beschlusses ist die Schaffung von Planungsrecht für ein mit der Stadt Wedel
abgestimmtes städtebauliches Konzept. Es soll ein urbanes Gebiet mit einer gemischten Nutzung entstehen. Neben Gewerbe und Dienstleistungen soll auch die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum realisiert werden.
Darstellung des Sachverhalts
Die zu überplanende Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 28 „Gesamtschule“ ist als Mischgebiet festgesetzt.
In der Planungsausschusssitzung vom 27.06.2023 wurde dem Ausschuss und der Öffentlichkeit ein
erstes städtebauliches Konzept vorgestellt.
Dieses wurde von Investor überarbeitet und in der Sitzung des Planungsausschusses am 28.05.2024 vorgestellt. Das Konzept soll als Grundlage für die weitere Planung dienen.
Die zu überplanende Fläche liegt im Innenbereich und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung
nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Die Kosten des Planverfahrens werden vom Investor (Kostenübernahmevertrag) übernommen.
Die unterschriebene Verpflichtungserklärung, in der, der Investor die „Grundsätze der
Bodennutzung“ anerkennt, liegt vor.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem u.a. die
Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie die Kosten für soziale Infrastruktur vereinbart werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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5 MB
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