Beschlussvorlage - BV/2024/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 Der Rat beschließt,

  1. die 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“ des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ aufzustellen und den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen

 

  1. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung „ehemaliges J.-D. Möller Areal“ des Bebauungsplans Nr. 28 „Gesamtschule“ beinhaltet eine ca. 22.000 m² große Fläche des ehemaligen J.-D. Möller Areals Rosengarten 10, 12, 14 und 16. Die zu überplanende Fläche besteht aus den Flurstücken 49/13, 49/26, 49/44, 49/45, Flur 11, Gemarkung Wedel und Flurstücke 8/1, 10/1, 7/11 und 14/18, Flur 4, Gemarkung Schulau-Spitzerdorf.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3

 

Wedel fördert den Wohnungsbau entsprechend dem Bedarf.

 

Wedel hat lebenswerte Quartiere.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Das Ziel dieses Beschlusses ist die Schaffung von Planungsrecht für ein mit der Stadt Wedel

abgestimmtes städtebauliches Konzept. Es soll ein urbanes Gebiet mit einer gemischten Nutzung entstehen. Neben Gewerbe und Dienstleistungen soll auch die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum realisiert werden.

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Darstellung des Sachverhalts

Die zu überplanende Fläche ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 28 „Gesamtschule“ ist als Mischgebiet festgesetzt.

In der Planungsausschusssitzung vom 27.06.2023 wurde dem Ausschuss und der Öffentlichkeit ein

erstes städtebauliches Konzept vorgestellt.

Dieses wurde von Investor überarbeitet und in der Sitzung des Planungsausschusses am 28.05.2024 vorgestellt. Das Konzept soll als Grundlage für die weitere Planung dienen.

Die zu überplanende Fläche liegt im Innenbereich und soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung

nach § 13 a BauGB aufgestellt werden.

Die Kosten des Planverfahrens werden vom Investor (Kostenübernahmevertrag) übernommen.

Die unterschriebene Verpflichtungserklärung, in der, der Investor die „Grundsätze der

Bodennutzung“ anerkennt, liegt vor.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet, in dem u.a. die

Herstellung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau sowie die Kosten für soziale Infrastruktur vereinbart werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung unterstützt das städtebauliche Konzept und damit das Bebauungsplanverfahren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Realisierung dieses Bauprojektes ist ohne Änderung des Bebauungsplans nicht möglich.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

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Anlagen

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