Beschlussvorlage - BV/2024/038
Grunddaten
- Betreff:
-
Billardclub Wedel 1961 e.V.
Zuschuss Mietzins und Nebenkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
- Geschäftszeichen:
- 1-401-My
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Entscheidung
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26.06.2024
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Darstellung des Sachverhalts
Der BC Wedel hat seit dem 01.07.1999 die alte Sporthalle Bergstraße zur mietfreien Nutzung als Vereinsheim von der Stadt erhalten. Die Mietfreiheit wurde 2003, 2007, 2010, 2017, 2019 und 2022 verlängert und endet am 30.06.2024. Auch der Mietvertrag selbst endet am 30.06.2024. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht eine der Parteien das Mietverhältnis 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Der 1999 vereinbarte Mietzins beträgt 7.669,-€ p.a. und wird aus Sportförderung bezahlt. Die Betriebskosten werden bis zu einem Drittel maximal bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000,-€ gefördert. Die letzte Abrechnung der Betriebskosten von 2022 betrug 2.307,-€.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der BC Wedel hat seinerzeit die alte Sporthalle mit Eigenmitteln und Leistungen für seine Zwecke umgestaltet. Die Stadt ist daran interessiert, eine dauerhafte und sinnvolle Nutzung des Gebäudes zu gewährleisten. Das Gebäudemanagement hat 2013 neue Fenster einbauen lassen. Eine kürzliche Begehung des Billardclubs hat keine neuen Erkenntnisse gebracht. Notwendige Reparaturen am Gebäude werden durchgeführt, aber keine energetischen Sanierungen. Die hohen Energiekosten belasten den Verein also weiterhin. Der Verein zeigt erhebliche Eigeninitiative, kann aber ohne städtische Hilfe nicht zurechtkommen. Die Verwaltung hält es daher weiter für richtig, den Verein in der bisherigen Weise zu unterstützen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Stadt kann eine Beteiligung an den Miet- oder Nebenkosten ablehnen oder in abweichenden Beträgen zusagen. Eine Ablehnung würde kurzfristig die finanzielle Leistungsfähigkeit des Vereins überfordern. Die erforderlichen Mittel von maximal 10.669,- € p.a. sind im Produkt Sportförderung für 2024 veranschlagt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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