Beschlussvorlage - BV/2024/029

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt

a) die von der Verwaltung der Stadt Wedel aufgestellte Kalkulation. Sie ist als Anlage beigefügt.

b) die in der Anlage beigefügte Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule Wedel.

 

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

Bereitstellung eines bedarfsgerechten Weiterbildungsangebots für alle Bevölkerungsteile.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Nach der Erhöhung der Honorare für die freien Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule zum 01.02.2024 ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf den angestrebten Kostendeckungsgrad von 65% zu gewährleiten.

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Die Volkshochschule Wedel als kostenrechnende Einrichtung der Stadt Wedel hat im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zur Erhöhung ihres Kostendeckungsgrades auf 65% die Gebührensatzung überarbeitet und die Gebühren im Allgemeinen Bildungsprogramm erhöht.

 

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die letzte Gebührenanhebung erfolgte 2015. Aufgrund der Corona-Pandemie erschien eine Anhebung in den Jahren 2020 bis 2022 mit Rücksicht auf allgemein unsichere wirtschaftliche Verhältnisse nicht angemessen.

Die Gebührenerhöhung bezieht sich auf das Allgemeine Bildungsprogramm. Aufgrund der durch das Controlling der Stadt Wedel erstellten Hochrechnung werden diese Gebühren um 20% angehoben (vgl. Tabelle). Diese Prozentzahl ergibt sich aus den Ist-Zahlen der Jahre 2021-2023 und dem Ansatz für 2024 und ist auf das Erreichen des Kostendeckungsgrades von 65% ausgerichtet. Eingerechnet wurde auch die bereits erfolgte Honorarerhöhung, die seit dem 01.02.2024 gilt. Die Erhöhung um 20% deckt sich außerdem mit dem Beschluss des Rates zur Haushaltskonsolidierung vom 11.05.2023.

 

Teilnehmer

bisher

Zusatzgebühr pro UE

Erhöhung um 20%

Zzgl. Honorarerhöhung

6€/UE

neue Zusatzgebühr pro UE

 

 

 

 

 

Mind. 12

2,20 €

2,64€

+ 0,50€          3,14€

3,10€

8 – 11

3,10 €

3,72€

+ 0,75€          4,47€

4,50€

6 – 7

4,00 €

4,80€

+ 1,00€          5,80€

5,80€

4 – 5

5,60 €

6,72€

+ 1,50€          8,22€

8,20€

 

 

 

 

 

Einzelveranstaltungen

8,00€

9,60€

 

10,00€

 

 

 

 

 

Verwaltungsgebühr

14,- €

16,80€

 

17,00€

Neu: Tageskurs

 

 

 

8,50€

 

 

 

 

 

Ermäßigung I

auf 56 %

auf 60 %

 

 

Ermäßigung II

auf 9 %

auf 15 %

 

 

 

Die Ermäßigungen für zwei verschiedene Berechtigungsgruppen bleiben erhalten, werden aber moderat vermindert:

Berechtigte der Ermäßigungsgruppe I zahlen künftig 60% statt 56% der Kursgebühr, Berechtigte der Ermäßigungsgruppe II 15% statt 9%. Andere Volkshochschulen gewähren z.T. nur eine Ermäßigungskategorie (z.B. die VHS Elmshorn mit einer einheitlichen Ermäßigung von 50%).

Um den niedrigschwelligen Zugang zu den Bildungsangeboten zu gewährleisten, sollen an der VHS Wedel weiterhin 2 Ermäßigungskategorien vorgehalten werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine umfassende neue Kalkulation für die Volkshochschule durch das Controlling der Stadt Wedel geplant, die eine erneute Anpassung mit sich bringen könnte. Zukünftig sollen die Gebühren in zeitlich geringeren Abständen angepasst werden.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Um den geplanten Kostendeckungsgrad von 65% erreichen zu können und da die Erhöhung der Honorare bereits mit dem 01.02.2024 in Kraft getreten ist, gibt es zu  der vom Rat zu beschließenden Gebührenerhöhung keine Alternative.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

+ 42.000€

+84.000€

+84.000€

+84.000€

+84.000€

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...