Beschlussvorlage - BV/2024/029
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1.26
Erhöhung der Kursgebühren in der Volkshochschule Wedel
Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Volkshochschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Weiterbildung/Volkshochschule
- Geschäftszeichen:
- 1-43
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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29.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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13.06.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
Bereitstellung eines bedarfsgerechten Weiterbildungsangebots für alle Bevölkerungsteile.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Nach der Erhöhung der Honorare für die freien Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschule zum 01.02.2024 ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit im Hinblick auf den angestrebten Kostendeckungsgrad von 65% zu gewährleiten.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die letzte Gebührenanhebung erfolgte 2015. Aufgrund der Corona-Pandemie erschien eine Anhebung in den Jahren 2020 bis 2022 mit Rücksicht auf allgemein unsichere wirtschaftliche Verhältnisse nicht angemessen.
Die Gebührenerhöhung bezieht sich auf das Allgemeine Bildungsprogramm. Aufgrund der durch das Controlling der Stadt Wedel erstellten Hochrechnung werden diese Gebühren um 20% angehoben (vgl. Tabelle). Diese Prozentzahl ergibt sich aus den Ist-Zahlen der Jahre 2021-2023 und dem Ansatz für 2024 und ist auf das Erreichen des Kostendeckungsgrades von 65% ausgerichtet. Eingerechnet wurde auch die bereits erfolgte Honorarerhöhung, die seit dem 01.02.2024 gilt. Die Erhöhung um 20% deckt sich außerdem mit dem Beschluss des Rates zur Haushaltskonsolidierung vom 11.05.2023.
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Teilnehmer |
bisher Zusatzgebühr pro UE |
Erhöhung um 20% |
Zzgl. Honorarerhöhung 6€/UE |
neue Zusatzgebühr pro UE |
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Mind. 12 |
2,20 € |
2,64€ |
+ 0,50€ 3,14€ |
3,10€ |
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8 – 11 |
3,10 € |
3,72€ |
+ 0,75€ 4,47€ |
4,50€ |
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6 – 7 |
4,00 € |
4,80€ |
+ 1,00€ 5,80€ |
5,80€ |
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4 – 5 |
5,60 € |
6,72€ |
+ 1,50€ 8,22€ |
8,20€ |
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Einzelveranstaltungen |
8,00€ |
9,60€ |
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10,00€ |
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Verwaltungsgebühr |
14,- € |
16,80€ |
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17,00€ |
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Neu: Tageskurs |
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8,50€ |
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Ermäßigung I |
auf 56 % |
auf 60 % |
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Ermäßigung II |
auf 9 % |
auf 15 % |
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Die Ermäßigungen für zwei verschiedene Berechtigungsgruppen bleiben erhalten, werden aber moderat vermindert:
Berechtigte der Ermäßigungsgruppe I zahlen künftig 60% statt 56% der Kursgebühr, Berechtigte der Ermäßigungsgruppe II 15% statt 9%. Andere Volkshochschulen gewähren z.T. nur eine Ermäßigungskategorie (z.B. die VHS Elmshorn mit einer einheitlichen Ermäßigung von 50%).
Um den niedrigschwelligen Zugang zu den Bildungsangeboten zu gewährleisten, sollen an der VHS Wedel weiterhin 2 Ermäßigungskategorien vorgehalten werden.
Für das Haushaltsjahr 2025 ist eine umfassende neue Kalkulation für die Volkshochschule durch das Controlling der Stadt Wedel geplant, die eine erneute Anpassung mit sich bringen könnte. Zukünftig sollen die Gebühren in zeitlich geringeren Abständen angepasst werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Um den geplanten Kostendeckungsgrad von 65% erreichen zu können und da die Erhöhung der Honorare bereits mit dem 01.02.2024 in Kraft getreten ist, gibt es zu der vom Rat zu beschließenden Gebührenerhöhung keine Alternative.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
+ 42.000€ |
+84.000€ |
+84.000€ |
+84.000€ |
+84.000€ |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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266,1 kB
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