Beschlussvorlage - BV/2024/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Vorplanung für den Ausbau der Straße Tinsdaler Weg und die Aufteilung in zwei Ausbaubereiche, wie folgt:

 

a) Ausbaubereich A (zw. Am Lohhof und Galgenberg): Der Abschnitt soll ähnlich wie der Bestand mit einer 7,50 m breiten Fahrbahn und beidseitigen ca. 2,25 m breiten Gehwegen ausgebaut werden. Es sollen wechselseitig Pflanz-/Bauminseln als optische Einengung der Fahrbahn angelegt werden. Parken am Fahrbahnrand soll ermöglicht werden.

 

b) Ausbaubereich B (zw. Galgenberg und Grenzweg): Der Abschnitt soll ähnlich wie der Bestand mit einer 6,50 m breiten Fahrbahn und beidseitigen ca. 3,65 m breiten Nebenflächen (0,55 m Schutzstreifen / 1,50 m Radweg / 1,60 m Gehweg) ausgebaut werden. Partiell soll Parken am Fahrbahnrand ermöglicht werden.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

HF 2 Stadtentwicklung und Umwelt: Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses     . / .

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Straße Tinsdaler Weg befindet sich im Südosten der Stadt Wedel und erstreckt sich auf einer Länge von ca. 2 km von der Straße Bei der Doppeleiche / Am Lohhof bis zum Grenzweg / HH.

 

Die Straße ist eine Hauptsammelstraße mit Erschließungsfunktion für angrenzende Wohngebiete.

In Teilbereichen sind dort täglich bis zu 8.000 Fahrzeuge unterwegs, darunter auch viel Schwerlastverkehr. Die Straße ist dem Vorbehaltsnetz der Stadt zugeordnet, d. h. ÖPNV und Wirtschaftsverkehre sowie das Rettungswesen (z. B. Feuerwehr) müssen darauf gut abfließen.

 

Die Straße liegt in einem baulich sehr schlechten Zustand vor. Im Fahrbahnbereich (Asphalt) befinden sich zahlreichen Risse, alte Aufgrabeflächen, ausgebesserte Stellen und Lunken.

Die Nebenflächen (Gehwege) sind in Teilen in einem desolaten Zustand, mit unebenen, defekten Platten und Lunken (Pfützenbildung).

 

Die Straße Tinsdaler Weg weist unterschiedliche Breiten auf. Zwischen Am Lohhof und Galgenberg ist die Straße ca. 12 m breit, aufgeteilt in ca. 7,00 m Fahrbahn und beidseitig ca. 2,50 m Gehweg. Zwischen Galgenberg und Grenzweg ist die Straße ca. 14 m breit, aufgeteilt in ca. 7,00 m Fahrbahn und beidseitig ca. 3,50 m Nebenfläche (mit Radweg und Gehweg sowie teilw. Sicherheitsstreifen).

 

Ein Halten / Parken am Fahrbahnrand ist in Teilbereichen möglich / zugelassen

 

In den beidseitigen Nebenflächen befinden sich sämtliche Versorgungsleitungen.

 

Entwässerungsleitungen liegen im Fahrbahnbereich der Straße.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Schon 2017 wurde in der Klimaschutzkonferenz der Stadt Wedel intensiv über eine Verbesserung für Radfahrer in der Straße Tinsdaler Weg diskutiert; mit dem Ergebnis, dass ein beidseitiger Schutzstreifen dort geeignet wäre. Der politische Beschluss dafür wurde jedoch nicht gefasst.

 

Im Rahmen des Mobilitätskonzeptes wurde bei der 2. Planungswerkstatt in 2021 ebenfalls die Verbesserung der Radverkehrsführung im Tinsdaler Weg thematisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Straße in zwei Bereiche geteilt werden sollte (Teilung in „Wohnen“ und „Gewerbe“).

 

Mit der BV/2021/137 wurden dem PLA und dem UBFA seitens der Verwaltung eine Vorplanung vorgelegt, die die Aufteilung in zwei Ausbaubereiche und jeweils Verbesserungen für die Radver-kehrsführung vorsahen. So sollten im Bereich A beidseitig Schutzstreifen (Radfahrangebotsstreifen) und im Bereich B beidseitig Radwege angelegt werden.

 

Mit der BV/2021/137-2 hat die Verwaltung, auf Wunsch des UBFA, zusätzlich Einbahnstraßen-varianten geprüft und Vorabstellungnahmen der Verkehrsbehörde / Polizei (auch Feuerwehr) eingeholt sowie eine Vorprüfung bzgl. Tempo-30 angestoßen.

Daraufhin haben der PLA und der UBFA beschlossen, Verbesserungen für die Radverkehrsführung vorzusehen. Der PLA empfahl sichere Radverkehrsanlagen (Radwege, Schutz-/Fahrstreifen). Der UBFA hat beschlossen, für Bereich A mit beidseitigen Schutz-/Radfahrstreifen und für Bereich B mit beidseitigen Radwegen weiter zu planen. Es sollte eine Anliegerbeteiligung mit vorliegenden Varianten durchgeführt werden. Im UBFA hat Bündnis 90 / Die Grünen die Variante E 2 (Radfahrstreifen und gegenläufiger Radweg in Einbahnstraße) favorisiert.

 

Mit der BV/2022/099 hat die Verwaltung die Abwägung der Stellungnahmen der Anliegerbeteiligung vorgelegt. Es wurde für den Bereich A eine neue Variante „MIX 1-2-1“ (wechselnde Einbahnstraße mit gegenläufigem Radweg sowie Gegenverkehr mit beidseitigen Schutzstreifen) vorgeschlagen.

Im UBFA hat Bündnis 90 / Die Grüne den Vorschlag des ADFC aufgegriffen. Es wurde die Vertagung der BV beantragt, um die Variante des ADFC einzubringen.

Anfang 2023 wurde dem UBFA die ADFC-Variante durch Mitglieder des ADFC vorgestellt.

Seitens der Verwaltung wurde die MV/2022/118 vorgelegt. In dieser wurde inhaltlich aufgezeigt, was die ADFC-Variante für Vor- und Nachteile beinhaltet. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass die ADFC-Variante der Beschlusslage der PLA und UBFA entgegensteht.

Dennoch hat der UBFA die Verwaltung beauftragt, die ADFC-Variante gem. gesetzlicher Vorgaben  zu prüfen und diese Variante als Zusatz zu den bisherigen Varianten aus- und aufzuarbeiten.

 

Mit der BV/2022/099-01 hat die Verwaltung dem UBFA die Prüfung der ADFC-Variante durch das

Büro M+O vorgestellt. Ergebnis der Prüfung: Die Straßenbreite von 12 m lässt eine Gestaltung nach geltender RASt nicht zu. Eine Unterschreitung der Regelbreiten wird nicht empfohlen. Für die Anlage von beidseitigen Gehwegen, Parkstreifen und einer Fahrbahn mit Begegnungsfall Bus/Lkw wären mind. 14 m notwendig. Die Anordnung von Tempo 30 ist zzt. nicht begründbar (wg. Durch-gangsverkehr, Vorbehaltsnetz etc.).

Dennoch wurde im UBFA ein interfraktioneller Antrag gestellt und beschlossen, der die Verwaltung beauftragt, für den Bereich A mit der ADFC-Variante und für den Bereich B mit beidseitigen Radwegen (analog Bestand) weiter zu planen. Es sollten auch die erforderlichen Schritte für die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Bereich A eingeleitet werden.

 

Mit der MV/2023/058 wurden dem PLA und dem UBFA die Abwägung der Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung (zu den Vorplanungsvarianten) vorgelegt. Es gab kein eindeutiges Ergebnis. Generell wurden jedoch Tempo-30 und Einbahnstraße sowie Rüttelstreifen und Speedbumps abgelehnt und eine Fahrbahnbreite von 6,50 m gefordert.

Das Abwägungsergebnis der Verwaltung lautete somit: Ausbau ähnlich Bestand.

Der PLA hat das zur Kenntnis genommen. Der UBFA hat eine rege Diskussion dazu geführt. Daraufhin hat die Verwaltung um Stellungnahme der einzelnen Fraktionen gebeten. Diese liegen nun vor.

 

Für die beiden Bereiche ergeben sich folgende, grundsätzliche Ausbauvarianten:

 

Bereich A – Ausbau ähnlich Bestand: Fahrbahnbreite 7,50 m; beidseitig Gehweg mind. 2,25 m breit; ggf. Anlage von wechselseitigen Grün-/Pflanzflächen und Parkmöglichkeiten

Vorteile: Fahrbahn ausreichend breit für Gegenverkehr (Bus/Lkw); Gehwege ausreichend breit für Fußgänger und Rad fahrende Kinder; in Teilbereichen Halten/Parken am Fahrbahnrand möglich; Anlage von Grün-/Pflanzflächen möglich.

Nachteile: subjektive Unsicherheit bei Radfahrenden bei (Mit-)Nutzung der Fahrbahn

 

Bereich B – Ausbau ähnlich Bestand: Fahrbahnbreite 6,50 m; beidseitig Rad- und Gehweg auf Hochbord (Schutzstreifen: 0,55 m, Radweg: 1,50 m, Gehweg mind. 1,60 m) 

Vorteile: sichere Radwege, da getrennt vom Fahrzeugverkehr (Lkw/Bus) auf Hochbord geführt; in Teilbereichen Halten/Parken am Fahrbahnrand möglich.

Nachteile: Gehwege recht schmal; nutzbare Gehwegfläche ggf. durch Einbauten (Masten, Schränke) eingeschränkt; Fußgänger und Radfahrer müssen sich an Engstellen ggf. arrangieren.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Für den Bereich A wird hiermit auf die Präsentation der Verwaltung im UBFA am 14.09.2023 verwiesen, in der alle bisher diskutierten Varianten aufgezeigt wurden.

 

Für den Bereich B sind keine Varianten erarbeitet worden.

 

 

Die geschätzten Gesamtkosten der gesamten Straßenbaumaßnahme liegen bei ca. 6 Mio.€.

Hierbei sind ca. 5,2 Mio.€ für Baukosten und ca. 800 T€ für Baunebenkosten (Ing.-leistungen, Vermessung, Baugrund, Sonstiges) eingeplant.

 

Es handelt sich um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (Ausbau). Die Beiträge, gem. Satzung der Stadt Wedel, sind zurzeit ausgesetzt.

 

Bei der Straße Tinsdaler Weg handelt es sich um eine wichtige innerörtliche Verbindungsstraße, deren Ausbau über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) förderfähig wäre. Ein entsprechender Antrag wird beim Land-SH gestellt.

 

Der Ausbau von separat geführten Radwegen wird zzt. vom Kreis/Land/Bund gefördert.

Ein entsprechender Antrag wird dann ggf. gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

 

 

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

 

 

1,5 Mio.

1,5 Mio.

1,5 Mio.

1,5 Mio.

Saldo (E-A)

 

 

1,5 Mio.

1,5 Mio.

1,5 Mio.

1,5 Mio.

 

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Anlagen

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