Beschlussvorlage - BV/2023/140
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße Breiter Weg - Entwurfsbeschluss (Bauprogramm)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- FD 2-60 / 602 Boe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Entscheidung
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07.12.2023
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27.06.2024
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt den Ausbau der Straße Breiter Weg gemäß vorliegender Planung (Entwurf), wie folgt:
Ausbau der Fahrbahn in einer Breite von 6,25 m bzw. 6,50 m in Asphalt; Ausbau des nördlichen Gehweges in einer Breite von 2,00 m bis 2,50 m in Sickerpflaster; Ausbau des südseitigen Gehweges in einer Breite von 3,00 m bis 3,50 m in Sickerpflaster; Anordnung wechselseitiger Fahrbahneinengungen (Pflanzinseln); Restflächen (Randbereiche) werden als Grünflächen (Versickerungsmulden) ausgebildet, verbunden mit Baumfällungen und z. T. Neuanpflanzung von Bäumen.
Die Ausführung der Straßenausbauarbeiten wird, nach Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel, ggf. ab 2025 erfolgen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele):
HF 2 Stadtentwicklung und Umwelt: Die Stadt sorgt für einen ausgewogenen Verkehrsmix, der sowohl Belange der Umwelt als auch des Wirtschaftsstandortes berücksichtigt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses: . / .
Darstellung des Sachverhalts
Die Straße Breiter Weg erstreckt sich auf einer Länge von ca. 1.050 m von der Pinneberger Straße
bis zur Straße Moorweg und befindet sich im Nordosten der Stadt Wedel.
Die Straße liegt in einem baulich sehr schlechten Zustand vor. Die Fahrbahn erhielt vor 14 Jahren
teilweise eine neue, dünne Asphaltdeckschicht, die nun wieder zahlreiche Risse, Ausbrüche und Verformungen aufweist. Die vorhandenen Nebenflächen (Gehweg) sind weitestgehend unbefestigt. Die Nutzung, insbesondere bei Regenwetter, ist sehr eingeschränkt. Da der süd-/östliche Gehweg in beide Richtungen stark von Fußgängern und Radfahrenden (insbesondere Schulkindern) genutzt wird, sind die nutzbaren Flächen weitestgehend unzureichend breit.
Die Straßenfläche zwischen Pinneberger Straße und Egenbüttelweg hat eine Breite von ca. 16-18 m, aufgeteilt in: ca. 4 m Grünfläche - ca. 6,50 m Fahrbahn - ca. 2 m Grünstreifen mit Baumbestand -
ca. 3 m Gehweg - Restflächen Grün und Graben (am Friedhof).
Zwischen Egenbüttelweg und Moorweg hat die Straßenfläche eine durchschnittliche Breite von ca. 14 m, aufgeteilt in: ca. 2 m Grünfläche bzw. Gehweg - ca. 6 m Fahrbahn - ca. 3 m Grünstreifen mit Baumbestand - ca. 3 m Geh-/Radweg.
In den süd-/östlichen Neben-/Grünflächen befinden sich viele Straßenbäume. Gemäß vorliegendem Baumgutachten vom 14.03.2019 werden alle Bäume als grundsätzlich vital gesehen. Einige Bäume werden als besonders erhaltenswert und andere als für eine Fällung - im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen - geeignet angegeben.
Ein Teil der Straße Breiter Weg befindet sich im B-Plangebiet 43 „Egenbüttelkamp“, der im Jahre
1974 beschlossen wurde. Hier sind einige Straßenbäume als „zu erhalten“ festgesetzt.
In den beidseitigen Neben-/Grünflächen, auch unterhalb der Bäume, befinden sich sämtliche Versorgungsleitungen.
Entwässerungsleitungen liegen sowohl im Fahrbahnbereich als auch unterhalb der Neben-/ Grünflächen mit Baumbestand.
Zwischen Autal und Egenbüttelweg existiert kein RW-Kanal. Die Straßenentwässerung läuft hier über einen Graben (Friedhofseite).
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Mit dem Ausbau der Straße Breiter Weg soll die nutzbare Straßenfläche entsprechend geltender Richtlinien in einen fachgerechten und verkehrssicheren Zustand gebracht werden. Die Festlegung der neuen Ausbauquerschnitte soll für alle Nutzer (Verkehrsteilnehmer), insbesondere aber für die nicht motorisierten (Fußgänger, Radfahrende und Schulkinder) eine Verbesserung bringen.
Mit der BV/2019/158 wurden dem UBFA am 06.02.2020 verschiedene Ausbauvarianten vorgestellt. In allen Varianten ist beidseitig ein neuer, befestigter Gehweg vorgesehen. Vordergründig ist der Neubau des Gehweges entlang der Nord-/Westseite zw. Klintkamp und Flerrentwiete zu sehen, damit eine verbesserte und sichere Erreichbarkeit der Moorwegschule (Eingang Breiter Weg) und der Bushaltestellen gegeben ist.
Im Rahmen einer Planauslegung/TÖB-Beteiligung wurden die einzelnen Varianten diskutiert. Im UBFA am 13.08.2020 wurde das Ergebnis der Planauslegung/TÖB-Beteiligung mit Abwägung der Stellungnahmen (s. BV/2020/046) vorgelegt. Die Planungen zum Ausbau der Straße sollten mit der Variante 1 - Ausbau im Bestand mit beidseitigen, befestigten Gehwegen und Erhalt des Grünstreifens mit Baumbestand fortgeführt werden.
Nun liegt das Ergebnis der fortgeführten Planung, unter Berücksichtigung der RASt06, vor und das Bauprogramm ist wie folgt zu beschließen:
Bereich 1) Autal bis Egenbüttelweg
Die neue Fahrbahnbreite beträgt 6,50 m, um den Begegnungsfall Bus/Bus bzw. Bus/Lkw (bei 50 km/h) zu gewährleisten, Herstellung in Asphaltbauweise.
Der neue, nordseitige Gehweg wird ca. 2,50 m breit, inkl. 0,45 m Sicherheitsstreifen, auf Hochbord und wird mit Sickerpflaster (klinkerrot) befestigt.
Die nordseitige Rest-/Grünfläche wird ca. 0,90 m breit und als Versickerungsmulde angelegt.
Der südseitige Gehweg wird neu, direkt an die Fahrbahn angrenzen, ca. 3,50 m breit, inkl. 0,45 m Sicherheitsstreifen, auf Hochbord sein und wird mit Sickerpflaster (klinkerrot) befestigt.
Die südseitige Rest-/Grünfläche (zw. Gehweg und Graben) wird ca. 2,40 m breit und als Versickerungsmulde sowie Pflanzfläche angelegt, mit Neuanpflanzung von heimischen Laubbäumen.
Zur Durchführung der Straßenbauarbeiten, unter Beibehalt einer einspurigen, voraussichtlich mit Wechsel-LSA gesteuerten Durchfahrtsmöglichkeit (u. a. für Busverkehr), aber auch zur Sicherstellung der v. b. Gehwegbreiten müssen die vorhandenen Bestandsbäume entlang des Grabens (ca. 20 St.) gefällt werden. Erforderliche Ersatzpflanzungen werden dann später vor Ort, in der neu anzulegenden Pflanzfläche (zw. Versickerungsmulde und Graben) erfolgen.
Die Entwässerung der neu herzustellenden Straßenflächen erfolgt in diesem Bereich auf gesamter Länge direkt in Richtung Graben (entlang des Friedhofes). Hierzu sind im südseitigen Bordstein integrierte Entwässerungsmöglichkeiten vorgesehen und durch/unter den Gehweg werden Rohrleitungen verlegt, um das Niederschlagswasser in die dahinter befindliche Grünfläche (Versickerungsmulde) abzuleiten.
Bereich 2) Egenbüttelweg bis Moorweg
Die neue Fahrbahnbreite beträgt 6,25 m, um den Begegnungsfall Bus/Lkw (bei 30 km/h) zu gewährleisten, Herstellung in Asphaltbauweise.
Der neue, nordwestseitige Gehweg wird ca. 2,00 m bis 2,30 m breit, inkl. 0,45 m Sicherheitsstreifen, auf Hochbord und mit Sickerpflaster (klinkerrot) befestigt.
Der südostseitige Gehweg wird überwiegend an der Grundstücksgrenze angrenzen, ca. 3,00 m bis 3,30 m breit sein, inkl. 0,30 m Wasserlauf (Rinne) und mit Sickerpflaster (klinkerrot) befestigt.
Die vorhandene südostseitige Grünfläche mit Baumbestand, direkt an die Fahrbahn angrenzend, wird weitestgehend erhalten, ca. 2,00 m bis 3,00 m breit sein und mit Hochbord eingefasst.
Ein Teilstück des südostseitigen Gehweges wird neu direkt an die Fahrbahn angrenzen, ca. 3,30 m bis 3,50 m breit sein, inkl. 0,45 m Sicherheitsstreifen, auf Hochbord und mit Sickerpflaster (klinkerrot) befestigt.
In diesem südostseitigen Teilbereich entsteht, zw. Gehweg und Grundstücksgrenze, eine ca. 3,40 m breite Grünfläche, die als Versickerungsmulde angelegt wird.
Die weiteren südostseitigen Restflächen (zw. Gehweg und Grundstücksgrenze) verbleiben unbefestigt.
Im Bereich der Bestandbäume zw. Egenbüttelweg und Moorweg soll im Gehweg ein umfangreicher Baum-/Wurzelschutz mittels Einsatz von begehbaren Wurzelbrücken erfolgen.
Zur Sicherstellung der Gehwegbreiten einschl. der Anlage von Versickerungsflächen müssen zwischen Egenbüttelweg und Moorweg dennoch ca. 20 Bestandsbäume gefällt werden. Erforderliche Ersatzpflanzungen können nicht vor Ort erfolgen, müssen somit an anderer, geeigneter Stelle im Stadtgebiet Wedel geleistet werden.
Die Entwässerung des neu befestigen, südostseitigen Gehweges erfolgt in Richtung Süden, zum Teil über Mulden und wird in eine Grünfläche an der Ecke Egenbüttelweg geleitet, die als Versickerungsmulde mit einem Notüberlauf in den Kanal im Egenbüttelweg vorgesehen ist.
Der Niederschlagswasserkanal im Breiten Weg erhält einen neuen Kanalanschluss (über einen neuen Schacht mit Grundabfluss) in Richtung Graben (Friedhof). Im Graben selbst soll durch eine Fließberuhigung (z. B. mittels Sickerdamm) ein Absetzen der Feinteile und somit eine Reinigung des Oberflächenwassers erfolgen. Bei der Entwässerungsplanung sind u. a. die Vorgaben der „Richtlinie für die Entwässerung von Straßen“ (REwS) zu beachten.
Für die weitere Nutzung des Grabens (entlang des Friedhofes) als Entwässerungsanlage laufen zzt. Gespräche mit dem Eigentümer. Die Stadt plant, den Graben (Grundstücksanteil) zu kaufen.
Sämtliche Einmündungen und Übergänge werden gem. DIN 18040-3 barrierefrei gestaltet, ebenso die Bushaltestelle „Rebhuhnweg“, die neu vor die Moorwegschule gesetzt wird und die vorhandene Bushaltestelle „Egenbüttelweg“ (in Richtung Wedel) ersetzt.
Die bestehende Fußgänger-Lichtsignalanlage (F-LSA) wird vor die Moorwegschule versetzt und befindet sich dann direkt neben der neuen Bushaltestelle „Rebhuhnweg“.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung soll im Zuge der Baumaßnahme vollständig erneuert werden. Zu beiden Seiten der Straße werden am Gehwegrand, grundstücksgrenznah, insgesamt 40 Stück LED-Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von jeweils 6,00 m aufgestellt.
Die Stadtwerke Wedel GmbH werden einige Versorgungsleitungen und Hausanschlüsse erneuern.
Die Bauarbeiten sollen als eine gemeinsame, abgestimmte Baumaßnahme der Stadt, der SEW und der STW GmbH ausgeschrieben und durchgeführt werden.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativen zum v. b. Ausbau der Straße Breiter Weg sind nicht weiter geprüft / geplant worden, da die Beschlusslage vorliegt, beidseitig befestigte Gehwege herzustellen.
Lediglich bei den Breiten der neu herzustellenden Gehwege sind ggf. Abweichungen möglich. Bei der Planung wurden jedoch die aktuell geltenden Richtlinien beachtet, sodass der nord-/-westseitige Gehweg die Mindestbreite von 2,00 m aufweist und der süd-/-ostseitige Gehweg mit mind. 3,00 m Breite auch mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ genutzt werden könnte.
Gemäß Beschlusslage war der Erhalt des Grünstreifens mit Baumbestand gefordert. Dieses ist nur bedingt möglich. Um entlang der Bäume einen ausreichend breiten, befestigten Gehweg herstellen zu können, müssen Bestandsbäume gefällt werden. Dieses ergibt sich daraus, dass die Wurzeln der Bäume hoch bzw. oberflächennah liegen und der befestigte Gehweg sowohl einen entsprechenden Unterbau als auch eine beidseitige Einfassung mit Bordsteinen benötigt. Wenn alle Bäume erhalten werden sollen, keine Fällungen erfolgen dürfen, kann der angrenzende Gehweg nicht befestigt, sondern nur wieder in Grand, ohne Randeinfassung, hergestellt werden.
Die Gesamtkosten für den Straßenbau liegen bei ca. 4,931 Mio.€; davon sind für Bauleistungen ca. 4,396 Mio.€ und für Nebenleistungen (Ing.-Honorare, Vermessung, Gutachten, Sonstiges) ca. 0,535 Mio.€ eingeplant.
Die Kosten der Stadtentwässerung Wedel für die Änderung / den Neubau des RW-Kanals und zugehöriger Schacht-/Anlagen (inkl. Ing.-Leistungen) betragen ca. 170.000,- €; davon übernimmt die Stadt einen Anteil von 50 % = ca. 85.000,- €.
Die Gesamtinvestitionen der Stadtwerke Wedel GmbH für die Sanierung / den Neubau von Versorgungsleitungen betragen ca. 800.000,- €.
Es handelt sich hier um eine Maßnahme im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts (Ausbau und Erschließung).
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
500.000,00 |
250.000,00 |
0,00 |
815.000,00 |
2,2 Mio. |
1,8 Mio. |
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Saldo (E-A) |
250.000,00 |
0,00 |
815.000,00 |
2,2 Mio. |
1,8 Mio. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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381,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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608,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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663,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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738,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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610,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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