Mitteilungsvorlage - MV/2024/017

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der Rat der Stadt Wedel nimmt die Mitteilungsvorlage für die Jahresrechnung 2023 zur Kenntnis. Gemäß § 2a Abs. 5 Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein und § 10 Abs. 5 der Satzung für Sondervermögen der Stadt Wedel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wedel ist die Einnahme- und Ausgaberechnung für das abgelaufene Haushaltsjahr dem Rat der Stadt Wedel vorzulegen. Die Einnahme- und Ausgaberechnung für 2023 wurde von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wedel am 16.02.2024 einstimmig beschlossen.

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Anlagen

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