Beschlussvorlage - BV/2024/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt
 

  1. die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation. Sie ist als Anlage beigefügt.
     
  2. dieser Vorlage beigefügte "Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule der Stadt Wedel".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Handlungsfeld 1

Strategische Ziele

 

 

Handlungsfeld 4

Strategische Ziele

 Bildung, Kultur und Sport

Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs.

Wedel hat ein vielfältiges kulturelles Angebot.

Soziale Infrastruktur

Wedel hat eine soziale Infrastruktur, die Teilnahme ermöglicht.

In Wedel finden alle Generationen Beachtung.

Beschluss liefert Beitrag zum Handlungsfeld:

X ja  nein

Beteiligtes Produkt:

2630-01000

Bezeichnung des Produktes:

Musikschule

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

  1.   Strategischer Beitrag des Beschlusses

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zu den Handlungsfeldern 1 und 4.

Die Musikschule trägt mit ihrem Angebot zur musikalischen Erziehung aller Bevölkerungsschichten in Wedel bei.

 

1.2. Operatives Ziel des Produktes

A 1: Bereitstellung eines bedarfsgerechten Bildungsangebotes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

B 1: Die Musikschule wird als lokales Angebot allen Bevölkerungs- und Altersschichten angeboten.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Nach der Erhöhung der Honorare für die freien Dozentinnen und Dozenten der Musikschule zum 1. Oktober 2023 ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit der Musikschule, insbesondere mit Blick auf den Kostendeckungsgrad zu gewährleisten.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Der bisherige Satzungstext und das Anmeldeformular wurden aktualisiert und mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die letzte Gebührenanhebung erfolgte zum 01.4.2018. Aufgrund der Corona-Pandemie erschien eine Anhebung in den Jahren 2020 bis 2022 mit Rücksicht auf allgemein unsichere wirtschaftliche Verhältnisse als nicht angemessen. Durch erheblich höhere gesetzliche Anforderungen des Landesrechnungshofs an die Kalkulation wurde deutlich, dass diese nur durch das Controlling durchgeführt werden kann. Auf Grundlage der nun durch das Controlling erstellten Kalkulation wurden die Gebühren für alle Angebote einheitlich um 7,5874% angehoben.

 

Da auch in Zukunft mit steigendem Aufwand für die Einrichtung zu rechnen ist, sollten die Gebühren künftig in zeitlich geringeren Abständen möglichst moderat angepasst werden. Die Verwaltung schlägt im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über eine neue Satzung eine Gebührenerhöhung gemäß nachfolgender Tabelle vor.

 

Kinder/Jugendliche

 

Dauer

ab 01.04.2018

ab 01.06.2024

1.

Instrumental- und Vokalunterricht

 

 

 

1.1

Einzelunterricht

30 Minuten

672 €

723 €

1.2

Einzelunterricht

45 Minuten

960 €

1.033 €

1.3

Unterricht 2er-Gruppe

45 Minuten

552 €

594 €

1.4

Unterricht 3er-Gruppe

45 Minuten

420 €

452 €

1.5

Unterricht 4er-Gruppe

45 Minuten

384 €

413 €

1.6

Probestunde

30 Minuten

15 €

16 €

2.

Elementare Musikerziehung I

 

 

 

2.2

Grundkurs Musik (bis 5 Kinder)

45 Minuten

240 €

258 €

2.3

Grundkurs Musik I (ab 6 Kinder)

60 Minuten

240 €

258 €

3.

Elementare Musikerziehung II

 

 

 

3.2

Instrumentenkarussell (Gruppe)

45 Minuten

324 €

349 €

3.3

Ensembles (bei Erstbelegung)

45-90 Min.

78 €

84 €

Erwachsene

 

Dauer

ab 01.04.2018

ab 01.06.2024

1.

Instrumental- und Vokalunterricht

 

 

 

1.1

Einzelunterricht

30 Minuten

876 €

942 €

1.2

Einzelunterricht

45 Minuten

1.260 €

1.356 €

1.3

Unterricht 2er-Gruppe

45 Minuten

696 €

749 €

1.4

Unterricht ab 3er-Gruppe

45 Minuten

480 €

516 €

1.5

Ensembles

45-90 Min.

78 €

84 €

1.6

10er-Karte (Berufstätige)

30 Minuten

246 €

265 €

1.7

10er-Karte (Berufstätige)

45 Minuten

369 €

397 €

1.8.

Probestunde

30 Minuten

21 €

23 €

 

Zur Begründung der Kalkulation der Gebühren wird auf die beigefügte Tabelle der Kalkulation 2024 verwiesen.

 

Die hier vorgeschlagene Gebührenanpassung liefert einen Beitrag zum Erreichen des in der Kalkulation angestrebten Kostendeckungsgrads (nach ILV) i.H.v. 40%. Ein höherer Kostendeckungsgrad war stets das Ziel und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung, dieses zu erreichen bzw. Vorschläge hierzu zu machen. Angesichts der Kostenstruktur der Einrichtung mit eigenem Personal und Gebäude und der deutlichen Einnahmeeinbußen durch die Corona-Pandemie war es in den letzten Jahren nicht möglich, das Absinken der Kostendeckung von 39% (2019) auf 32,5% (2021) zu verhindern. Der Anstieg des Kostendeckungsgrades auf 35,73% im Jahr 2022 ist ein positiver Indikator dafür, dass sich die Musikschule hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit erholt.

 

Die vorliegende Planung sieht eine Anhebung der Gebühren um 7,5874% vor. Kalkulatorisch kann somit jährlich von einer Mehreinnahme i.H.v. € 15.000,- € ausgegangen werden. Der Kostendeckungsgrad würde sich nur durch eine erhebliche Steigerung bei den Gebühren anheben lassen. Dies ist aufgrund des weiterhin im Vordergrund stehenden niederschwellingen Zugangs nicht wünschenswert.

 

Stattdessen ist künftig eine regelmäßige moderate jährliche Anpassung der Gebühren empfehlenswert, mit dem Ziel, den Kostendeckungsgrad in den Jahren 2024 bis 2026 schrittweise wieder auf das Niveau vor Corona zurückzuführen.

 

Insgesamt werden durch die Gebühren ca. ein Drittel der Gesamtkosten der Musikschule gedeckt.

 

 

Gebührenvergleich Musikschulen im Kreis Pinneberg/ Hamburg/Norderstedt (Stand März 2024)

Monatsgebühren für Kinder/Jugendliche

Unterrichtsart/ Kommunen

Wedel 2018

Wedel neu

Pinneberg

Elmshorn

Quickborn

Norder-stedt

Hamburg

Einzel 30min

€ 56,00

€ 60,25

€ 59,00

€ 62,50

€ 61,00

€ 65,78

€ 61,70

Einzel 45min

30 min

€ 80,00

€ 86,10

€ 88,00

€ 88,00

€ 91,50

€ 98,41

€ 92,55

2erGruppe 45min

€ 46,00

€ 49,50

€ 52,00

€ 32,00

€ 46,50

€ 48,36

€ 59,48

3erGruppe 45min

€ 35,00

€ 37,70

€ 35,00

€ 32,00

€ 31,00

€ 48,36

€ 39,65

4/5erGruppe

€ 32,00

€ 34,40

€ 25,00

€ 32,00

k.A.

€ 48,36

€ 29,74

Elementarbereich 45min

€ 20,00

 

€ 21,50

€ 28,00

€ 25,00

€ 24,00

€ 26,52

(60 Min)

€ 69,70

(60-120 Min)

Ensemble

   6,50

€ 7,00

k. A.

k.A.

 

k.A.

€ 11,96

€ 11,80

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Gebühren für den Unterricht an der Musikschule der Stadt Wedel wurde im Jahr 2018 moderat angehoben. Durch die Corona-Pandemie war eine Gebührenerhöhung in den Jahren 2020 bis 2022 nicht denkbar.

Im Zuge der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Wedel am 11.05.2023 eine „Erhöhung der Gebühren bei der Musikschule insbesondere beim Erwachsenenunterricht“ beschlossen. Die hier vorgelegte Aktualisierung der Gebührenordnung folgt diesem Beschuss.

Darüber hinaus hat die geplante Gebührenanpassung zum Ziel, die im Oktober 2023 beschlossene Anhebung der Honorare finanziell aufzufangen. Aufgrund der Jahresberichte 2019 bis 2022 können wir, trotz eines pandemiebedingt leicht rückläufigen Trends, zuversichtlich davon ausgehen, dass wir unsere Teilnehmerzahlen nicht nur halten, sondern steigern können. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die in der Kalkulation angesetzten höheren Erträge (durch die Gebühren-erhöhung) die höheren Ausgaben für Honorare voll auffangen werden.

Eine Gebührenanpassung sollte möglichst behutsam erfolgen und bestimmte wirtschaftliche und gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen. (Teuerungsrate/Auftrag der Musikschule: Zugang zur Musik für alle Wedeler*innen).

Der Vorschlag zur Gebührenanpassung versucht, diese o.a. Faktoren mit einzubeziehen, indem die Anhebung um 7,5874% insgesamt als moderat zu bezeichnen ist. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Anpassung dieses Mal alle Angebote betrifft, also auch den Elementarbereich (Musikalische Früherziehung), Erwachsenen-Unterricht und Gebühren für Ensembleunterricht.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es gibt keine Alternative zum Erlass einer neuen Musikschulsatzung, da die alte ihre Gültigkeit verloren hat.

  1. Die Gebühren könnten stärker erhöht werden. Es ist jedoch schon fraglich, ob die jetzt vorgeschlagene Erhöhung tatsächlich zu einer absoluten Einnahmesteigerung führen wird. Eine stärkere Erhöhung wäre möglicherweise sogar kontraproduktiv und würde damit der Zielerreichung der strategischen Handlungsfelder widersprechen.

 

  1. Die Gebühren könnten nicht erhöht werden. Dann gäbe es kalkulatorisch keine Einnahmesteigerungen.

 

  1. Die Gebühren könnten gesenkt werden. Vielleicht würde dies die Attraktivität der Musikschule noch weiter steigern und die Breitenwirkung erhöhen, letztlich die kalkulatorischen Einnahmeausfälle wieder auffangen. Ob so ein Szenario realistisch wäre, wissen wir leider nicht.
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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

353.100

360.600

370.300

365.600

365.600

365.600

Aufwendungen*

790.300

790.300

809.900

829.800

829.800

829.800

Saldo (E-A)

-437.200

-429.700

-439.600

-464.200

-464.200

-464.200

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

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Anlagen

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