Beschlussvorlage - BV/2024/015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel stimmt dem vorliegenden Einnahmen- und Ausgabenplan 2024 der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Wedel zu.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Nach § 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen der Stadt Wedel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wedel in Verbindung mit § 2a Abs. 3 Brandschutzgesetz ist die Einnahme- und Ausgaberechnung 2024 nach dem Mitgliederbeschluss (am 16.02.2024) und vor Inkrafttreten dem Rat zur Zustimmung vorzulegen.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Zustimmung. Aus dem städtischen Haushalt fließt lediglich der jährliche städtische Zuschuss in die Kameradschaftskasse. Der bei weitem höhere Anteil stammt von Zuwendungen Dritter oder wird selbst erwirtschaftet. Die Kameradschaftskasse ist ein zentrales Element der Kameradschaftspflege und damit auch eine Anerkennung der ehrenamtlichen Leistungen der Einsatzkräfte.

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der Einnahmen- und Ausgabenplan des Jahres 2024 tritt erst nach Zustimmung des Rates in Kraft. Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung für Sondervermögen der Stadt Wedel für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Wedel ist eine Ablehnung gegenüber dem Wehrvorstand zu begründen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2024 alt

2024 neu

2025

2026

2027

2028 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...