Beschlussvorlage - BV/2024/019
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Musikschule der Stadt Wedel
Neue Satzung 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-440
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 24.04.2024 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Rat der Stadt Wedel 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
| 
 | 
 16.05.2024 
 | 
Beschlussvorschlag
				Der Rat der Stadt Wedel beschließt 
 
			
- 
					die von der Verwaltung aufgestellte Kalkulation. Sie ist als Anlage beigefügt.
 - dieser Vorlage beigefügte "Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Gebühren für die Musikschule der Stadt Wedel".
 
| 
						 Handlungsfeld 1 Strategische Ziele 
 
 Handlungsfeld 4 Strategische Ziele  | 
					
						
						 Wedel hat Bildungseinrichtungen entsprechend des Bedarfs. Wedel hat ein vielfältiges kulturelles Angebot. Soziale Infrastruktur Wedel hat eine soziale Infrastruktur, die Teilnahme ermöglicht. In Wedel finden alle Generationen Beachtung.  | 
				
| 
						 Beschluss liefert Beitrag zum Handlungsfeld:  | 
					|
| 
						 Beteiligtes Produkt:  | 
					
						 2630-01000  | 
				
| 
						 Bezeichnung des Produktes:  | 
					
						 Musikschule  | 
				
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
- Strategischer Beitrag des Beschlusses
 
Der Beschluss leistet einen Beitrag zu den Handlungsfeldern 1 und 4.
Die Musikschule trägt mit ihrem Angebot zur musikalischen Erziehung aller Bevölkerungsschichten in Wedel bei.
1.2. Operatives Ziel des Produktes
A 1: Bereitstellung eines bedarfsgerechten Bildungsangebotes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
B 1: Die Musikschule wird als lokales Angebot allen Bevölkerungs- und Altersschichten angeboten.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Nach der Erhöhung der Honorare für die freien Dozentinnen und Dozenten der Musikschule zum 1. Oktober 2023 ist eine Anpassung der Gebühren erforderlich, um die Wirtschaftlichkeit der Musikschule, insbesondere mit Blick auf den Kostendeckungsgrad zu gewährleisten.
Darstellung des Sachverhalts
Der bisherige Satzungstext und das Anmeldeformular wurden aktualisiert und mit dieser Vorlage zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die letzte Gebührenanhebung erfolgte zum 01.4.2018. Aufgrund der Corona-Pandemie erschien eine Anhebung in den Jahren 2020 bis 2022 mit Rücksicht auf allgemein unsichere wirtschaftliche Verhältnisse als nicht angemessen. Durch erheblich höhere gesetzliche Anforderungen des Landesrechnungshofs an die Kalkulation wurde deutlich, dass diese nur durch das Controlling durchgeführt werden kann. Auf Grundlage der nun durch das Controlling erstellten Kalkulation wurden die Gebühren für alle Angebote einheitlich um 7,5874% angehoben.
Da auch in Zukunft mit steigendem Aufwand für die Einrichtung zu rechnen ist, sollten die Gebühren künftig in zeitlich geringeren Abständen möglichst moderat angepasst werden. Die Verwaltung schlägt im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über eine neue Satzung eine Gebührenerhöhung gemäß nachfolgender Tabelle vor.
| 
						 Kinder/Jugendliche  | 
					
						 
  | 
					
						 Dauer  | 
					
						 ab 01.04.2018  | 
					
						 ab 01.06.2024  | 
				|
| 
						 1.  | 
					
						 Instrumental- und Vokalunterricht  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				|
| 
						 1.1  | 
					
						 Einzelunterricht  | 
					
						 30 Minuten  | 
					
						 672 €  | 
					
						 723 €  | 
				|
| 
						 1.2  | 
					
						 Einzelunterricht  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 960 €  | 
					
						 1.033 €  | 
				|
| 
						 1.3  | 
					
						 Unterricht 2er-Gruppe  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 552 €  | 
					
						 594 €  | 
				|
| 
						 1.4  | 
					
						 Unterricht 3er-Gruppe  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 420 €  | 
					
						 452 €  | 
				|
| 
						 1.5  | 
					
						 Unterricht 4er-Gruppe  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 384 €  | 
					
						 413 €  | 
				|
| 
						 1.6  | 
					
						 Probestunde  | 
					
						 30 Minuten  | 
					
						 15 €  | 
					
						 16 €  | 
				|
| 
						 2.  | 
					
						 Elementare Musikerziehung I  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				|
| 
						 2.2  | 
					
						 Grundkurs Musik (bis 5 Kinder)  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 240 €  | 
					
						 258 €  | 
				|
| 
						 2.3  | 
					
						 Grundkurs Musik I (ab 6 Kinder)  | 
					
						 60 Minuten  | 
					
						 240 €  | 
					
						 258 €  | 
				|
| 
						 3.  | 
					
						 Elementare Musikerziehung II  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				|
| 
						 3.2  | 
					
						 Instrumentenkarussell (Gruppe)  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 324 €  | 
					
						 349 €  | 
				|
| 
						 3.3  | 
					
						 Ensembles (bei Erstbelegung)  | 
					
						 45-90 Min.  | 
					
						 78 €  | 
					
						 84 €  | 
				|
| 
						 Erwachsene  | 
					
						 
  | 
					
						 Dauer  | 
					
						 ab 01.04.2018  | 
					
						 ab 01.06.2024  | 
				|
| 
						 1.  | 
					
						 Instrumental- und Vokalunterricht  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				|
| 
						 1.1  | 
					
						 Einzelunterricht  | 
					
						 30 Minuten  | 
					
						 876 €  | 
					
						 942 €  | 
				|
| 
						 1.2  | 
					
						 Einzelunterricht  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 1.260 €  | 
					
						 1.356 €  | 
				|
| 
						 1.3  | 
					
						 Unterricht 2er-Gruppe  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 696 €  | 
					
						 749 €  | 
				|
| 
						 1.4  | 
					
						 Unterricht ab 3er-Gruppe  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 480 €  | 
					
						 516 €  | 
				|
| 
						 1.5  | 
					
						 Ensembles  | 
					
						 45-90 Min.  | 
					
						 78 €  | 
					
						 84 €  | 
				|
| 
						 1.6  | 
					
						 10er-Karte (Berufstätige)  | 
					
						 30 Minuten  | 
					
						 246 €  | 
					
						 265 €  | 
				|
| 
						 1.7  | 
					
						 10er-Karte (Berufstätige)  | 
					
						 45 Minuten  | 
					
						 369 €  | 
					
						 397 €  | 
				|
| 
						 1.8.  | 
					
						 Probestunde  | 
					
						 30 Minuten  | 
					
						 21 €  | 
					
						 23 €  | 
				|
Zur Begründung der Kalkulation der Gebühren wird auf die beigefügte Tabelle der Kalkulation 2024 verwiesen.
Die hier vorgeschlagene Gebührenanpassung liefert einen Beitrag zum Erreichen des in der Kalkulation angestrebten Kostendeckungsgrads (nach ILV) i.H.v. 40%. Ein höherer Kostendeckungsgrad war stets das Ziel und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung, dieses zu erreichen bzw. Vorschläge hierzu zu machen. Angesichts der Kostenstruktur der Einrichtung mit eigenem Personal und Gebäude und der deutlichen Einnahmeeinbußen durch die Corona-Pandemie war es in den letzten Jahren nicht möglich, das Absinken der Kostendeckung von 39% (2019) auf 32,5% (2021) zu verhindern. Der Anstieg des Kostendeckungsgrades auf 35,73% im Jahr 2022 ist ein positiver Indikator dafür, dass sich die Musikschule hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit erholt.
Die vorliegende Planung sieht eine Anhebung der Gebühren um 7,5874% vor. Kalkulatorisch kann somit jährlich von einer Mehreinnahme i.H.v. € 15.000,- € ausgegangen werden. Der Kostendeckungsgrad würde sich nur durch eine erhebliche Steigerung bei den Gebühren anheben lassen. Dies ist aufgrund des weiterhin im Vordergrund stehenden niederschwellingen Zugangs nicht wünschenswert.
Stattdessen ist künftig eine regelmäßige moderate jährliche Anpassung der Gebühren empfehlenswert, mit dem Ziel, den Kostendeckungsgrad in den Jahren 2024 bis 2026 schrittweise wieder auf das Niveau vor Corona zurückzuführen.
Insgesamt werden durch die Gebühren ca. ein Drittel der Gesamtkosten der Musikschule gedeckt.
Gebührenvergleich Musikschulen im Kreis Pinneberg/ Hamburg/Norderstedt (Stand März 2024)
Monatsgebühren für Kinder/Jugendliche
| 
						 Unterrichtsart/ Kommunen  | 
					
						 Wedel 2018  | 
					
						 Wedel neu  | 
					
						 Pinneberg  | 
					
						 Elmshorn  | 
					
						 Quickborn  | 
					
						 Norder-stedt  | 
					
						 Hamburg  | 
				
| 
						 Einzel 30min  | 
					
						 € 56,00  | 
					
						 € 60,25  | 
					
						 € 59,00  | 
					
						 € 62,50  | 
					
						 € 61,00  | 
					
						 € 65,78  | 
					
						 € 61,70  | 
				
| 
						 Einzel 45min 30 min  | 
					
						 € 80,00  | 
					
						 € 86,10  | 
					
						 € 88,00  | 
					
						 € 88,00  | 
					
						 € 91,50  | 
					
						 € 98,41  | 
					
						 € 92,55  | 
				
| 
						 2erGruppe 45min  | 
					
						 € 46,00  | 
					
						 € 49,50  | 
					
						 € 52,00  | 
					
						 € 32,00  | 
					
						 € 46,50  | 
					
						 € 48,36  | 
					
						 € 59,48  | 
				
| 
						 3erGruppe 45min  | 
					
						 € 35,00  | 
					
						 € 37,70  | 
					
						 € 35,00  | 
					
						 € 32,00  | 
					
						 € 31,00  | 
					
						 € 48,36  | 
					
						 € 39,65  | 
				
| 
						 4/5erGruppe  | 
					
						 € 32,00  | 
					
						 € 34,40  | 
					
						 € 25,00  | 
					
						 € 32,00  | 
					
						 k.A.  | 
					
						 € 48,36  | 
					
						 € 29,74  | 
				
| 
						 Elementarbereich 45min  | 
					
						 € 20,00 
  | 
					
						 € 21,50  | 
					
						 € 28,00  | 
					
						 € 25,00  | 
					
						 € 24,00  | 
					
						 € 26,52 (60 Min)  | 
					
						 € 69,70 (60-120 Min)  | 
				
| 
						 Ensemble  | 
					
						 € 6,50  | 
					
						 € 7,00  | 
					
						 k. A.  | 
					
						 k.A. 
  | 
					
						 k.A.  | 
					
						 € 11,96  | 
					
						 € 11,80  | 
				
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Gebühren für den Unterricht an der Musikschule der Stadt Wedel wurde im Jahr 2018 moderat angehoben. Durch die Corona-Pandemie war eine Gebührenerhöhung in den Jahren 2020 bis 2022 nicht denkbar.
Im Zuge der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Wedel am 11.05.2023 eine „Erhöhung der Gebühren bei der Musikschule insbesondere beim Erwachsenenunterricht“ beschlossen. Die hier vorgelegte Aktualisierung der Gebührenordnung folgt diesem Beschuss.
Darüber hinaus hat die geplante Gebührenanpassung zum Ziel, die im Oktober 2023 beschlossene Anhebung der Honorare finanziell aufzufangen. Aufgrund der Jahresberichte 2019 bis 2022 können wir, trotz eines pandemiebedingt leicht rückläufigen Trends, zuversichtlich davon ausgehen, dass wir unsere Teilnehmerzahlen nicht nur halten, sondern steigern können. Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass die in der Kalkulation angesetzten höheren Erträge (durch die Gebühren-erhöhung) die höheren Ausgaben für Honorare voll auffangen werden.
Eine Gebührenanpassung sollte möglichst behutsam erfolgen und bestimmte wirtschaftliche und gesellschaftliche Faktoren berücksichtigen. (Teuerungsrate/Auftrag der Musikschule: Zugang zur Musik für alle Wedeler*innen).
Der Vorschlag zur Gebührenanpassung versucht, diese o.a. Faktoren mit einzubeziehen, indem die Anhebung um 7,5874% insgesamt als moderat zu bezeichnen ist. Allerdings ist zu erwähnen, dass die Anpassung dieses Mal alle Angebote betrifft, also auch den Elementarbereich (Musikalische Früherziehung), Erwachsenen-Unterricht und Gebühren für Ensembleunterricht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es gibt keine Alternative zum Erlass einer neuen Musikschulsatzung, da die alte ihre Gültigkeit verloren hat.
- Die Gebühren könnten stärker erhöht werden. Es ist jedoch schon fraglich, ob die jetzt vorgeschlagene Erhöhung tatsächlich zu einer absoluten Einnahmesteigerung führen wird. Eine stärkere Erhöhung wäre möglicherweise sogar kontraproduktiv und würde damit der Zielerreichung der strategischen Handlungsfelder widersprechen.
 
- Die Gebühren könnten nicht erhöht werden. Dann gäbe es kalkulatorisch keine Einnahmesteigerungen.
 
- Die Gebühren könnten gesenkt werden. Vielleicht würde dies die Attraktivität der Musikschule noch weiter steigern und die Breitenwirkung erhöhen, letztlich die kalkulatorischen Einnahmeausfälle wieder auffangen. Ob so ein Szenario realistisch wäre, wissen wir leider nicht.
 
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
						 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
  | 
				
| 
						 Ergebnisplan  | 
				||||||||
| 
						 Erträge / Aufwendungen  | 
					
						 2024 alt  | 
					
						 2024 neu  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027  | 
					
						 2028 ff.  | 
				||
| 
						 
  | 
					
						 in EURO  | 
				|||||||
| 
						 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
				||||||||
| 
						 Erträge*  | 
					
						 353.100  | 
					
						 360.600  | 
					
						 370.300  | 
					
						 365.600  | 
					
						 365.600  | 
					
						 365.600  | 
				||
| 
						 Aufwendungen*  | 
					
						 790.300  | 
					
						 790.300  | 
					
						 809.900  | 
					
						 829.800  | 
					
						 829.800  | 
					
						 829.800  | 
				||
| 
						 Saldo (E-A)  | 
					
						 -437.200  | 
					
						 -429.700  | 
					
						 -439.600  | 
					
						 -464.200  | 
					
						 -464.200  | 
					
						 -464.200  | 
				||
| 
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
					
						 
  | 
				||
| 
						 Investition  | 
					
						 2024 alt  | 
					
						 2024 neu  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027  | 
					
						 2028 ff.  | 
				||
| 
						 in EURO  | 
				||||||||
| 
						 Investive Einzahlungen  | 
					||||||||
| 
						 Investive Auszahlungen  | 
					||||||||
| 
						 Saldo (E-A)  | 
					||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 439,1 kB 
 | 
|||
| 
 2 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 250,6 kB 
 | 
|||
| 
 3 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 428,9 kB 
 | 
