Beschlussvorlage - BV/2024/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2024 - Freigabe der mit Sperrvermerk versehenen Bauhof-Helferstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Geschäftszeichen:
- 3-111-Vol
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.04.2024
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wedel
|
Entscheidung
|
|
|
|
16.05.2024
|
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 8 Finanzielle
Strategische Ziel „Der städtische Haushalt ist dauerhaft genehmigungsfrei“
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Mit der Einstellung von eigenem Personal auf dem Bauhof wollen wir dazu beitragen, dass notwendige Aufgaben nicht an Externe vergeben werden müssen. Bei externen Firmen müssen wir immer 19% Umsatzsteuer zahlen und einen Anteil zum Gewinn, da Firmen gewinnabhängig sein müssen, um dauerhaft bestehen zu können.
Wir dürfen bei den Pflichtaufgaben keine Gewinne erzielen.
Ohne eigenes Personal müssen zur notwendigen Leistungserbringung in den genannten Bereichen zusätzliche Mittel im Rahmen der Unterhaltung eingestellt werden. Außerdem werden die Mitarbeitenden in den verschiedenen Bereichen entlastet, weil die Aufgaben der Aufstellung von Leistungsverzeichnissen, Ausschreibungen, Kontrollen und ggf. Mängelbeseitigungen entfallen. Auf das Bauhofpersonal besteht zudem direkter Zugriff.
Darstellung des Sachverhalts
Der Bauhof ist für die Durchführung der Straßenunterhaltung und –reinigung sowie der Grünpflege und Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (wie z.B. Bänke, Papierkörbe, Straßenbeschilderung, Beseitigung von Straßenschäden, Anpassung der Barrierefreiheit u. w.) im gesamten Stadtgebiet und dem Außenbereich verantwortlich. Des Weiteren sind weitere Aufgaben durch Premiumveranstaltungen bzw. privilegierte Veranstaltungen der Stadt Wedel auf den Bauhof übertragen. Die Weiterentwicklung der Stadt / Infrastruktur / Grünflächen auf der einen Seite und die damit verbundenen steigenden Anforderungen an den Umwelt- und Naturschutz auf der anderen Seite steigern die auszuführenden Arbeitsanforderungen an den Bauhof stetig. Zusätzlich bestehen seitens der Bürger*innen, der Politik und der Gewerbetreibenden hohe Ansprüche an ein gepflegtes Stadtbild. Ein ansprechendes Umfeld durch gepflegte Grünanlagen und eine intakte Infrastruktur trägt u. a. auch dazu bei, dass sich Unternehmen in Wedel ansiedeln und die dort Beschäftigten sich für Wedel als Wohnort entscheiden (z.B. Business Park). Durch die Fertigstellung und Übernahme von weiteren Flächen (wie z.B. Hanna-Lucas-Straße, Kurt-Barnekow-Weg, Teilbereich der Ostpromenade Stadthafen, weitere Teilbereiche des Business Park Elbufer, Parkplatz ehemals Schneider) in die Unterhaltungspflicht des Bauhofes sowie die erhöhten Anforderungen an die Reinigung und Pflege der Freizeitflächen im Strand- /Hafenbereich ist der notwendige Personaleinsatz erheblich angestiegen. Die oben genannten Herausforderungen können nur zum Teil durch den Einsatz von effektiven und modernen Maschinen kompensiert werden. Um den Anforderungen – intakte Infrastruktur/Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht und dem sauberen und gepflegten Stadtbild - gerecht zu werden, wurden für den Stellenplan 2024 zwei zusätzliche Helferstellen angemeldet. Eine Helferstelle für den Bereich Grünflächenunterhaltung (E3) sowie eine zweite Helferstelle im Bereich Straßen-/ Wegeunterhaltung (E3). Im Rahmen der Haushaltsberatung 2024 wurden diese Stellen mit einem Sperrvermerk versehen. Es wurde seitens des HFA darauf hingewiesen, dass keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wurde.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung kann nicht aufgestellt werden.
Bereits in der Vergangenheit konnten nicht alle anfallenden Tätigkeiten im Stadtgebiet mit dem vorhandenen Personal des Bauhofes abgedeckt werden. Einige durchzuführende Arbeiten in der Grünpflege sind im Rahmen von Ausschreibungen an Fremdfirmen vergeben worden. Umfangreichere Arbeiten in der Straßenunterhaltung wurden bisher über den sog. Kleinvertrag an Straßenbauunternehmen vergeben. Der Kleinvertrag ist ein Rahmenvertrag, der ebenfalls durch Ausschreibung bis zu drei Jahren mit geeigneten Fachunternehmen abgeschlossen wurde. Die letzte Ausschreibung im Jahr 2022 war nahezu ergebnislos. Lediglich ein Fachunternehmen hat sich an dem Verfahren ernsthaft beteiligt. Mit dieser Firma konnte zwar ein Vertrag geschlossen werden, sie steht jedoch nicht regelmäßig kurzfristig zur Verfügung, was zur Folge hatte, dass der Bauhof immer mehr Arbeiten in Eigenregie durchführen musste. Um den Anforderungen aus den Bereichen Straßenunterhaltung und Grünpflege bedarfsorientiert nachkommen zu können, werden die Mitarbeitenden beider Bereiche (Kolonnen) auch flexibel eingesetzt und erhalten entsprechende Fortbildungen. Hierdurch entstehen jedoch Lücken bei der Erledigung der Kernaufgaben.
Im Rahmen der jeweiligen Ausschreibungen geben die Bieter keine Stundensätze für einzelne Tätigkeiten an (Kalkulation = Betriebsgeheimnis). Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung – auch mit Unterstützung des FD Finanzen – ist nicht durchführbar, da keine Vergleichswerte vorliegen, die gegenübergestellt werden könnten.
1. Helferstelle für den Bereich Grünflächenunterhaltung (E3)
Die zu pflegenden Grünflächen innerhalb des Stadtgebietes nehmen jährlich zu.
Bisher wurde ein Teil der Grünpflegearbeiten wie bereits ausgeführt – Straßenbeete im Gebiet Lülanden, B 431, Goethestraße, Alter Zirkusplatz, Galgenberg und Hasenknick, ausgeschrieben und an Unternehmen fremdvergeben. Die Aufwendungen für diese Fremdvergaben wurden jährlich mit rund 30.000,00 € beziffert und sind im Haushalt angemeldet. Zusätzlich wurden bis 2021 Leistungen für die Pflege am Elbwanderweg und Elbhang in Höhe von rund 15.000,00 € fremdvergeben.
Im Rahmen einer Ausschreibung 2021 überstiegen die Angebote für den Elbwanderweg/-hang für die kommenden 2 Jahre die veranschlagte Aufwendung um das 3-fache. Die bisher eingeworbene Aufwendung für diese Maßnahme stieg von 15.000,00 € auf. 45.000,00 € Zwischenzeitlich ist davon auszugehen, dass sich die Kosten aufgrund der allgemeinen Preissteigerung nochmals wesentlich erhöhen würden. Wirtschaftsexperten gehen von einer jährlichen Erhöhung von mind. 5% aus.
Die 2021 angefragten Firmen gaben als Begründung für die eklatante Erhöhung an, dass die Kosten marktgerecht angepasst wurden. Der Elbwanderweg ist gestalterisch aufwändig angelegt, so dass viele Arbeiten nur manuell ausgeführt werden können. Zusätzlich wurde begründet, dass der Elbhang aufgrund der Neigung ebenfalls nicht maschinell bearbeitet werden kann. Die erforderlichen Pflegearbeiten mussten ab 2022 von Mitarbeitenden des Bauhofs durchgeführt werden. Hierfür musste das vorhandene Personal von anderen notwendigen Arbeiten abgezogen werden.
Insgesamt wurden bis 2021 rund 45.000 € für die Vergabe von Tätigkeiten an Drittfirmen vergeben. Durch das Ausschreibungsergebnis 2021 hätten Aufwendungen in Höhe von 75.000,00 € (30.000,00 jährlich Straßenbegleitgrün und 45.000,00 Elbwanderweg u.-hang) aufgebracht werden müssen. Unter Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerung von mind. 5 % pro Jahr erhöhen sich die Aufwendungen. Die Aufwendungen für einen Mitarbeitenden in der Entgeltgruppe 3 (EG 3) belaufen sich nach Auskunft des Fachdienstes Personal auf ca. 54.000 € brutto jährlich.
Die neuen Mitarbeitenden des Bauhofes sollen für die Pflege des Elbwanderweges/-hanges und des Straßenbegleitgrüns eingesetzt werden.
In diesem Jahr sind die Grünflächen entlang der Hanna-Lucas-Straße, des Kurt-Barnekow-Wegs, des Business Parks und die Ostpromenade am Schulauer Hafens in die Pflege- und Unterhaltungszuständigkeit des Bauhofs übergegangen. Durch die Übernahme der Flächen Elbwanderweg, -hang und des Straßenbegleitgrün ist nach jetziger Schätzung ein Stundenmehrbedarf in Höhe von jährlich mindestens 1.800/h anzusetzen. Die jährliche Arbeitszeit pro Mitarbeitendem beträgt 1.700/h.
Zum Erhalt eines einheitlichen Pflegebilds sollen die Arbeiten ausschließlich durch den Bauhof durchgeführt werden. Es hat sich gezeigt, dass die Pflege durch Mitarbeitende des Bauhofs zu einer erheblichen Verbesserung des allgemeinen Pflegezustands insgesamt führte. Zusätzlich kann kurzfristig bedarfsorientiert reagiert werden.
Bisher waren für die Unterhaltung der Grünflächen im Stadtgebiet 9 Mitarbeitende des Bauhofs mit jährlich 15.300 Arbeitsstunden (1.700 Mannstunden inkl. Urlaub und Feiertagsausfälle) erforderlich. Die o.g. Flächenerhöhung und den daraus resultierenden zusätzlichen Stundenaufwendungen können durch das vorhandene Personal nicht mehr abgedeckt werden. Wie bereits ausgeführt, besteht ein Stundenmehrbedarf in Höhe von 1.800/h. Dieser Bedarf kann nur durch einen weiteren Mitarbeiter im Bereich Grünpflege gedeckt werden.
2. Helferstelle im Bereich Straßen-/ Wegeunterhaltung (E3)
Der Bauhof Wedel unterhält 88 km Straßenfläche, Wege und Plätze, davon sind 830.000 m² befestigt (Asphalt und Pflastersteine). Die wassergebundenen Wegeflächen (Wanderwege, Rathausplatz) sind nicht erfasst.
Die Straßen Hanna-Lucas-Straße (ca. 4.500 m²) und Elbring (ca. 28.500 m²) sind mit ihrer Übergabe an den Straßenbaulastträger, auch im Rahmen der Straßenreinigung und
-unterhaltung, in die Zuständigkeit des Bauhofs übergegangen.
Das Aufrechthalten der Verkehrssicherheit ist gemäß Straßen- und Wegegesetz für den Straßenbaulastträger verpflichtend. Dies kann nur durch regelmäßige Kontrolle, Reinigung und Instandhaltung gewährleistet werden.
An allen öffentlichen Flächen müssen Mülleimer vorgehalten werden, die zu leeren sind. Um dem massiven Anstieg von Vermüllung im Stadtgebiet vorzubeugen, wurden zusätzlich an weiteren Standorten neue Mülleimer aufgestellt (Stand 31.12.2022 rund 600 Mülleimer und Dogstationen). Neben der routinemäßigen Leerung müssen alle Mülleimer regelmäßig grundgereinigt und Instand gesetzt (Reparatur bis hin zum Austausch) werden.
Der Elbring hat als neuer Standort für Unternehmen und das Gründerzentrum einen erheblichen wirtschaftlichen Stellenwert für die Stadt Wedel, dem mit einem sauberen und einladenden Gesamteindruck nachzukommen ist.
Darüber hinaus ist durch den Weggang der Firma Schneider der Parkplatz (mehr als 4.700m² Fläche) in die Unterhaltung und Pflege des Bauhofs übergegangen. Da der Parkplatz auch von Besucher*innen des Hafens, Elbwanderwegs und anderen touristischen Attraktionen in Elbnähe genutzt wird, ist er im Parkleitsystem der Stadt enthalten. Das Abstellen der Kfz ist mit einer Parkgebühr belegt.
Der Bauhof muss auf Grund der starken Verschmutzungen im Bereich Rathausplatz / ZOB, Bahnhofstraße, den Buswartehäusern und den Stränden an der Elbe samstags einen zusätzlichen Reinigungstrupp einsetzen. Für diese (Sonder-) Leistung fallen jährlich ca. 700 Stunden Arbeitszeit an. Durch die geltenden Arbeitsschutzregeln sind diese Stunden der Mitarbeitenden als Mehrarbeit einzustufen und im Freizeitausgleich zeitnah zu reduzieren. Hierdurch fehlen die an Samstagen eingesetzten Kolleg*innen bei der Erledigung des Wochenpensums.
Neben den durch die Mehrarbeit genannten fehlenden mind. 700 Stunden ist durch die Erweiterung der Zuständigkeiten des Bauhofs, durch die aufgeführten Mehrflächen, zurzeit von einem zusätzlichen jährlichen Stundenaufwand in Höhe von mind. 800 Stunden auszugehen. Die neu zu schaffende Vollzeitstelle (= 1.700 Stunden) stünden noch ca. 200 Stunden für flexible Einsatzmöglichkeiten, z.B. Abdeckung von krankheitsbedingten Ausfällen, zusätzliche Arbeiten in der Straßenunterhaltung (Ölspur) und ähnliches zur Verfügung. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Rat der Stadt Wedel in gleicher Sitzung beschlossen hat, die Premiumveranstaltungen erheblich zu erweitern.
Bei der ganzheitlichen Betrachtung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung durch ein externes Beratungsbüro wurde festgestellt, dass der Bauhof aus Wirtschaftlichkeitsaspekten immer einem externen Unternehmen vorzuziehen ist. Kapazitäten sollten u.a. durch die Aufgabe von Kinderspielplätzen geschaffen werden – dies ist bisher nicht beschlossen worden. Das Gutachten wurde dem Rat der Stadt vorgestellt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Teile der Arbeiten, die durch den Bauhof durchgeführt werden sollen, können nicht übernommen werden, sondern sind im Rahmen von Ausschreibungsverfahren an Fremdfirmen zu vergeben.
Die Ausschreibungsverfahren sind nach den anerkannten Regeln der geltenden Vergabeordnungen ordnungsgemäß durchzuführen und binden an anderer Stelle erhebliche Kapazitäten. Die Kosten für solche Fremdvergaben sind nicht verlässlich kalkulierbar. Zusätzlich werden die ausgeschriebenen Arbeiten durch die Fremdfirmen nicht zeitnah durchgeführt werden (mangelnde Flexibilität durch andere Verpflichtungen/ Aufträge auf Auftragnehmerseite). Eine Kontrolle der vergebenen Arbeiten ist dennoch vom Bauhof durchzuführen. Bei Mängeln sind Nachbesserungen einzufordern und zu verfolgen. Des Weiteren hat die Stadt Wedel/ der Bauhofleiter keinen direkten Zugriff auf die Mitarbeiter der beauftragten Fremdfirma. Die Beauftragung von Arbeiten bzw. die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich über die Geschäftsführung des Auftragnehmers, was eine schnelle Umsetzung erheblich verzögert.
Dem Beschluss des Rates auf Erhöhung der Anzahl von Premiumveranstaltungen kann der Bauhof mit dem derzeit vorhandenen Personal und den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen aufgrund der oben ausgeführten Darstellungen nicht nachkommen.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
|
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: Refinanziert durch weniger Vergaben an externe Firmen.
|
|
Ergebnisplan |
||||||||
|
Erträge / Aufwendungen |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
||
|
|
in EURO |
|||||||
|
*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
||||||||
|
Erträge* |
|
|||||||
|
Aufwendungen* |
|
|
|
|||||
|
Saldo (E-A) |
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
Investition |
2024 alt |
2024 neu |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 ff. |
||
|
in EURO |
||||||||
|
Investive Einzahlungen |
||||||||
|
Investive Auszahlungen |
||||||||
|
Saldo (E-A) |
||||||||
