Mitteilungsvorlage - MV/2024/014

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Im März 2021 ist im Auftrag der Stadt Wedel auf Grundlage von durchgeführten Bauwerksprüfungen ein Instandsetzungskonzept der Brücken im Stadtgebiet erstellt worden.

Dabei wurden relevante Schäden der Brücken aufgenommen und dokumentiert.

Darüber hinaus wurden auf Grundlage der Dokumentation entsprechende Instandsetzungsmaßnahmen in einem Konzept dargestellt bzw. abgeschätzt und eine grobe Kostenschätzung aufgestellt.

Inbesondere bei den baugleichen Fußgängerbrücken Autal und Gehlengraben sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen notwendig. Die Ergebnisse wurden dem UBF-A mit der MV 2021/035 am 03.06.2021 zur Kenntnis gegeben.

 

Bei den 1974 gebauten Objekten handelt es sich um gerade Einfeldbrücken mit einem Stahlträgerüberbau.

Die lichte Weite zwischen den Widerlagerwänden beträgt ca. 7,0 m und einer Breite zwischen den Geländern von 3,70 m.

Die eigentliche Brückentafel besteht aus hölzernen, auf Stahlträger gelegte Tragbohlen.

Die Widerlager sind gemauert und auf Holzpfählen gegründet.

Die Brückentragkonstruktion des Überbaus besteht aus Stahlträgern, die die vorhandene lichte Weite zwischen den Widerlagern überspannen.

 

Die beiden Fußgängerbrücken sind Teil von wichtigen Verkehrsverbindungen zwischen dem nördlichen Stadtgebiet zum Zentrum und zum Bahnhof von Wedel.

Die Brücke „Gehlengraben“ überbrückt die Wedeler Au und befindet sich zwischen dem Auweidenweg und dem Egenbüttelweg. Auch diese Brücke bildet eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen dem Moorweggebiet über den Auweidenweg nach Wedel-Schulau.

 

Aufgrund des desolaten Zustandes der Brücken, insbesondere des Überbaus und den beschädigten Widerlagern, ist bei beiden Brücken die vollständige Erneuerung des Bohlenbelages und in diesem Zusammenhang ein Austausch der korrodierten Tragwerkskonstruktion erforderlich.

Die Geländer entsprechen nicht den Richtlinien für Ingenieurbauten.

Zusätzlich ist eine Instandsetzung des Mauerwerks der tiefgegründeten Widerlager erforderlich.

 

Gemäß Investitionsplan waren 2022 für die Instandsetzung der Fußgängerbrücken Gehlengraben und Autal insgesamt 290.000,- € (150.000,- € für Gehlengraben und 140.000,- € für Autal) im Haushalt vorgesehen. Die Gelder konnten jedoch aufgrund der Auflagen des Innenministeriums zur Genehmigung des Haushalts 2022 tatsächlich nicht bereitgestellt werden.

Gemäß 1. Nachtrag zum Haushalt 2022 wurden nur jeweils 25.000,- € Planungsmittel für die Maßnahmen bereitgestellt. Die Baukosten wurden als Verpflichtungserklärung (VE) für 2023 mit insgesamt 240.000,- € eingeplant.

 

Im Zuge der Ausführungsplanung in 2023 wurden Kostenberechnungen für beide Brücken erstellt.

Grundlage für die Kostenberechnung war eine detaillierte Dokumentation der Schadensaufnahme und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Instandsetzung.

 

Die Kostenberechnung ergaben Baukosten für die Brücke am Gehlengraben von brutto 249.000 € und für die Brücke Autal von 205.000,- €.

Unter Berücksichtigung der Nebenkosten müssen insgesamt 520.000,- € brutto für die Instandsetzung der Brücken veranschlagt werden.

 

Die Planung wurde nach Inkrafttreten des 1. Nachtrages im Juli 2023 zum Haushalt fortgesetzt. Eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme war 2023 nicht mehr möglich.

 

Aufgrund der rapiden Erhöhung der Baukosten soll nunmehr lediglich die Brücke am Gehlengraben instandgesetzt werden.

Ein Zustandsvergleich der beiden Brücken zeigt, dass die Instandsetzung der Brücke am Gehlengraben eine höhere Priorität hat.

Die Kosten für die Instandsetzung der Brücke belaufen sich auf ca. 300.000,- € brutto inklusive der Nebenkosten.

 

Gemäß Haushalt 2024 stehen für beide Brücken 294.000,- € zur Verfügung (Ansatz 2024 240.000,- € zusätzlich 54.000,- € aus Haushaltsrest 2023).

Davon müssen ca. 54.000,- € brutto als Nebenkosten in 2024 veranschlagt werden, d.h. es stehen Mittel in Höhe von 240.000,- € für die Bauausführung in 2024 zur Verfügung.

In 2025 stehen jeweils Mittel in Höhe von 70.000,- € für die Brücken am Gehlengraben und für die Brücke Autal als Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der Maßnahmen zur Verfügung.

 

Für die Beauftragung der Bauausführung in 2024 ist es erforderlich, auf Mittel aus dem Budget für Baukostenanteile der Oberflächenentwässerung (541001703) zuzugreifen, da eine Vorziehung der Mittel aus der VE 2025 nicht möglich ist.

Die Finanzmittel von 225.000,- € aus dem Budget 541001703 werden in der geplanten Höhe nicht voll ausgeschöpft, daher sollen aus diesem Budget 70.000,- € zur Mittelverstärkung auf das Budget der Brückeninstandsetzung umgebucht werden, um die Ausschreibung und anschließende Beauftragung auf den Weg zu bringen.

 

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurde die Brücke „Gehlengraben“ 2023 vom städtischen Bauhof provisorisch instandgesetzt. Eine weitere Verschiebung der kompletten Instandsetzung hätte ggf. eine Sperrung der Brücke zur Folge, da insbesondere der Zustand des Brückenüberbaus keine Verkehrssicherheit mehr gewährleistet. 

 

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