Mitteilungsvorlage - MV/2024/018

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung wird gebeten, den UBF darüber zu unterrichten, ob sich seit 2022 Entwicklungen beim Amphibien- und Brutvogelschutzes auf der Dauergrünfläche am Wespenstieg ergeben haben:

 

1. Sind Daten zum Amphibienbestand im Amphibienwandergebiet vorhanden? Konnte sich der Amphibienbestand seit dem Totalherbizideinsatz in 2021 erholen?

Im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde (Landesamt für Umwelt LfU) werden von Herrn Mohrdieck, Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Hamburg e.V. Gruppe Wedel, jährliche Kartierungen für Amphibien und Reptilien durchgeführt. Die Ergebnisse werden in die faunistische Datenbank von Schleswig-Holstein integriert. Der Zustandsbericht geht auch an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Pinneberg und die Stadt Wedel.

„Die Artenvielfalt der Amphibien/Reptilien war wie in den Vorjahren“, Seite 10, Zustands­bericht 2023. Durch die Klimaveränderungen gibt es erhebliche Schwankungen in den Wasser­ständen, es reichte aber zur Reproduktion.

 

2. Sind Möglichkeiten zur Umsetzung eines besseren Amphibienschutzes rund um/auf der Fläche 19/1, die zwar der Stadt Hamburg gehört (Forstverwaltung Klövensteen; verpachtet an Hamburger Landwirt), aber im SH-Gemeindegebiet Wedel liegt, gefunden worden?

Es sind keine Möglichkeiten zur Umsetzung eines besseren Amphibienschutzes gefunden worden. Der Pächter hat die vorgeschlagenen Maßnahmen abgelehnt, da die Pachtfläche eine Hauptfutter­fläche für die Produktion von Heu und Heusilage und essenziell für seinen Betrieb sei.

 

3. Wurde der Landschaftspflegeverband Pinneberg und die Landgesellschaft SH im Laufe des letzten Jahres in die Thematik einbezogen und gibt es dazu schon Ergebnisse?

Die Bemühungen, Fördermöglichkeiten/Entschädigungen für Extensivierungsmaßnahmen für die Fläche zu bekommen, waren nicht erfolgreich. Sowohl der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DLV) e.V. als auch die Landgesellschaft Schleswig-Holstein können für Flächen, die im Besitz der öffentlichen Hand sind, keine Fördermittel bereitstellen.

 

4. Wurde dem Pächter ein Vertrag nach Vertragsnaturschutz vom Land Schleswig-Holstein angeboten und wie lautet der Verhandlungsstand dazu?

In Schleswig-Holstein als auch in der Freien und Hansestadt Hamburg kann kein Vertragsnaturschutz auf Flächen durchgeführt werden, die im Besitz der öffentlichen Hand sind.

 

5. Wurde eine Institution gefunden, die sich verlässlich um die brütenden Wiesenvögel (u.a. Kiebitze, Feldlerchen) auf der landwirtschaftlichen Fläche 19/1 bzw. auf dem Dauergrünland Wespenstieg kümmert? Gemeint sind u.a. Markierungen der Brutplätze und für den Pächter kostenlose Drohnen-Befliegung vor der Mahd.

Die Mitarbeitenden im Bezirksamt Altona und Vertreter*innen des NABU beobachten die Flächen. Sollten sich Wiesenvögel ansiedeln, werden entsprechende Maßnahmen mit dem Pächter be­sprochen und umgesetzt.

 

6. Wie lautet der Stand der Schutzmaßnahmen des wichtigsten Amphibienwandergebietes im Hamburger Westen und im Außenbezirk Wedel? Sind weitere Entwicklungen / Gespräche zu erwarten?

Die Fragen 6. und 7. werden zusammen beantwortet, siehe 7.

 

7. Wie lautet der Stand der Schutzmaßnahmen für die Brutvögel auf der Fläche 19/1? Sind weitere Entwicklungen / Gespräche zu erwarten?

Inzwischen haben mehrere Gespräche zwischen den unterschiedlichen Akteuren stattgefunden, hinsichtlich der Fläche als wertvoller Lebensraum für verschiedene seltene und/oder geschützte Arten, wie Amphibien, Brutvögel etc. Informationen werden ausgetauscht und es wird je nach Situation und Zuständigkeit in den gegebenen Möglichkeiten reagiert.

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