Mitteilungsvorlage - MV/2024/022

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Bericht über die Auswirkungen der kommunalen Baumschutzsatzung in Wedel seit ihrer Einführung am 01.08.2020

 

Die kommunale Baumschutzsatzung, die am 01.08.2020 vom Rat der Stadt Wedel erlassen wurde, stellte einen deutlichen Schritt zur Ausweitung des Baumschutzes dar. Die Satzung erweiterte die Unterschutzstellung von Bäumen auf einen Stammumfang von 60 cm in einer Höhe von 100 cm und gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Laub- und Nadelbäume im Innenbereich der Stadt Wedel. Darüber hinaus wurden Regelungen zur Durchführung von Ersatzpflanzungen sowie weitere Bestimmungen eingeführt, um den Schutz der innerstädtischen Bäume zu gewährleisten.

 

Nach vier Hauptschnittzeiten wird der aktuelle Stand des Antragsvolumens, der Ausnahmegenehmigungen und der festgesetzten Ersatzpflanzungen dargelegt. Dabei werden sowohl inhaltliche Erkenntnisse als auch Herausforderungen betrachtet, um einen umfassenden Überblick über die Wirksamkeit und den Nutzen der Baumschutzsatzung zu geben.

 

Statistischer Überblick

Verfahren seit 2020 (vgl. Tabelle 1)

Seit dem Jahr 2020 wurden in insgesamt 261 Verfahren insgesamt 767 Einzelentscheidungen getroffen. Diese Entscheidungen umfassten nicht nur Anträge auf Ausnahmen von der Baumschutzsatzung für Baumfällungen, sondern auch Anfragen und Anträge bezüglich Eingriffen in Kronen- oder Wurzelräume von Bäumen sowie Meldungen über das Fällen ungeschützter Bäume, wie beispielsweise abgestorbene Bäume.

 

Anträge auf zur Fällung von Bäumen seit 2020 (vgl. Tabelle 1)

In diesem Zeitraum wurden insgesamt 635 Ausnahmegenehmigungen auf Baumfällung gestellt. Von diesen wurden 424 Anträge genehmigt, was 67 % entspricht. 92 Anträge (14 %) wurden abgelehnt, während 33 Anträge entweder genehmigungsfrei waren oder zurückgezogen wurden. Die meisten Anträge und Fällungen erfolgten 2022 aufgrund von Sturmereignissen und großen Bauprojekten.

 

Ersatzpflanzungen seit 2020 (vgl. Tabelle 1)

Als Ausgleich für die 424 genehmigten Fällungen wurden insgesamt 952 standortangepasste Laubbäume als Ersatz festgelegt. Dies bedeutet einen rechnerischen Überschuss von 528 Bäumen im Vergleich zu den gefällten Bäumen. Die Ersatzpflanzungen sind dabei im Satzungsgebiet oder als Ausgleichszahlung zu leisten.

 

Baumfällungen seit 2015 (vgl. Tabelle 2)

Insgesamt haben sich die Fällungen und Anträge seit 2020 im Vergleich zu den Jahren 2015 bis 2020 deutlich erhöht. Allerdings hat sich nicht nur die Satzung, sondern auch die Datenerfassung seit 2015 verändert, sodass eine genaue Analyse nicht möglich ist. Neben den erfolgten Fällungen hat sich auch die Anzahl der Ersatzpflanzungen erheblich erhöht.

 

Gründe zur Fällung von Bäumen (vgl. Tabelle 3)

45 % der gestellten Anträge auf Ausnahmegenehmigung zur Fällung von Bäumen wurden aufgrund einer angenommenen Gefährdung gestellt.

Der größte Anteil von abgelehnten Anträgen auf Fällungen, 78 %, wurde ebenfalls aufgrund einer Gefährdung gestellt. Tatsächlich lag bei 35 % aller genehmigten Fällungen eine konkrete Gefährdung vor.

Eine weitere häufige Begründung für beantragte Fällungen sind zur Umsetzung bauplanungsrechtlich zulässiger Bauverfahren, die 38 % ausmachen.

Nur 16% der abgelehnten Anträge wiesen diese Begründung auf. Der Großteil der erteilten Ausnahmen zur Fällung von Bäumen, 46 %, erfolgte mit der Begründung, zulässige Bauvorhaben umzusetzen, ohne das ein Baumerhalt möglich war. 194 Baumfällungen entfallen damit auf Bauvorhaben.

 

 

 

 

Genehmigte und abgelehnte Fällungen nach Baumart (vgl. Tabelle 4)

Birken waren am häufigsten von Fällungen betroffen. 19% der genehmigten Fällungen betrafen Birken. Es wurde eine Fällrate von 16 % bei Fichten festgestellt.

Beide Baumarten haben in den letzten Jahren unter Trockenschäden gelitten, was häufige Fällungen erklärt.

Die meisten abgelehnten Anträge entfallen mit 27 % auf Eichen. Weiterhin werden Anträge auf die Fällung von Birken und Fichten mit 14 % bzw. 11 % relativ häufig abgelehnt. Eichen sind in der Pflege relativ robust und können Schäden und Krankheiten lange überstehen. Gleichzeitig werden Eichen aufgrund ihrer Größe und ihres Laub- und Schattenwurfes oft als unzumutbare Belastung oder Gefahr angesehen. Dies erklärt die hohe Ablehnungsrate.

 

Herausforderungen Ausblick

Ersatzpflanzungen

Die Umsetzung der Ersatzpflanzungen stellt aufgrund der hohen Flächenkonkurrenz und der starken Nachverdichtung eine große Herausforderung dar und betrifft private Antragsteller gleichermaßen wie die Verwaltung. Dies liegt insbesondere an der Festsetzung der Ersatzpflanzungen. Die Menge der Ausgleichspflanzungen richtet sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes. Eine Anpassung an die Qualität des gefällten Baumes und die Qualität und Quantität von Ersatzpflanzen, sieht die Satzung aktuell nicht vor, wäre in der Praxis allerdings hilfreich und würde die ortsnahe Ersatzpflanzungen unterstützten.

 

Bauvorhaben

Von 424 gefällten Bäumen wurden 194, 46 %, aufgrund von bauplanungsrechtlich zulässigen Bauvorhaben gefällt. Genehmigungen wurden dabei nur erteilt, wenn der vorhandene Baumbestand nicht mit zumutbarem Aufwand mit dem Bauvorhaben vereinbar ist.

Daraus kann geschlossen werden, dass kommunaler Baumschutz im Bauplanungsrecht zu berücksichtigen ist.

 

Gesetzgebung

Die Bedeutung von kommunalen Baumschutzsatzungen hat seit 2020 in der Rechtsprechung deutlich zugenommen. Der übergeordnete Schutz durch eine Satzung schützt private Bäume vor schädlichen und zerstörerischen Eingriffen aufgrund möglicher nachbarschaftsrechtlicher Ansprüche. Die Baumschutzsatzung schafft eine klare Rechtslage und entschärft Konfliktpotenziale in nachbarlichen Spannungsfeld. In Zeiten der Nachverdichtung ist dies essentiell.

 

Die überarbeitete Baumschutzsatzung 2020 stellt insgesamt einen guten und wirksamen Baustein zur Erreichung der strategischen Ziele des Klima- und Umweltschutzes sowie einer nachhaltigen Stadtentwicklung in Wedel dar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund einer zunehmenden Flächeninanspruchnahme und den damit verbundenen Konflikten. Neben der fachlich fundierten Bearbeitung von Anträgen ist insbesondere der statistisch nicht erfasste Bereich der Beratung von zentraler Bedeutung. Dies betrifft sowohl die Beratung innerhalb der Verwaltung als auch die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern. Eine gute Beratung kann hier aufwendige Verfahren ersparen.

 

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Anlagen

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