Mitteilungsvorlage - MV/2024/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Erschließungsbeiträgen in Wedel
Hier: Straßenverzeichnis mit Erhebungspflicht von Erschließungsbeiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
- Geschäftszeichen:
- 2-601/Bn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Kenntnisnahme
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14.03.2024
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung wurde gebeten eine Aufstellung über die bisher nicht endgültig erstmalig hergestellten Straßen im Stadtgebiet zu erstellen, für die, nach einer zukünftigen endgültigen erstmaligen Herstellung, noch Erschließungsbeiträge erhoben werden müssen.
Grundsätzliches zum Erschließungsbeitragsrecht
Erschließungsbeiträge werden nach den §§ 127 ff. Baugesetzbuch in Verbindung mit der städtischen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen erhoben. Dabei wird der endgültige erstmalige Ausbau einer Erschließungsanlage mit den Beitragspflichtigen abgerechnet. Bei den gegenüber den Erschließungsbeiträgen nachrangig zu behandelnden Straßenbaubeiträgen sind dagegen die Kosten für den nochmaligen Ausbau einer Straße zu erstatten. Da aktuell die Erhebung von Straßenbaubeiträgen ausgesetzt ist, werden derzeit ausschließlich Erschließungsbeiträge erhoben.
Die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage sind in § 10 der Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geregelt. Danach sind Erschließungsanlagen […] endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Stadt Wedel stehen und sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. Die flächenmäßigen Bestandteile (die sich aus dem Bauprogramm ergeben) sind endgültig hergestellt, wenn Fahrbahnen, Gehwege und Radwege eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster aufweisen; die Decke kann auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen. […].
Davon zu unterscheiden ist ein lediglich provisorischer Ausbau, der die Befahrbarkeit einer Straße sicherstellen soll, so z.B. auch das mehrmalige Auftragen eine Asphalttragschicht.
Bisher nicht endgültig erstmalig hergestellte Straßen im Stadtgebiet
Im Stadtgebiet von Wedel gibt es z.Zt. rund 230 Straßen, die sich auf Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen sowie Feld- und Wirtschaftswege aufteilen. Für die folgende Aufstellung wurden alle Straßen im Stadtgebiet nach Aktenlage, Augenschein und der aktuellen Rechtsprechung geprüft. Bisher nicht vorhandene Straßen werden, auch wenn Sie nicht in dieser Aufstellung aufgeführt werden, nach der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen abgerechnet. Straßen, die sich aktuell im Außenbereich befinden, können z.B. durch einen Bebauungsplan beitragspflichtig werden. Sollte eine Straße in diesem Verzeichnis nicht genannt worden sein, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie bereits endgültig erstmalig hergestellt wurde.
- Aastwiete
- Autal
- Blöcktwiete
- Breiter Weg
- Bündtwiete
- Ennbargweg/Mittelweg
- Fährenkamp
- Gröner Born
- Haidbrook zw. Hausnummer 13/14 und Einmündung Im Sandloch
- Im Sandloch
- Kleinsiedlerweg
- Klintkamp
- Lüttdahl zwischen Ansgariusweg und Bürgerpark
- Roggenhof
- Sandlochweg
- Schlödelsweg
- Schulauer Moorweg, inkl. Abzweig zum Auweidenweg
- Wiede
