Mitteilungsvorlage - MV/2024/007
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Zwischenstand Haushaltskonsolidierung
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Mitteilungsvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Finanzen
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-205/Lustig
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 12.02.2024 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Kenntnisnahme 
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 22.02.2024 
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der Rat der Stadt Wedel hatte in seiner Sitzung vom 11.05.2023 die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Weitere Maßnahmen sollten geprüft und ggf. später umgesetzt werden. Insgesamt wurden sowohl Ertragssteigerungen als auch Aufwandsreduzierungen diskutiert.
Die Vorschläge wurden seinerzeit mit externer Unterstützung durch das Institut für Public Management vom Lenkungsausschuss in der vergangenen Wahlperiode ausgearbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die beigefügte Übersicht (Anlage 1) stellt den Stand der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen zum 26.01.2024 dar.
				Vom ursprünglich in der Diskussion stehenden Konsolidierungsbetrag von rund 
5,5 Mio. Euro für 2024 konnten bisher lediglich knapp 2 Mio. Euro realisiert werden. Die Einsparsumme wird sich nach aktuellem Stand bis 2027 auf einen jährlichen Betrag von etwas mehr als 2,14 Mio. Euro steigern.
			
Verwaltungsseitig wird davon ausgegangen, dass die bisher umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen nicht ausreichen, um die finanzielle Situation der Stadt nachhaltig zu stabilisieren.
Da bereits seit 2014 über verschiedene Konsolidierungsvorschläge (Siehe Anlage 2 Umgesetzte Maßnahmen aus dem Konsolidierungspaket I und II) diskutiert wurde, sollte die Umsetzung der aktuellen Vorschläge konsequent nachverfolgt werden. Darüberhinausgehende Vorschläge sind nicht zu erwarten, sodass die Handlungsalternativen nicht zur Verfügung stehen.
Die große Diskrepanz zwischen dem zur Diskussion stehenden Betrag und den bisherigen Beschlüssen hat verschiedene Ursachen.
Zum einen können einige Maßnahmen (z.B. Aufgabe Workingspace in der Feldstraße) aufgrund bestehender Verträge nicht sofort umgesetzt werden, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung. Dadurch entstehen die Konsolidierungsbeträge erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Andererseits lassen sich manche Maßnahmen wie zum Beispiel die „Kostenerstattung für Musikschulunterricht vom Land“ nach eingehender rechtlicher Prüfung nicht umsetzen.
Manche Maßnahmen wurde aus politischen Gründen nicht oder nur zu einem sehr geringen Teil beschlossen (z.B. Beschränkung SLM-Software oder Verringerung der Kosten für den Sitzungsdienst). Kompensationsmöglichkeiten für die dadurch fehlenden Einsparbeträge liegen nicht vor.
Weitere Maßnahmen wie die Erhöhung der Hebesätze für Grund- oder Gewerbesteuern wurden bisher noch gar nicht diskutiert.
Zur Stabilisierung der finanziellen Situation sind weitere Entscheidungen zur Konsolidierung aus Sicht der Verwaltung zwingend geboten. Ohne eine konsequentere Umsetzung der Sparmaßnahmen erscheint es mehr als unwahrscheinlich, dass die für die Sanierung der städtischen Gebäude wie Schulen oder Sporthallen dringend benötigten Mittel in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 555,8 kB 
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 2 
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 (wie Dokument) 
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 177,3 kB 
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 3 
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 (wie Dokument) 
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 280,6 kB 
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