Beschlussvorlage - BV/2024/004
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Kindertagesstätten in Wedel, Umwandlung der bisherigen Krippengruppe der Kath. Kita "St. Marien" in eine Elementargruppe
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-403 VB
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 07.02.2024 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 22.02.2024 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die Einrichtung einer zusätzlichen Elementargruppe ermöglicht.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, die bestehende Krippen- in eine Elementargruppe umzuwandeln. Durch diese Maßnahme entsteht ein reines Elementarhaus.
Darstellung des Sachverhalts
Die Baumaßnahme des Krippenhauses der Kath. Kita „St. Marien“ schreitet voran. Die Eröffnung ist zum 01.06.2024 geplant. Im neu errichteten Krippenhaus werden Räume für vier Krippengruppen geschaffen. Drei Krippengruppen werden neu geschaffen. Die bisher im Bestandsgebäude betreute Krippengruppe wird in das neu errichtete Krippenhaus umziehen. An Stelle der bisherigen Krippengruppe im Hauptgebäude soll eine neue Elementargruppe eröffnet werden, so dass es ein reines Krippen- und ein reines Elementarhaus geben wird. Insgesamt werden 50 neue Plätze (30 Krippen- und 20 Elementarplätze) geschaffen. Der Antrag auf Aufnahme der neuen Gruppen in den Bedarfsplan wurde vom Sachgebiet Kita der Stadt Wedel bereits im vergangenem Jahr beim Kreis Pinneberg gestellt.
Nach Rücksprache mit dem Fachdienst Finanzen kann die vorgelegte Beschlussvorlage auch in der haushaltslosen Zeit beschlossen werden, wenn die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes erfolgt.
Von der Vorgabe der Zuschuss-Richtlinie der Stadt Wedel ab einem Bauvorhaben mit einem Volumen von über 50.000 €, den Fachbereich Bauen und Umwelt zu beteiligen wurde in diesem Fall abgesehen, da nach Einschätzung vom Fachdienst Gebäudemanagement ein plausibler Kostenvoranschlag von einer erfahrenen Architektin vorliegt. Eventuelle Kostensteigerungen müssten gesondert beschlossen werden.
Von der weiteren Vorgabe der Zuschuss-Richtlinie bei Investitionszuschüssen von mindestens 50.000 € immer die Möglichkeit einer grundbuchrechtlichen Sicherung der städtischen Leistungen zu prüfen wurde ebenfalls abgesehen, da derzeit ein neues Verfahren zur Umsetzung dieser Vorgabe erarbeitet wird. Das Sachgebiet Kita befindet sich hier im Austausch mit den Liegenschaften. Der Zuschuss wird in diesem Fall mit den folgenden Vorgaben über den Zuschussbescheid abgesichert: „Die Zuwendung ist anteilig zurückzuzahlen, wenn vor Ablauf der Abschreibungsfrist die Einrichtung aufgegeben, der Zweck der Einrichtung ohne Zustimmung der Stadt verändert wird oder der Eigentümer ohne Zustimmung der Stadt wechselt oder ein von der Stadt Wedel bezuschusster noch nicht vollständig abgeschriebener Vermögensgegenstand ersetzt wird.“
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Umsetzung der Maßnahme zu genehmigen und die erforderlichen finanziellen Mittel bereit zu stellen, um die Umbaumaßnahmen für eine neue Elementargruppe in der Kath. Kita „St. Marien“ zu ermöglichen.
Die Umwandlung der bisherigen Krippengruppe war von Beginn an Bestandteil der Planungen. Die Maßnahme wurde bereits im Kita-Kuratorium und im Rahmen der Haushaltsberatungen im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 06.12.2023 besprochen. Am 06.12.2023 waren zudem die Trägervertreterin und der Leiter der Kita im Ausschuss anwesend und haben Fragen beantwortet. Von einer erneuten Einladung der Trägervertreterin und des Kita-Leiters wurde daher abgesehen.
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat am 06.12.2023 einstimmig empfohlen, die vorgeschlagene Maßnahme in den Haushalt aufzunehmen. Die Mittel sind somit grundsätzlich im Haushalt 2024 vorhanden. Mit dieser Beschlussvorlage soll die Maßnahme nun endgültig genehmigt werden.
Die Beschlussvorlage wird noch in der haushaltslosen Zeit den politischen Gremien vorgelegt, damit der Träger direkt nach Freigabe des Haushaltes mit der Auftragserteilung zur Umsetzung der Maßnahme beginnen kann und keine Zeit verloren geht.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ kann beschlossen werden, die Umwandlung der bisherigen Krippen- in eine Elementargruppe nicht zu genehmigen. Dies würde den bisherigen getroffenen Beschlüssen widersprechen. Auch die Bescheide für den Erhalt von Fördermitteln aus Landes- und Kreiszuweisungen berufen sich auf die Schaffung von drei Krippen- und einer Elementargruppe und basieren auf einer Fördersumme pro geschaffenem Platz. Ohne neu geschaffene Elementarplätze würden sich die Fördermittel für die Gesamtzahl der neu geschaffenen Plätze im neuen Krippenhaus und im Bestandsgebäude von Land und Kreis um 440.000 € und 60.000 € verringern.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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						 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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						 Ergebnisplan  | 
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						 Erträge / Aufwendungen  | 
					
						 2024 alt  | 
					
						 2024 neu  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027  | 
					
						 2028 ff.  | 
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						 in EURO  | 
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						 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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						 Erträge*  | 
					
						 
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						 Aufwendungen*  | 
					
						 4.600  | 
					
						 4.600  | 
					
						 4.600  | 
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						 Saldo (E-A)  | 
					
						 
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						 Investition  | 
					
						 2024 alt  | 
					
						 2024 neu  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027  | 
					
						 2028 ff.  | 
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						 in EURO  | 
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						 Investive Einzahlungen  | 
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						 Investive Auszahlungen  | 
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						 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 5 MB 
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