Beschlussvorlage - BV/2023/159
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Einführung einer Investitionspriorisierung ab 2025
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Finanzen
 
- Geschäftszeichen:
 - 3-205/Lu
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Haupt- und Finanzausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 15.01.2024 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Rat der Stadt Wedel 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
| 
 | 
 25.01.2024 
 | |||
| 
 | 
 22.02.2024 
 | 
Darstellung des Sachverhalts
Seit vielen Jahren werden mehr Investitionen in den Haushalt der Stadt Wedel eingestellt, als personell und finanziell umgesetzt werden können. Diese Vorgehensweise wurde in den letzten Jahren mehrfach vom Innenministerium bei der Genehmigung des Haushaltes kritisiert. Regelmäßig mussten die vorgesehenen Investitionen reduziert werden, weil die Gesamtsumme aus Sicht des Ministeriums zu hoch war und aus personellen Gründen nicht genug Investitionen umgesetzt werden konnten, um die vorgesehene Umsetzungsquote von 60 % zu erreichen.
Daher wurde nach Lösungswegen gesucht.
Gemeinsam mit Herrn Dr. Müller-Elmau vom Institut für Public Management aus Berlin wurde das von ihm entwickelte 2-geteilte System der Investitionspriorisierung diskutiert und für Wedel angepasst. Die Investitionpriorisierung wurde in der Vergangenheit bereits mit dem Lenkungsausschuss diskutiert und ebenfalls auf dem Workshop des Rates am 23. + 24. September 2023 vorgestellt und von den anwesenden Ratsmitgliedern als zielführend bewertet.
In der ersten Stufe des Systems wird das Gesamt-Investitionsbudget ab 2025 festgelegt. (Für 2024 ist keine Investitionspriorisierung vorgesehen, da für das Jahr 2024 bereits alle Mittel durch Investitionsmaßnahmen gebunden sind, die bereits in 2023 oder davor begonnen haben.)
Die Basis für die Investitionspriorisierung ab 2025 bilden die jährlichen Abschreibungen der Stadt Wedel. Diese werden mit einer sogenannten Reinvestitionsquote (RIQ) multipliziert.
Diese Quote ergibt sich aus 3 Komponenten:
- der Zusammensetzung des Anlagevermögens
 - dem durchschnittlichen Alter des Anlagevermögens und
 - einer Einschätzung der mittleren Preissteigerung zur Wiederbeschaffung eines Anlagegutes
 
Hieraus ergibt sich aktuell ein Wert von ca. 211 %. Mit diesem wird die Summe der Gesamtabschreibungen multipliziert. Das Ergebnis ist der Wert, der in der Folge als Gesamtinvestitionsbudget zur Verfügung steht.
Eine Beispielrechnung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Hierin beträgt das Gesamtinvestitionsbudget für das Jahr 2025 12.140.518 €.
Da in der Regel immer mehr Investitionen vorgesehen als Geldmittel vorhanden sind, geht es in der zweiten Stufe darum, festzulegen, in welcher Reihenfolge die anstehenden Investitionen abgearbeitet werden sollen. Es bedeutet auch, dass nicht alle gewünschten Investitionen im Jahr 2025 Berücksichtigung finden können und deshalb zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Deshalb ist es notwendig die Investitionen zu priorisieren und damit in eine Reihenfolge zu bringen. Um allen Investitionen die gleichen Chancen einzuräumen und ein nachvollziehbares und transparentes Verfahren zu entwickeln, erfolgt die Umsetzung in 4 Schritten. Die jeweiligen Schritte fließen mit einer unterschiedlichen Gewichtung in den Gesamtprozess ein. Je weniger Punkte eine Investition insgesamt erhält, desto weiter oben steht die Investition auf der Liste.
- 1. Schritt: Erfüllung gesetzlicher Vorgaben (Gewichtung 20 %)
 - 2. Schritt: Anlagezustand nach Anlagenabnutzungsgrad (Gewichtung 15 %)
 - 3. Schritt: fachliche Einschätzung durch die Verwaltung (Gewichtung 15 %)
 - 4. Schritt: strategisch-politische Bedeutung (Gewichtung 50 %)
 
Im ersten Schritt wird die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bewertet (Anlage 2). Wenn gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt werden (z.B. der Brandschutz nicht gewährleistet ist und Menschenleben in Gefahr sein könnte) ist die jeweilige Investition automatisch mit 1 zu bewerten.
Sind anstehende Gesetzesänderungen nicht berücksichtigt oder gesetzliche Vorgaben nur mangelhaft umgesetzt, wird mit 3,5 Punkten bewertet. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Berufsgenossenschaft die Stadt Wedel auffordert, einen Zustand zu verändern, die Einrichtung aber bis auf weiteren geöffnet bleiben kann.
Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, werden 6 Punkte vergeben.
Im zweiten Schritt wird der Anlagenzustand nach dem Anlagenabnutzungsgrad bewertet. Je nach Alter und buchhalterischer Abnutzung der Anlage werden Punkte vergeben (Anlage 3). Je jünger eine Anlage ist, desto geringer ist der Abnutzungsgrad und desto höher ist die zu vergebende Punktzahl.
				Im dritten Schritt gibt die Verwaltung eine fachliche Einschätzung zur Investition ab. 
(Anlage 4). Hierbei wird insbesondere dargestellt, wie der zuständige Fachdienst das Vorhaben einschätzt. Diese Einschätzung erfolgt im Rahmen der Anmeldung der Investition zum Haushalt und wird vom Fachdienst auch begründet.
			
Im vierten Schritt gibt der Rat seine politisch-strategische Einschätzung ab. Diese lässt sich gut aus den strategischen Zielen und der Entscheidung, welches Ziel im Folgejahr im Fokus stehen soll ableiten; vgl. BV / 2023/158 (Anlage 5).
Jeder der 4 Schritte wird anschließend entsprechend seiner Gewichtung bewertet und es entsteht eine Gesamtbewertung einer Investitionsmaßnahme. Aus dieser lässt sich die Reihenfolge der Investitionsmaßnahmen ablesen. Je geringer die Punktzahl ist, desto weiter oben in der Liste steht die Investition.
Ausnahme ist hier die Bewertung einer Maßnahme im ersten Schritt (Erfüllung gesetzlicher Aufgaben) mit nur einem Punkt. Da gesetzliche Vorgaben immer einzuhalten sind, muss eine Maßnahme, die die gesetzlichen Vorgaben aktuell nicht erfüllt, automatisch an die Spitze aller Investitionsmaßnahmen gestellt werden, unabhängig davon, wie viele Punkte die Maßnahme in den anderen drei Schritten erhalten hat.
Anschließend können aus der Liste so viele Investitionsmaßnahmen in den Haushalt 2025 ff. aufgenommen werden, bis das für 2025 vorgesehene Budget (vgl. Stufe 1) ausgeschöpft ist.
Alle weiteren Investitionsmaßnahmen können erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Ein vereinfachtes Beispiel ist dieser Vorlage als Anlage 6a – 6c beigefügt.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Nachweislich werden der Stadt Wedel auch in den Folgejahren nicht die personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, alle geplanten und wünschenswerten Investitionen zum gleichen Zeitpunkt umzusetzen. Daher ist es notwendig, ein klares und auch über mehrere Jahre tragfähiges System aufzustellen, mit dem festgelegt wird, wann mit welcher Investition begonnen werden kann.
Mit der vorgeschlagenen Investitionspriorisierung erhält man objektive Kriterien, mit denen man nachvollziehbar und transparent darstellen kann, wieso eine Investition jetzt umgesetzt wird und eine andere erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dies gilt nicht nur für Politik und Verwaltung, sondern vor allem auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürger. Es ist aus Sicht der Verwaltung ferner eine sehr transparente und für alle verständliche Möglichkeit, mit den begrenzten finanziellen Ressourcen umzugehen.
Daher ist die Verwaltung davon überzeugt, dass das vorgeschlagene Verfahren der Investitionspriorisierung den richtigen Weg darstellt, um in Zukunft mit den vorhandenen Mitteln bestmöglich zu arbeiten.
Das vorgeschlagene Modell der Investitionspriorisierung wird bereits von anderen Verwaltung in der Praxis erfolgreich angewandt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ könnte man auch weiterhin ohne Investitionspriorisierung arbeiten.
In diesem Falle wäre zu befürchten, dass Haushalte vom Innenministerium nicht mehr genehmigt werden, weil die Gesamtsumme der möglichen Investitionszahlungen im beschlossenen Haushalt zu hoch ist. Dies bedeutet zu aller erst, dass die Stadt keinen Haushalt hat und neue Maßnahmen bis zur Genehmigung nicht begonnen werden dürfen. Gegebenenfalls müsste der Rat erneut über einen geänderten Haushaltsentwurf beraten und später beschließen, was zu weiteren Verzögerungen führt.
Nachträglich Maßnahmen wieder aus dem Haushalt zu nehmen bzw. dann ggf. auf die Zukunft zu verschieben, ohne ein transparentes System zu haben, birgt auch immer die Gefahr, dass sich diejenigen Maßnahmen durchsetzen, die den aktivsten und besten (und lautesten) Fürsprecher oder Fürsprecherin haben. Andere Maßnahmen, die evtl. auch sehr wichtig sind, könnten dann ins Hintertreffen geraten. Auch den Bürgerinnen und Bürgern kann man ohne transparentes System nur schwer erklären, wieso man sich so entschieden hat.
Inwieweit dadurch auch finanzielle Nachteile für die Stadt Wedel entstehen, kann nicht abgeschätzt werden. Wenn durch die Verzögerung von Maßnahmen durch erst später genehmigte Haushalte Handwerker nicht mehr an ihre Angebote gebunden sind, besteht aber zumindest die Gefahr, dass ein Projekt teurer als geplant wird.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
							 
  | 
					
| 
							 Ergebnisplan  | 
					||||||||
| 
							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2024 alt  | 
						
							 2024 neu  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027  | 
						
							 2028 ff.  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 in EURO  | 
					|||||||
| 
							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
					||||||||
| 
							 Erträge*  | 
						
							 
  | 
						|||||||
| 
							 Aufwendungen*  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					|||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||
| 
							 Investition  | 
						
							 2024 alt  | 
						
							 2024 neu  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027  | 
						
							 2028 ff.  | 
					||
| 
							 in EURO  | 
					||||||||
| 
							 Investive Einzahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Investive Auszahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 225,5 kB 
 | 
|||
| 
 2 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 198,6 kB 
 | 
|||
| 
 3 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 232,3 kB 
 | 
|||
| 
 4 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 213,3 kB 
 | 
|||
| 
 5 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 203,6 kB 
 | 
|||
| 
 6 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 212,3 kB 
 | 
|||
| 
 7 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 221,7 kB 
 | 
|||
| 
 8 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 313,4 kB 
 | 
