Beschlussvorlage - BV/2023/174
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Holmer Straße 155e - Nutzungsänderung eines Schwesternwohnheims und einer Kindertagesstätte in Wohnungen für Flüchtlinge 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-61/Ku
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Planungsausschuss 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
| 
 | 
 06.02.2024 
 | 
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 35 i.V. mit § 246 (13) BauGB und § 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung eines Schwesternwohnheims und einer Kindertagesstätte in Wohnungen für Flüchtlinge in der Homer Straße 155 e in Wedel befristet auf drei Jahre zu erteilen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Begründung:
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
				 im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      
			
Die Stadt Wedel möchte in den Wohnungen des bestehenden Gebäudes Flüchtlinge unterbringen. Die ehemaligen Räumlichkeiten der Kindertagestätte im Erdgeschoss des 3-geschossigen Gebäudeteils werden zugunsten von Wohnraum für Schutzsuchende genutzt. Die derzeit ungenutzten Räumlichkeiten im 1. und 2. Obergeschoss bleiben weiterhin leerstehend. Im nördlichen 4-geschossigen-Gebäudeteil werden alle Wohnungen für schutzsuchenden Personen zur Verfügung gestellt.
Es werden grundsätzlich nur geringfügige bauliche Änderungen im Innenbereich des Bestandsgebäudes vorgenommen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und wird demnach nach § 35 BauGB beurteilt. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Unterbringung von Flüchtlingen. Nach § 246 (13) BauGB ist die Nutzungsänderung von zulässigerweise errichteten Anlagen, auch wenn deren bisherige Nutzung aufgegeben wurde, in Unterkünfte für Flüchtlinge einschließlich deren Erneuerung befristet auf drei Jahre zulässig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 793,2 kB 
 | 
