Beschlussvorlage - BV/2023/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt,

 

das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 34 und 36 Abs. 1 BauGB für die Nutzungsänderung eines Fitnesscenters in eine Beherbergungsstätte in der Rissener Straße 94 in Wedel zu erteilen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“ Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des

Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt

weiterentwickelt.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Bauvorhaben

 

Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter zu einer Beherbergungsstätte

Baugrundstück

 

Rissener Straße 94, 22880 Wedel

 

Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages

 

10.11.2023

Geschossigkeit des Bauvorhabens

 

     

 

Gebäudehöhe

 

     

Dachform

 

     

GRZ

 

     

GFZ

 

     

 

 

Begründung:

 

Das Baugrundstück liegt

 

in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,

im Außenbereich

im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      

 

Das Bauvorhaben liegt nach § 34 BauGB im Allgemeinen Wohngebiet, gemäß § 4 Baunutzungs-verordnung können Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden.

Da das Bauvorhaben an das im Bebauungsplan Nr. 82 (Kronskamp/Rissener Straße) planungsrechtlich festgesetzte Gewerbegebiet angrenzt, fügt es sich nach Art der Nutzung ein.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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