Beschlussvorlage - BV/2023/169
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Rissener Straße 94 - Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter in eine Beherbergungsstätte 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
- Geschäftszeichen:
 - 2-61/Ho
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Planungsausschuss 
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 Entscheidung 
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 06.02.2024 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“ Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des
Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt
weiterentwickelt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
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						 Bauvorhaben 
 Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter zu einer Beherbergungsstätte  | 
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						 Baugrundstück 
 Rissener Straße 94, 22880 Wedel 
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						 Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages 
 10.11.2023  | 
					
						 Geschossigkeit des Bauvorhabens 
 
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						 Gebäudehöhe 
 
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						 Dachform 
 
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						 GRZ 
 
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						 GFZ 
 
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Begründung:
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
				 im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr.      , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:      
			
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 BauGB im Allgemeinen Wohngebiet, gemäß § 4 Baunutzungs-verordnung können Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden.
Da das Bauvorhaben an das im Bebauungsplan Nr. 82 (Kronskamp/Rissener Straße) planungsrechtlich festgesetzte Gewerbegebiet angrenzt, fügt es sich nach Art der Nutzung ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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						 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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						 Ergebnisplan  | 
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						 Erträge / Aufwendungen  | 
					
						 2023 alt  | 
					
						 2023 neu  | 
					
						 2024  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027 ff.  | 
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						 in EURO  | 
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						 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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						 Erträge*  | 
					
						 
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						 Aufwendungen*  | 
					
						 
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						 Saldo (E-A)  | 
					
						 
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						 Investition  | 
					
						 2023 alt  | 
					
						 2023 neu  | 
					
						 2024  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027 ff.  | 
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						 in EURO  | 
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						 Investive Einzahlungen  | 
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						 Investive Auszahlungen  | 
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						 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 1,5 MB 
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