Beschlussvorlage - BV/2023/169
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen nach dem BauGB
hier: Rissener Straße 94 - Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter in eine Beherbergungsstätte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Geschäftszeichen:
- 2-61/Ho
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.02.2024
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“ Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des
Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt
weiterentwickelt.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
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Bauvorhaben
Nutzungsänderung von einem Fitnesscenter zu einer Beherbergungsstätte |
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Baugrundstück
Rissener Straße 94, 22880 Wedel
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Eingangsdatum der Bauvoranfrage/ des Bauantrages
10.11.2023 |
Geschossigkeit des Bauvorhabens
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Gebäudehöhe
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Dachform
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GRZ
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GFZ
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Begründung:
Das Baugrundstück liegt
in einem Gebiet, für das ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nicht besteht,
im Außenbereich
im Bereich des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. , weicht jedoch von dessen
Festsetzungen ab, hier:
Das Bauvorhaben liegt nach § 34 BauGB im Allgemeinen Wohngebiet, gemäß § 4 Baunutzungs-verordnung können Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausnahmsweise im Allgemeinen Wohngebiet zugelassen werden.
Da das Bauvorhaben an das im Bebauungsplan Nr. 82 (Kronskamp/Rissener Straße) planungsrechtlich festgesetzte Gewerbegebiet angrenzt, fügt es sich nach Art der Nutzung ein.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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