Mitteilungsvorlage - MV/2023/106
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Wedel (Parkgebührenverordnung)
hier: Vorlage gem. § 55 Abs. 3 LVwG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
- Geschäftszeichen:
- 1-301
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Kenntnisnahme
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11.01.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Wedel
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Kenntnisnahme
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25.01.2024
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22.02.2024
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Begründung der Verwaltungsempfehlung
Inhalt
Der Bürgermeister legt gem. § 55 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz die Stadtverordnung über Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Wedel (Parkgebührenverordnung) dem Rat vor.
Ziele
Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung am 11.5.2023 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Einführung / Erhöhung von Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet beschlossen.
Darstellung des Sachverhaltes
Dem o.a. Auftrag des Rates entsprechend wurde die Parkgebührenverordnung überarbeitet und dem Rat am 28.9.2023 vorgelegt. Im Rahmen dieser Beteiligung an dem Verwaltungsverfahren war der überwiegende Teil der Fraktionen gegen einen Wegfall der sog. Brötchentaste im Bereich der Bahnhofstraße. Ziel dieser Maßnahme waren Mehreinnahmen von ca. 20.000 €.
Aus der Fraktion Die Grünen kam die Anregung, nicht nur in dem Bereich Parnaßparkplatz, Strandweg, Schulauer Str. zwischen Strandweg und Strandbaddamm sowie im Strandbaddamm die Gebühren auf 2 € / Std. zu erhöhen, sondern dies auch auf den Parkplätzen Im Haacken und Elbmarschen zu tun. Hier ist in der ursprünglichen Verordnung nur eine Erhöhung auf 1,50 € / Std. vorgesehen gewesen.
Die Prüfung einer Erweiterung gebührenpflichtiger Bereiche im Stadtgebiet folgt noch, genauso wie die Bearbeitung des Themas Anwohnerparken. Hierbei werden auch die Kaufleute beteiligt.
Begründung der Stadtverordnung
Die Verwaltung folgt den Einlassungen aus der Mitte des Rates und behält die kostenlose Kurzparkmöglichkeit, die sog. Brötchentaste, im bisherigen Bereich bei.
Die unterschiedlichen Gebührenhöhen im Bereich um den Strandweg und auf den Parkplätzen Im Haacken und Elbmarschen waren ein Ergebnis der Abwägung der Verwaltung. Es soll vermieden werden, dass Besucherinnen und Besucher aufgrund der Höhe der Gebühren noch häufiger in Wohnbereiche wie den Schloßkamp, die Hafenstraße oder die kleine Elbstraße ausweichen. Ob in diesen Wohnstraßen ein ergänzendes Anwohnerparken zielführend sein kann, wird in der weiteren Bearbeitung zu klären sein. Im Rahmen der Kontrolle der gebührenpflichtigen Bereiche wird es personell kaum möglich sein, die Wohnbereiche zu kontrollieren.
Für die weitere Bearbeitung ist ein Meinungsbild der jeweiligen Fraktionen für die Verwaltung hilfreich um eine zielführende Bearbeitung vornehmen zu können. Es wird daher um Äußerungen zum Protokoll oder an die Verkehrsbehörde gebeten. Dabei geht es u.a. um mögliche Ausweitungen der Gebührenpflicht in Straßen die an die Bahnhofstraße grenzen, die Erhebung von Gebühren in der Altstadt sowie auf Parkplätzen im Stadtgebiet. Eine Ausweitung ist frühestens ab 2025 möglich, da die für 2024 geplanten Mittel im Haushalt gestrichen worden sind.
Das Thema Anwohnerparken wird nach der Änderungen der StVO, bearbeitet. Zurzeit haben einige Bundesländer die Beratungen im Bundesrat gestoppt.
Darstellung der Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Alternativen wurden in der ursprünglichen Parkgebührenverordnung umgesetzt. Der Verzicht auf die Mehreinnahmen durch die Beibehaltung der Brötchentaste führt zu Mindereinnahmen von ca. 20.000 €.
Folgt die Parkgebührenverordnung der Anregung für die Parkplätze Elbmarschen und Im Haacken werden Mehreinnahmen von geschätzt ca. 20.000 €. Es wäre damit ein Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Beibehaltung der Brötchentaste möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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406,6 kB
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