Beschlussvorlage - BV/2023/168-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt, im Jahre 2024 neben dem Hafenfest die Kulturnacht, den Mittelaltermarkt, das Bikefest sowie den Weihnachtsmarkt zu privilegieren.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit seinem vielseitigen kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg bekannt und beliebt sein. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich in enger Abstimmung dabei zur gemeinsamen Aufgabe, dies durch verschiedene Veranstaltungen zu erreichen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

In der aktuellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing (nachfolgend Leistungsvereinbarung genannt) wird im Aufgabenspektrum Event- und Kulturmarketing lediglich dem Hafenfest bis auf Widerruf der Status einer Premiumveranstaltung zugestanden. Konkrete inhaltliche Ausgestaltungen, was darunter zu verstehen ist, können aus der aktuellen Leistungsvereinbarung nicht abgeleitet werden. Die bis zum 31.03.2022 gültige Leistungsvereinbarung verstand hierunter Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Außenwirkung der Stadt.

 

Zwischen Wedel Marketing e. V. und der Stadt Wedel bestand in der Vergangenheit darüber Einvernehmen, dass der Status „Premiumveranstaltung“ vor allem die kostenlose Inanspruchnahme von städtischen Leistungen umfasste. Dies waren insbesondere

  •         Leistungen des städtischen Bauhofs und
  •         der Gebührenverzicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

 

Aktuell sind die Veranstaltungen

  •         Kulturnacht,
  •         Mittelaltermarkt,
  •         Ochsenmarkt,
  •         Bikefest und
  •         Weihnachtsmarkt am Roland

von der Privilegierung innerhalb der Leistungsvereinbarung nicht erfasst. Der Stadt Wedel sind in 2022 für die Kulturnacht, das Bikefest und dem Weihnachtsmarkt über den an Wedel Marketing e. V. gezahlten Zuschuss hinaus weitere Aufwendungen in Höhe von rund 10 T€ (Überwiegend Bauhof) entstanden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist in 2024 mit Kosten in mindestens gleicher Größenordnung zu rechnen, wobei Wedel Marketing e. V. für 2024 nur die Durchführung der Kulturnacht, des Mittelaltermarktes und des Weihnachtsmarktes am Roland plant.

Für die Kulturnacht werden Kosten in Höhe von 5 T€ veranschlagt.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Alle diese Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des Event- und Kulturmarketings in Wedel, da sie sowohl die Menschen in Wedel aber auch aus dem Wedeler Umland anziehen. Realisiert werden können diese Veranstaltungen jedoch nur, da eine Vielzahl ehrenamtlicher Menschen sich mit viel Engagement und Herzblut um die reibungslose Durchführung kümmern. Diese Menschen brauchen für ihre eigene Planung einen entsprechenden Vorlauf und eine Planungssicherheit für 2024.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Stadt Wedel spricht sich im Hinblick auf die nicht wieder hergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin lediglich für die Privilegierung des Hafenfestes aus. Die Kulturnacht, der Mittelaltermarkt und der Weihnachtsmarkt am Roland müssten in 2024 vollständig aus Eigenmitteln des Vereins Wedel Marketing finanziert werden. Eine Einschränkung des Angebotes – insbesondere bei der Kulturnacht - und die Absage des Mittelaltermarktes und des Weihnachtsmarktes am Roland können nicht ausgeschlossen werden. Es werden Aufwendungen in der Größenordnung von mindestens 10 T€ eingespart.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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