Beschlussvorlage - BV/2023/162
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Fortgeschriebenes Integrationskonzept 2023 - 2026
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Soziales
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-50/JSA
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Sozialausschuss 
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 Vorberatung 
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 05.12.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 21.12.2023 
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Darstellung des Sachverhalts
Die Stadt Wedel hat bereits 2009 mit einem Ratsbeschluss entschieden, dass ein
Integrationskonzept erstellt werden soll, und hat damit die Weichen für eine erfolgreiche
Integrationsarbeit gestellt. Dieses wurde 2014 und 2018 fortgeschrieben.
Trotz des Umstandes, dass wesentliche, die Integrationspolitik betreffenden Kompetenzen
nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen fallen, gibt es eine Reihe von
Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene, die die Integration und somit die
Entwicklungsperspektive der ganzen Kommune fördern. Das Integrationskonzept ist als
Selbstverpflichtung der Stadt Wedel zu verstehen. Es soll ein Maß an Verbindlichkeit
schaffen, das den lokalen Akteur*innen der Integrationspolitik verlässliche und stabile
Rahmenbedingungen für ihre jeweilige Arbeit bietet.
Ziele und Maßnahmen:
Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung
 Information und Orientierung
 Selbstorganisation von Migrant*innen
 Ehrenamt in der Integrationsarbeit
 Anlässe und Räume für Begegnung
 Öffentlichkeitsarbeit
Kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt
 Interkulturelle Kompetenzen
 Kultur der Anerkennung
Sprache, Bildung, Erziehung
 Deutsch als Zweitsprache
 Zweitspracherwerb in Kindertagesstätten und Schulen
 Unterstützung beim Erlernen der Erstsprache
 Teilhabe an Teilhabe Kultur, Bildung, Politik und Sport
Arbeit, Wirtschaft, Beruf
 Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung
 Unterstützung der Berufstätigkeit
Wohnen
Gesundheit und Pflege
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Das Integrationskonzept ist wichtiger Bestandteil für die Integration von ausländischen Mitbürger*innen und hat einen positiven Einfluss auf die Arbeit der Verwaltung.
Die Koordinierungsstelle Integration leistet durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und ausländischen Mitbürger*innen.
Aufgrund der steigenden Zahlen an Flüchtlingen wird diese Arbeit auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Arbeit inner- und außerhalb der Verwaltung.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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| 
							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 739 kB 
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