Beschlussvorlage - BV/2023/162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt das fortgeschriebene Integrationskonzept 2023-2026.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 Soziale Infrastruktur:

Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe möglichst aller

Einwohner*innen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel hat bereits 2009 mit einem Ratsbeschluss entschieden, dass ein

Integrationskonzept erstellt werden soll, und hat damit die Weichen für eine erfolgreiche

Integrationsarbeit gestellt. Dieses wurde 2014 und 2018 fortgeschrieben.

 

Trotz des Umstandes, dass wesentliche, die Integrationspolitik betreffenden Kompetenzen

nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kommunen fallen, gibt es eine Reihe von

Einflussmöglichkeiten auf kommunaler Ebene, die die Integration und somit die

Entwicklungsperspektive der ganzen Kommune fördern. Das Integrationskonzept ist als

Selbstverpflichtung der Stadt Wedel zu verstehen. Es soll ein Maß an Verbindlichkeit

schaffen, das den lokalen Akteur*innen der Integrationspolitik verlässliche und stabile

Rahmenbedingungen für ihre jeweilige Arbeit bietet.

 

Ziele und Maßnahmen:

 

Kommunikation, Beteiligung, Vernetzung

 Information und Orientierung

 Selbstorganisation von Migrant*innen

 Ehrenamt in der Integrationsarbeit

 Anlässe und Räume für Begegnung

 Öffentlichkeitsarbeit

 

Kulturelle Vielfalt und gesellschaftlicher Zusammenhalt

 Interkulturelle Kompetenzen

 Kultur der Anerkennung

 

Sprache, Bildung, Erziehung

 Deutsch als Zweitsprache

 Zweitspracherwerb in Kindertagesstätten und Schulen

 Unterstützung beim Erlernen der Erstsprache

 Teilhabe an Teilhabe Kultur, Bildung, Politik und Sport

 

Arbeit, Wirtschaft, Beruf

 Interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung

 Unterstützung der Berufstätigkeit

 

Wohnen

 

Gesundheit und Pflege

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Integrationskonzept ist wichtiger Bestandteil für die Integration von ausländischen Mitbürger*innen und hat einen positiven Einfluss auf die Arbeit der Verwaltung.

Die Koordinierungsstelle Integration leistet durch ihre Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen und ausländischen Mitbürger*innen.

Aufgrund der steigenden Zahlen an Flüchtlingen wird diese Arbeit auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der Arbeit inner- und außerhalb der Verwaltung.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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