Beschlussvorlage - BV/2023/150
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. B. Nr.53
Verzicht auf Außenstandorte und Außendienst der Stadtbücherei
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 08.11.2023 
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 06.12.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Darstellung des Sachverhalts
Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen in Deutschland lesen schlechter als noch vor fünf Jahren. Ein Viertel der Kinder erreicht beim Lesen nicht den international festgelegten Mindeststandard, der für das weitere erfolgreiche Lernen nötig wäre. Das geht aus der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU 2021) hervor, die am 16. Mai 2023 veröffentlicht wurde.
Das Autorenteam der IGLU-Studie empfiehlt für Deutschland unter anderem Prioritätensetzung auf eine verbesserte Lesekompetenz und Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtszeit für Leseaktivitäten, sowie eine differenzierte Förderung in Kleingruppen und individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderem Förderbedarf. All das leisten die Schulbibliotheken in unseren gebundenen Ganztagsschulen, die seit der politischen Entscheidung 1999 zur Erstellung eines Konzeptes zur Einrichtung der Schulbibliothek an der Integrierten Gesamtschule (heute Gebrüder- Humboldt- Schule) kontinuierlich aufgebaut wurden.
Mit der Einrichtung der Schulbibliothekarischen Arbeitsstelle (SBA) mit 19,5 Std. im Jahr 2010 kann die inhaltliche Betreuung der Schulbibliotheken, sowie die Öffnungszeiten an allen drei Schulen an zwei Tagen gewährleistet werden.
Unsere Schulbibliotheken sind Lern- und Entdeckungsräume innerhalb der Schule. In der Grundschule sind sie häufig der Ort für erste Leseerfahrungen und wecken die Freude am Lesen. Gerade für Kinder, die Schwierigkeiten mit dem Lesen haben, ist die Schulbibliothek ein Ort an dem sie ihre Leseerfahrungen ohne Druck und spielerisch ausbauen und üben können.
Unsere Schulbibliotheken ergänzen den Unterricht und fördern den eigenständigen, selbstgesteuerten Wissenserwerb von Schüler*innen. Mit aktuellen Medienangeboten unterstützen sie die Lehrkräfte bei der Unterrichtsplanung und können selbst zum Unterrichtsraum werden.
Dass Schüler*innen, die in ihrem Schulalltag eine täglich geöffnete Bibliothek kennen gelernt haben, die intensivsten Nutzer*innen von öffentlichen Bibliotheken werden, hat sich bereits bestätigt. Die Schulbibliotheken in unseren Ganztagsschulen sind gut eingebunden in die Rhythmisierung des Schultages, wie z.B. an der Albert- Schweitzer- Schule die Öffnung der Schulbibliothek direkt an den DaZ- Sprachkurs erfolgt.
Die Schulbibliotheken sind ein fester Bestandteil des Ganztagesangebotes für die Schüler*innen, zu dessen mindestens 50 % Finanzierung wir uns als Schulträger mit der Einrichtung des gebundenen Ganztages verpflichtet haben.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Schulbibliotheken nicht zu schließen. Das Angebot ist gut eingebunden in den Schulalltag und hat sich etabliert.
Die Büchereizentrale Schleswig- Holstein hat die Wedeler Stadtbücherei unter anderem wegen ihrer Arbeit in den Schulbibliotheken zertifiziert: „Die Stadtbücherei Wedel zeichnet sich besonders durch ihre kontinuierliche Weiterentwicklung, die starke Vernetzung innerhalb der Kommune und die gute Einbindung in lokale Bildungsstrukturen und -bedarfe aus. Mit der professionellen Betreuung mehrerer Schulbibliotheken durch ihre Schulbibliothekarische Arbeitsstelle sowie ihren vielfältigen Bildungsformaten für Kinder und Jugendliche ist die Stadtbücherei Wedel ihrer Zeit voraus und setzt auch mit ihren vielfältigen Angeboten für Senior*innen wichtige Akzente einer zeitgemäßen Bibliotheksarbeit.“ (https://www.bz-sh.de/leistungen/zertifizierung) Die zweite Rezertifizierung ist aktuell abgeschlossen und Voraussetzung für eine Förderung durch die Büchereizentrale Schleswig- Holstein, die das Thema Schulbibliotheken als notwendigen Bestandteil von öffentlichen Büchereien anerkannt hat und perspektivisch langfristige Förderung in Aussicht stellt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Der Empfehlung von Herrn Müller- Elmau könnte gefolgt werden und die Schulbibliotheken eingestellt werden. Auch wenn die qualitativ hochwertige Arbeit der Stadtbücherei nicht in Zahlen messbar ist, weil es keine Wedeler Studien gibt, ist anzunehmen, dass sich in der Folge der Einstellung der Schulbibliotheken, die unzureichende Lesekompetenz vieler Schüler*innen noch verschlechtern würde. Lesekompetenz ist aber ein entscheidender Schlüssel für schulischen und beruflichen Erfolg sowie für gesellschaftliche Teilhabe. Leseförderung ist deshalb, auch im Sinne der Chancengerechtigkeit, eine zentrale Aufgabe und sollte nicht zurückgestellt werden.
Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass die Schulbibliotheken auch inhaltlich betreut werden. Dazu gehört der Bestandsaufbau- und Pflege, sowie Ausleihe, Kontaktpflege und Austausch mit den Kollegien und besonders wichtig sind die Projekte zur Leseförderung. Ohne die hauptamtliche Betreuung der Schulbibliothek ist diese wertvolle Arbeit nicht leistbar und es fehlt ein zentraler Baustein im Schulalltag der Schülerinnen und Schüler.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 -45.000  | 
						
							 -45.000  | 
						
							 -45.000  | 
						
							 -45.000  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 +45.000  | 
						
							 +45.000  | 
						
							 +45.000  | 
						
							 +45.000  | 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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