Beschlussvorlage - BV/2023/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beauftragt die Stadtverwaltung mit der Beauftragung eines Dritten zur Erarbeitung einer Spielleitplanung für die Stadt Wedel. Diese soll mit einer möglichst breiten Beteiligung der relevanten Bevölkerungsgruppen unter Berücksichtigung des § 47 f (GO) und der Beachtung von Inklusion erfolgen. Das Ergebnis soll eine Entscheidungsgrundlage zur Reduzierung der Spielplätze von 45 auf 30 bieten. Die Kosten für die Spielleitplanung in Höhe von 60.000,- € werden für den Haushalt 2024 eingeplant.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Handlungsfeld 1/ Bildung, Kultur und Sport

Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Wedel hat im Vergleich zu anderen Städten im Kreis Pinneberg eine hohe Anzahl an Spielplätzen. Diese sind allerdings in der Fläche eher klein. Durch eine Reduzierung der Anzahl soll die Aufenthaltsqualität an den verbleibenden Standorten gesteigert und die Aufwendungen für die Pflege und den Erhalt der Spielplätze gesenkt werden. Um eine Basis zur Entscheidungsfindung zu ermöglichen und gleichzeitig ein nachfrageorientiertes und attraktives Spielplatzangebot zu erhalten, ist eine Spielleitplanung ein geeignetes Instrument. Diese baut bereits bei der Erstellung auf einer möglichst breiten Beteiligung auf, wie sie auch im § 47f der GO gefordert ist. Das Ergebnis dieses transparenten Verfahrens ist ein Kriterienkatalog als Entscheidungsgrundlage für die weiteren Schritte.

Für die externe Unterstützung bei qualifizierten und nachhaltigen Erarbeitung einer Spielleitplanung durch ein externes Unternehmen ist ein zusätzlicher finanzieller Aufwand in Höhe ca. 60.000 € zu veranschlagen.

Zusätzliche städtische Personalressourcen sind im Fachbereich Bauen und Umwelt, dem Fachdienst Einwohnerservice sowie im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie erforderlich.

Eine faktische Einsparung durch einen verringerten Pflegebedarf wird im Produkt Bauhof abgebildet. Diese entsteht allerdings erst nach Umsetzung der Entscheidung über die Reduzierung der Spielplätze.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Schließung von Spielplätzen birgt aufgrund des Eingriffs in die Lebenswelt von Kindern und ihren Familien emotionales Potential und bedeutet auch faktisch eine Einschränkung der Spielmöglichkeiten. Eine möglichst große Objektivierung durch die Entwicklung beteiligungsbasierter Kriterien schafft Transparenz und erleichtert das Verstehen von Entscheidungen.

Spielleitplanung berücksichtigt neben den vorhandenen öffentlichen kommunalen Spielflächen ebenso öffentliche Flächen als Spielgelegenheiten (z.B. Rathausvorplatz, Skaterbahn, Elbstrand, Parks, Siedlungsränder und Brachflächen).

Dadurch kann über die schlichte Schließung hinaus ein attraktives und nachfrageorientiertes Gesamtkonzept der Wedeler Spielflächen für Kinder und ihre Familien entstehen.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternative 1: Mit dem ausschließlichen Fokus auf die 44 vorhandenen kommunalen öffentlichen Spielplätze könnte als Alternative, mit externer Unterstützung, verwaltungsseits ein kriterienbasiertes Spielplatzkonzept erarbeitet werden. Kriterien könnten hier auf Basis von quantitativen Befragungen unter Berücksichtigung offener Fragestellungen und ohne Ergebnisdiskussion vorgelegt werden. Die zusätzliche Beteiligung des Kinderparlamentes und der Spielplatzpaten finden dann ebenfalls statt. Die Kosten für den städtischen Haushalt würden ca. 20.000,- € betragen. Zusätzliche städtische Personalressourcen sind im Fachbereich Bauen und Umwelt, im Einwohnermeldeamt und im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie in größerem Umfang erforderlich.

 

Alternative 2: Alternativ zu einer Spielleitplanung und einem Spielplatzkonzept könnte eine Ermittlung folgender Sachverhalte zur Entscheidungsfindung für die Schließung von 15 Spielplätzen erarbeitet werden:

 

  • Datenerhebung der potentiellen Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im jeweiligen Umkreis der Spielplätze
  • Quantitative QR-Code- Abfrage auf den Spielplätzen mit Hilfe geschlossener Fragen zur Nutzungshäufigkeit

Zusätzliche städtische Personalressourcen sind im Einwohnermeldeamt und im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie in geringem Umfang erforderlich. Eine umfängliche Beteiligung der Kinder ist in dieser Alternative nicht vorgesehen.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

Kompensationen sind erst nach der Schließung von Spielplätzen durch die Verringerung des Pflegeaufwands zu erwarten.

 

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

60.000

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

60.000

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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