Beschlussvorlage - BV/2023/168
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Antrag von Wedel Marketing e. V. zur Privilegierung der Kulturnacht in 2024
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachbereich 3 - Innerer Service
 
- Geschäftszeichen:
 - FB 3
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Geplant
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 11.12.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Die Stadt Wedel soll als attraktiver Ort mit seinem vielseitigen kulturellen, sportlichen und touristischen Angebot bei Besuchern und Touristen aus dem ganzen Bundesgebiet, insbesondere aber auch aus dem weiteren Umland und der Stadt Hamburg bekannt und beliebt sein. Die Stadt Wedel und der Verein Wedel Marketing machen es sich in enger Abstimmung dabei zur gemeinsamen Aufgabe, dies durch verschiedene Veranstaltungen zu erreichen.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
In der aktuellen Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Wedel und dem Verein Wedel Marketing (nachfolgend Leistungsvereinbarung genannt) wird im Aufgabenspektrum Event- und Kulturmarketing lediglich dem Hafenfest bis auf Widerruf der Status einer Premiumveranstaltung zugestanden. Konkrete inhaltliche Ausgestaltungen, was darunter zu verstehen ist, können aus der aktuellen Leistungsvereinbarung nicht abgeleitet werden. Die bis zum 31.03.2022 gültige Leistungsvereinbarung verstand hierunter Veranstaltungen von besonderer Bedeutung für die Außenwirkung der Stadt.
Zwischen Wedel Marketing e. V. und der Stadt Wedel bestand in der Vergangenheit darüber Einvernehmen, dass der Status „Premiumveranstaltung“ vor allem die kostenlose Inanspruchnahme von städtischen Leistungen umfasste. Dies waren insbesondere
- Leistungen des städtischen Bauhofs und
 - der Gebührenverzicht im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
 
Aktuell sind die Veranstaltungen
- Kulturnacht,
 - Mittelaltermarkt,
 - Ochsenmarkt,
 - Bikefest und
 - Weihnachtsmarkt am Roland
 
von der Privilegierung innerhalb der Leistungsvereinbarung nicht erfasst. Der Stadt Wedel sind in 2022 für die Kulturnacht, das Bikefest und dem Weihnachtsmarkt über den an Wedel Marketing e. V. gezahlten Zuschuss hinaus weitere Aufwendungen in Höhe von rund 10 T€ entstanden. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung ist in 2024 mit Kosten in mindestens gleicher Größenordnung zu rechnen, wobei Wedel Marketing e. V. für 2024 nur die Durchführung der Kulturnacht, des Mittelaltermarktes und des Weihnachtsmarktes am Roland plant.
Für die Kulturnacht werden Kosten in Höhe von 5 T€ veranschlagt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Stadt Wedel spricht sich im Hinblick auf die nicht wieder hergestellte finanzielle Leistungsfähigkeit weiterhin lediglich für die Privilegierung des Hafenfestes aus. Die Kulturnacht, der Mittelaltermarkt und der Weihnachtsmarkt am Roland müssten in 2024 vollständig aus Eigenmitteln des Vereins Wedel Marketing finanziert werden. Eine Einschränkung des Angebotes – insbesondere bei der Kulturnacht - und die Absage des Mittelaltermarktes und des Weihnachtsmarktes am Roland können nicht ausgeschlossen werden. Es werden Aufwendungen in der Größenordnung von mindestens 10 T€ eingespart.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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						 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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						 Ergebnisplan  | 
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						 Erträge / Aufwendungen  | 
					
						 2023 alt  | 
					
						 2023 neu  | 
					
						 2024  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027 ff.  | 
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						 in EURO  | 
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						 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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						 Erträge*  | 
					
						 
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						 Aufwendungen*  | 
					
						 
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						 Saldo (E-A)  | 
					
						 
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						 Investition  | 
					
						 2023 alt  | 
					
						 2023 neu  | 
					
						 2024  | 
					
						 2025  | 
					
						 2026  | 
					
						 2027 ff.  | 
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						 in EURO  | 
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						 Investive Einzahlungen  | 
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						 Investive Auszahlungen  | 
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						 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 200,6 kB 
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