Beschlussvorlage - BV/2023/156
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss in Höhe von 50.000 zur Neubeschaffung eines Rettungsbootes der DLRG Wedel e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Einwohnerservice
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
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Vorberatung
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07.12.2023
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Geplant
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Rat der Stadt Wedel
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Entscheidung
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.12.2023
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Darstellung des Sachverhalts
Die DLRG Wedel e.V. beabsichtigt die Beschaffung eines neuen Rettungsbootes als Ersatz für das bisherige Rettungsboot Klaar Kimming, das nach einer Einsatzdauer von 24 Jahren ersetzt werden muss (siehe hierzu den beigefügten Antrag der DLRG).
Die Wasserrettung im Stadtgebiet ist Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehr Wedel. Die DLRG Wedel e.V. betreibt daneben seit mehreren Jahrzehnten eine eigene Wasserrettungseinheit. Sie arbeitet unabhängig von städtischen Verpflichtungen in einem weitaus größeren Teil der Elbe als dem städtischen Gebiet, welches von der Stadtgrenze Hamburg bis zur Gemeindegrenze Hetlingen reicht.
Zudem ist die DLRG Wedel e.V. vom Kreis Pinneberg in den Katastrophenschutz eingebunden und hat hierfür ein entsprechendes Spezialboot erhalten. Dieses Boot ist nicht Teil der allgemeinen Wasserrettung sondern speziell an den Belangen des Katastrophenschutzes ausgerichtet.
Die Aufgabe der qualifizierten Ersthilfe (sog. First Responder) nimmt die DLRG e.V. in für die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein gGmbH (RKiSH) wahr.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es besteht keine Verpflichtung der Stadt zu einer Kostenbeteiligung. Der Stadt erfüllt mit der Bereitstellung der Freiwilligen Feuerwehr ihr gesetzlichen Pflichtaufgaben. Natürlich ist die Leistung der DLRG Wedel e.V. eine sinnvolle Ergänzung, vor allem in der Zeit, in der die Wache am Strandbad besetzt ist. In dieser Zeit sind die Einsatzkräfte der DLRG Wedel e.V. ggf. schneller einsatzfähig als die Freiwillige Feuerwehr und leisten einen wichtigen Beitrag zur Wasserrettung.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:
(entfällt, da keine Leistungserweiterung)
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Ergebnisplan |
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Erträge / Aufwendungen |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen |
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Erträge* |
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Aufwendungen* |
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Saldo (E-A) |
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Investition |
2023 alt |
2023 neu |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 ff. |
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in EURO |
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Investive Einzahlungen |
50.000 |
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Investive Auszahlungen |
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Saldo (E-A) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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410,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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