Mitteilungsvorlage - MV/2023/094

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aufgrund des Beschlusses vom 21.03.2023, alle Nichtvorbehaltsstraßen zu Tempo-30-Straßen als vorgezogene Maßnahme aus dem Mobilitätskonzept umzuwidmen sowie auch die Vorbehaltsstraßen auf Tempo-30-Begrenzungen zu untersuchen und gegebenenfalls umzuwidmen, fand ein gemeinsamer Austausch mit dem Mobilitätsmanager, dem Straßenbaulastträger und der Verkehrsaufsicht statt. In diesem Gespräch wurde über das komplette Straßennetz und mögliche Geschwindigkeitsreduzierungen auf Vorbehaltsstraßen und Nichtvorbehaltsstraßen gesprochen. 

Das Vorbehaltsnetz dient vorrangig der Abwicklung des innerstädtischen Kfz.-Verkehrs einschließlich des ÖPNV und der Rettungsdienste. Der intensive Austausch hat ergeben, dass das seinerzeit festgelegte Vorbehaltsnetz aktuell nach wie vor die Anforderungen, die an ein Vorbehaltsnetz gestellt werden, weitestgehend erfüllt. Weitere Änderungsmöglichkeiten am Vorbehaltsnetz werden derzeit nicht gesehen.

 

Zudem fand die Überprüfung der Nichtvorbehaltsstraßen statt.

Die folgenden Straßen dürfen derzeit mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann diese Geschwindigkeit bei normaler Fahrweise jedoch nicht erreicht werden. Denkbar wäre es, in diesen Straßen Tempo-30 anzuordnen, dies würde aber nicht zu einer Änderung des ohnehin angepassten Fahrverhaltens beitragen. Zudem würden hier Kosten für die Aufstellung und auch Folgekosten für die Unterhaltung der Verkehrszeichen entstehen. Diese Maßnahme würde dem Ziel „Abbau des Schilderwaldes“ entgegenstehen.

  • Alter Zirkusplatz

Hierbei handelt es sich um eine ca. 100 Meter lange Stichstraße mit Wendehammer. Die Straße wird nur von Anliegern genutzt.

 

  • Organistenstraße

Hierbei handelt es sich um eine ca. 100 Meter lange Stichstraße, am Ende befindet sich ein öffentlicher Parkplatz. Die Straße, dessen Fahrbahndecke aus Kopfsteinpflaster besteht, wird weitestgehend nur von Anliegern genutzt.

 

  • Kirchenstraße

Die 100 Meter lange Stichstraße zu der Immanuelkirche Wedel besteht aus Kopfsteinpflaster und wird nur von Anliegern oder Mitarbeitern der dortigen Kirche genutzt.

 

  • Otto-Hahn-Straße

Hierbei handelt es sich um eine ca. 50 Meter lange Stichstraße mit Wendehammer. Die Straße wird nur von Anliegern genutzt.

 

  • Mühlenstieg

Es handelt es sich um eine ca. 100 Meter lange Stichstraße. Die Straße wird weitestgehend nur von Anliegern genutzt. Es handelt sich zudem um einen Schulweg.

 

  • An der Windmühle/Einmündung Autal

Es handelt es sich um eine ca. 250 Meter lange Stichstraße. Die Straße wird nur von Anliegern genutzt.

 

  • Eichendorffweg

Die ca. 100 Meter lange Stichstraße mit Wendehammer wird weitestgehend nur von Anliegern genutzt.

 

  • Schlödelsweg bis zur Einmündung Quälkampsweg

Die Straße Schlödelsweg ist nach der Einmündung in den Quälkampsweg ein landwirtschaftlicher Weg. Zwischen der Straße Am Marienhof und der Straße Quälkampsweg besteht eine ca. 200 Meter lange beidseitige Wohnbebauung. Die Straße wird nur von Anliegern genutzt.

 

  • Haubargtwiete, Hauenweg, Hauentwiete, Hosegstieg, Hosegtwiete, Mittelweg, Siedmoorweg

Bei den Straßenzügen im westlichen Bereich der B431 bestehen bisher keine Tempo-30-Begrenzungen. Die Straßen, die teilweise den Charakter eines landwirtschaftlichen Wegs aufweisen, sind nur einspurig befahrbar. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kann die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht erreicht werden. 

 

Die folgenden Straßen dürfen derzeit mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h befahren werden, hier wäre jedoch eine Temporeduzierung auf 30 km/h aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich. 

  • Theaterstraße

Hierbei handelt es sich um eine 100 Meter lange Stichstraße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen aufgrund des Ärztezentrums sowie des Pharmakonzerns Medac. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist eine Fahrt mit 50 km/h nur schwer möglich, dennoch wäre eine Temporeduzierung auf 30 km/h empfehlenswert.

 

  • Croningstraße

Die Croningstraße ist eine unechte Einbahnstraße, die Zufahrt in die Rissener Straße ist nicht möglich. Die Einfahrt in die Croningstraße ist aus beiden Richtungen (Kronskamp und Rissener Straße) möglich. Es handelt sich hierbei um eine Anliegerstraße, die von den Verkehrsteilnehmern auch gerne als Abkürzung in Richtung Süden genutzt wird. Die Nichtvorbehaltsstraße eignet sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten für eine Temporeduzierung auf 30 km/h. 

 

  • Birkenweg

Bei dem Birkenweg handelt es sich um eine ca. 400 Meter lange Straße, die nur von Anliegern genutzt wird. Die Fahrbahn ist sehr eng, aufgrund der örtlichen Gegebenheiten einschließlich der langgezogenen Kurve sollte die Straße mit max. 30 km/h befahren werden.

 

  • Strandbaddamm

Aufgrund der geänderten Bebauung (Trioptics, Hotel, Parkplatz im Haacken) und dadurch veränderten Straßencharakters sollte hier eine Temporeduzierung auf 30 km/h erfolgen.

 

  • Am Marienhof

Aufgrund des neu gestalteten Fachmarktzentrums und des dadurch erhöhten Verkehrsaufkommens sollte eine Temporeduzierung auf 30 km/h angeordnet werden.

 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die gemeinsame Auswertung der Unfalltypensteckkarte mit dem Polizeirevier Wedel erfreulicherweise ergeben hat, dass in dem Stadtgebiet Wedel keine Unfallschwerpunkte vorhanden sind, die eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit in einzelnen Bereichen erforderlich machen. Verkehrsregelnde Maßnahmen sind unter dem Aspekt der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer nach objektiven Maßstäben zu treffen. Allein die Tatsache einer abstrakten Gefahr rechtfertigt nicht die verkehrsrechtliche Entscheidung einer Temporeduzierung.

 

 

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