Beschlussvorlage - BV/2023/135-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat beschließt durch Änderung des § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Wedel die Anzahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder je Fraktion auf 8 zu erhöhen.

 

  1. Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel.
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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

keine

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

 

Erhöhung der Zahl der stellv. Ausschussmitglieder

In der Sitzung des Ältestenrats am 25.09.2023 wurde zwischen den Fraktionsvorsitzenden abgestimmt, dass eine Ausweitung der Anzahl der Stellvertretungen in den Ausschüssen erfolgen soll. Die Zahl der Stellvertretenden Ausschussmitglieder soll von 5 auf 8 angehoben werden.

 

Zur Zielerreichung ist eine Änderung des § 8 Abs. 5 der Hauptsatzung erforderlich. Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder wird hier von 5 auf 8 geändert.

 

Bei Beschluss dieser Änderung und Genehmigung der geänderten Hauptsatzung durch die Kommunalaufsicht müsste in der darauffolgenden Sitzung des Rates die Wahl der weiteren Stellvertretungen erfolgen.

 

Die Ausweitung der Stellvertreterzahl kann zu einer Erhöhung der Aufwendungen für Sitzungsgelder führen. Da derzeit unbekannt ist, welche Personen die Funktionen der Stellvertreter*innen übernehmen werden und ob diese Personen ohnehin eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, kann die finanzielle Auswirkung noch nicht ermittelt werden.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Änderung des § 8 Abs. 5 Hauptsatzung ergibt sich aus dem politischen Wunsch auf Ausweitung der Stellvertreterzahl, um auf Personalausfälle in den Fraktionen besser reagieren zu können. Seitens der Verwaltung kann nicht beurteilt werden, wie akut der Handlungsbedarf hier ist. Die Verwaltung geht jedoch davon aus, dass der politische Wunsch begründet und eine Umsetzung notwendig ist.

 

Wie dargestellt können die konkreten finanziellen Auswirkungen dieser Änderung noch nicht ermittelt werden. Bei einem auszuzahlenden Sitzungsgeld von 33,00 € je Vertretungsfall sind die finanziellen Auswirkungen jedoch in jedem Fall überschaubar.

 

Die 4. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wedel wurde im Vorwege mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Die Kommunalaufsicht meldete am 12.10.2023 zurück, dass die geplanten Änderungen einer Genehmigung nicht entgegen stehen. Die Genehmigung wurde somit in Aussicht gestellt.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Eine Alternative wäre, die Änderung der Hauptsatzung nicht zu beschließen. Die Anzahl der Stellvertretungen verbliebe dann bei 5 je Ausschuss.

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

 

 

 

 

Saldo (E-A)

     

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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