Beschlussvorlage - BV/2023/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die als Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit der Neufassung der Honorarordnung für die Volkshochschule Wedel werden die Honorare der Kursleitenden erhöht, um weiterhin hochqualifizierte Kursleitende an der Volkshochschule halten zu können.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Sowohl die Honorarordnung als auch die Gebührensatzung der Volkshochschule Wedel stammen aus dem Jahr 2015 und bedürfen einer Anpassung. Eine Neufassung der Gebührensatzung befindet sich bereits in der Ausarbeitung. Die hierfür als Grundlage erforderliche Kalkulation, die den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalen Abgabengesetzes entsprechen muss, wird vom Controlling erstellt. Aufgrund von Kapazitätsengpässen konnte diese Kalkulation bisher nicht erfolgen. Ursprünglich war die Erhöhung der Honorare gemeinsam mit einer Erhöhung der Gebühren mit Beginn des Frühjahrssemesters 2024 im Februar geplant. Aufgrund der erforderlichen, fast viermonatigen Vorlaufzeit (Planung der Kurse, Abstimmung mit den Dozenten, Entwurf/Design und Druck des Programmheftes) ist eine Umsetzung der neuen Gebührensatzung erst zum Herbstsemester 2024 machbar.

 

In den anderen Volkshochschulen des Kreises Pinneberg wird ein Honorar zwischen 22 und 27 € gezahlt, bzw. ist eine entsprechende Erhöhung zum nächsten Semester geplant. Die Volkshochschule Wedel befindet sich mit der angrenzenden Volkshochschule Hamburg in großer Konkurrenz. Dort wird ein Honorar von 35€ pro 45 Unterrichtsminuten gezahlt.

 

Das Regelhonorar in Wedel wird im Rahmen der Steigerung des Verbraucherpreisindexes von 2015 bis 2023 von 20€ auf 26€ pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) erhöht.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Honorare der Volkshochschule Wedel befinden sich auf sehr niedrigem Niveau. Den Kursleitenden werden nur die erteilten Unterrichtseinheiten gezahlt. Die Vorbereitungszeiten für den Unterricht werden nicht vergütet. Sämtliche Sozialabgaben werden zu 100 % von den Kursleitenden abgeführt.

Um ein Abwandern der vorhandenen Kursleitenden zu verhindern und neue generieren zu können, ist eine Erhöhung der Honorare bereits zum nächsten Semester erforderlich.

Die Erhöhung der Honorare wurde im Haushaltsentwurf für 2024 bereits mit eingeplant.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Keine. Bereits in der Vergangenheit drohten Kursleitende mit Abwanderung. Neue Kursleitende sind für das bisherige Kurshonorar kaum noch zu gewinnen. Ein Rückgang der anzubietenden Kurse würde auch die Einnahmen reduzieren.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

353.700

353.700

413.400

413.400

413.400

413.400

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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