Beschlussvorlage - BV/2023/139
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Kindertagesstätten in Wedel;
Umwidmung einer VE zugunsten des Zuschusses für die Erstausstattung der neuen Kita an der Rissener Straße 99 + 101 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-403 VB
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 08.11.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 23.11.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt folgende Umwidmung im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen:
180.000 € werden von der Verpflichtungsermächtigung für die Bauliche Erweiterung der ASS (211002706) zugunsten der Erstausstattung der neuen Kita an der Rissener Straße 99 + 101 (3650010100) umgewidmet.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
Dieser Beschluss ermöglicht die zeitgerechte Auftragsvergabe für die Erstausstattung der neuen Kita an der Rissener Straße 99 + 101.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird durch diesen Beschluss in die Lage versetzt, die Auftragsvergabe für die Erstausstattung so zu gestalten, dass das Eröffnungsdatum am 01.11.2024 gehalten werden kann.
Darstellung des Sachverhalts
Am 01.11.2024 ist die Eröffnung für die neue AWO Kita in der Rissener Straße 99 + 101 geplant. Für die Erstausstattung dieser Kita hat der AWO Ortsverein Wedel e. V. entsprechende Mittel für den Haushalt 2024 angemeldet (BV 2023/138).
In den Kita-Kuratorien hat der Geschäftsführer des AWO Ortsvereins Wedel e. V. darum gebeten, sicherzustellen, dass die anteilige Beauftragung der Erstausstattung zeitgerecht erfolgen kann und der Eröffnungstermin nicht durch eine Haushaltssperre der Stadt Wedel gefährdet wird. Das Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten hat daher mit der Kämmerei Rücksprache gehalten und die mit dieser Beschlussvorlage vorgeschlagene Lösung entwickelt. Der Fachdienst Gebäudemanagement benötigt die eingeworbene Verpflichtungsermächtigung für die bauliche Erweiterung der ASS in 2023 nicht vollständig, da Verzögerungen eingetreten sind und kann diese somit anteilig dem Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten zur Verfügung stellen.
Um im Jahr 2024 weiterhin handlungsfähig zu sein werden zudem nach Absprache mit dem Fachdienst Finanzen nicht benötigte Mittel des Sachgebietes Kindertagesstättenangelegenheiten zugunsten der Erstausstattung der neuen Kita in der Rissener Straße 99 + 101 in das Jahr 2024 übertragen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Der AWO Ortsverein Wedel e. V. wird mit diesem Beschluss in die Lage versetzt, die Auftragsvergabe für die Erstausstattung der neuen Kita an der Rissener Straße 99 + 101 zeitnah zu starten und somit die derzeit vorherrschenden langen Lieferzeiten entsprechend berücksichtigen zu können. Das Eröffnungsdatum 01.11.2024 ist somit realistisch.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Es besteht die Möglichkeit, die vorgeschlagene Umwidmung abzulehnen. Mit der Auftragsvergabe muss dann bis zur Freigabe des Haushaltes 2024 gewartet werden. Der Eröffnungstermin am 01.11.2024 kann dann nicht gehalten werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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