Beschlussvorlage - BV/2023/138
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Kindertagesstätten in Wedel;
Städtischer Zuschuss für die Erstausstattung der neuen Kita an der Rissener Straße 99 + 101 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-403 VB
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 08.11.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 23.11.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wedel beschließt, dem AWO Ortsverein Wedel e. V. einen Zuschuss für die Erstausstattung der neuen AWO Kita an der Rissener Straße 99 + 101 i. H. v. insgesamt 405.700 € zu gewähren. Der Zuschuss setzt sich aus 333.100 € für investive Maßnahmen und 72.600 € für Maßnahmen im Bereich der Ergebnisrechnung zusammen.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.
Dieser Beschluss trägt zur Verbesserung der Versorgungsquote bei.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Der Träger wird durch die finanzielle Unterstützung in die Lage versetzt, die neue Kita an der Rissener Straße 99 + 101 auszustatten.
Darstellung des Sachverhalts
Der Rat der Stadt Wedel hat am 25.11.2021 beschlossen, den AWO Ortsverein Wedel mit der Trägerschaft der neu entstehenden Kindertagesstätte an der Rissener Straße 99 + 101 zu betrauen.
Die Baumaßnahme schreitet voran. Die Eröffnung der Einrichtung ist für den 01.11.2024 geplant. Es werden insgesamt 60 neue Betreuungsplätze in zwei Krippen- (jeweils 10 Kinder) und zwei Elementargruppen (jeweils 20 Kinder) entstehen. Mit dem Haushaltsvoranschlag hat der Träger die Planung für die Erstausstattung der Kita eingereicht und um einen Zuschuss gebeten. Der Träger kalkuliert mit Kosten i. H. v. insgesamt ca. 405.700 €. Das Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten der Stadt Wedel hat sich hinsichtlich der Zuordnung des Zuschusses in Investitions-und Ergebnishaushalt eng mit dem Träger abgestimmt. Außerdem erfolgte eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wedel. Diese Abstimmungen ergaben einen investiven Zuschussbedarf i. H. v. ca. 333.100 €. Die restlichen ca. 72.600 € stellen einen Zuschussbedarf im Rahmen der Ergebnisrechnung dar.
In die Investitionsplanung 2024 wurde der Zuschuss i. H. v. 333.100 € aufgenommen. Der Zuschussbedarf im Rahmen der Ergebnisrechnung ist im eingereichten Betriebsabrechnungsbogen für den Haushalt 2024 ebenfalls enthalten. Durch die Erstausstattung entsteht beim päd. Sachbedarf ein Mehrbedarf i. H. v. ca. 19.700 €. Dieser Mehrbedarf liegt als Trägerantrag zum Haushalt vor. Die Genehmigung dieses Trägerantrages wurde vom Kita-Kuratorium empfohlen.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Alternativ besteht die Möglichkeit, die finanziellen Mittel nicht bereit zu stellen. Der AWO Ortsverein Wedel e. V. ist allerdings nicht in der Lage, die Erstausstattung aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Die Eröffnung der neuen Kita wäre somit nicht möglich.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 72.600  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
						
							 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 828 kB 
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