Beschlussvorlage - BV/2023/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport beschließt, der Kita „Löwenzahn“ ab dem 01.01.2024 jährlich ein Budget für sozialpädagogische Arbeit zur Verfügung zu stellen, das der abgeschlossenen Leistungsvereinbarung (1.950,00 €) entspricht. Der Beschluss des BKS vom 02.12.2015 zur Gewährung eines jährlichen Budgets i. H. v. 3.900,00 € pro Jahr für sozialpädagogische Arbeit in der Kita „Löwenzahn“ wird aufgehoben.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2.: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Der Kita „Löwenzahn“ wird es weiterhin ermöglicht, von den sozialpädagogischen Mitteln der Stadt Wedel zu profitieren. Gleichzeitig wird eine Gleichbehandlung der Kita „Löwenzahn“ mit den anderen Wedeler Kitas erreicht.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Stadt Wedel unterstützt seit 2011 die Wedeler Kitas mit Mitteln für sozialpädagogische Arbeit. Jährlich werden seit 2015 ca. 50.000 € zur Verfügung gestellt. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2018 wurde das Verfahren gem. Beschluss des BKS vom 08.11.2017 und des Rates vom 23.11.2017 auf Wunsch aller Beteiligten geändert. Nunmehr gibt es einen 2- jährigen Leistungszeitraum, die Einrichtungen können die Mittel flexibel innerhalb dieses Zeitfensters verbrauchen. Dafür wurden mit jedem Träger entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die das Verfahren regeln. Diese Leistungsvereinbarungen regeln, dass die Stadt Wedel den Einrichtungen ein Budget für jeweils 2 Jahre für zusätzliche Personalstunden zur Verfügung (zurzeit nach einer pro betreutem Kind festgelegten Wochenstundenzahl von 0,03 Stunden, entspricht einer ¾ Stunde pro Woche für 1 Regelgruppe) stellt. Als Berechnungsgrundlage werden aktuell 25,00 € pro Stunde veranschlagt, sollte ein höherer Stundensatz zu zahlen sein, reduzieren sich die Stunden, die zur Verfügung stehen, entsprechend. Bei einem niedrigeren Stundensatz steigen die zur Verfügung stehenden Stunden gleichermaßen. Auch der damalige Träger der Kita „Löwenzahn“ hat diese Leistungsvereinbarung unterschrieben. Gemäß dieser Leistungsvereinbarung würden der Kita „Löwenzahn“ jährlich 1.950 € für sozialpädagogische Arbeit zur Verfügung stehen, die auch an externe Träger vergeben werden können.

 

Aufgrund des Beschlusses des BKS vom 02.12.2015 (siehe Anlage) wurde der Kita „Löwenzahn“ jedoch bis auf weiteres ein Budget i. H. v. jährlich 3.900 € zur Verfügung gestellt. Durch den nun erfolgten Trägerwechsel erfolgte durch das Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten eine Evaluierung des Beschlusses vom 02.12.2015 mit dem jetzigen Träger. Der jetzige Träger hat erklärt, dass noch kein Anbieter für sozialpädagogische Arbeit in der Kita „Löwenzahn“ gefunden werden konnte und ab 2024 mit den regulären 1.950 € gearbeitet wird. Auf die zusätzlichen Mittel des Beschlusses vom 02.12.2015 verzichtet der Träger. Die Kita „Löwenzahn“ kann bei einem auftretenden Mehrbedarf weiterhin von den nicht verwendeten Mitteln anderer Kitas profitieren. 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Durch diesen Beschluss wird eine Gleichbehandlung aller Kitas in Wedel erreicht. Die Kita „Löwenzahn“ ist die einzige Kita, die vornerein einen Ansatz für sozialpädagogische Arbeit „on top“ erhalten hat. Alle anderen Kitas mit Mehrbedarf haben sich am regulären Verfahren beteiligt und Mittel erhalten, die von anderen Kitas zurückgegeben wurden.

 

Die im Beschluss von 2015 genannte Begründung, dass Haushaltsansätze von der Kita „Löwenzahn“ nicht ausgeschöpft werden kann nicht mehr mit den derzeitigen Bedingungen der Kita-Reform verglichen werden.

 

Das Abfrageverhalten der Kita „Löwenzahn“ ist zudem in den letzten Jahren sehr gering ausgefallen. Im Leistungszeitraum 2020-2021 wurden insgesamt nur 872,69 € abgefordert. Für den derzeitigen Leistungszeitraum ist der Träger auf der Suche nach einem Anbieter. Es konnte daher in diesem Leistungszeitraum noch keine durch die Stadt Wedel finanzierte sozialpädagogische Arbeit in der Kita umgesetzt werden.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Alternativ besteht die Möglichkeit, der Kita „Löwenzahn“ weiterhin zusätzliche Mittel zu gewähren. Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Mittel dann an die Stadt zurückfließen werden, da der Träger mit dem Verzicht auf diese zusätzlichen Mittel einverstanden ist. Außerdem würde eine Ungleichbehandlung der anderen Wedeler Kitas bestehen bleiben, da keine andere Kita automatisch Mittel „on top“ erhält.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

-1.950,- €

-1.950,-

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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