Beschlussvorlage - BV/2023/109

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wedel die Umsetzung der Maßnahme A1.30 zur Reduktion der Spielplätze von 45 auf 30 in drei Phasen:

 

1. Rückbau von 5 Spielplätzen innerhalb der nächsten zwei Jahren.

2. Erstellung eines Berichtes an die Politik bezüglich der Evaluierung der Auswirkungen des Rückbaus auf die verbleibenden 40 Spielplätze.

3. Erstellung einer Beschlussvorlage zum Rückbau der übrigen 10 Spielplätze.

Reduzieren

Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der Erreichung der Ziele des Handlungsfelds 8 (finanzielle

Handlungsfähigkeit) und damit allen Zielen der Stadt Wedel, denn nur mit einer nachhaltigen

Finanzpolitik werden nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

Wedel hat im Vergleich zu anderen Städten in Kreis Pinneberg eine sehr hohe Anzahl an

Spielplätzen, die zum Teil nur wegen der Unterstützung der Spielplatzpaten überhaupt noch

genutzt werden. Durch eine Reduzierung der Anzahl soll die Aufenthaltsqualität an den

verbleibenden Standorten gesteigert und die Aufwendungen sowie Investitionen für die Pflege

und Erhalt der Spielplätze gesenkt werden.

Laut dem Institutes für Public Managements (IPM) besteht eine Einsparungspotenzial von 0,00 €.

Reduzieren

Darstellung des Sachverhalts

Mit dem Haushalt 2016 wurden für das Produkt Spielplätze das operative Ziel „Sicherstellung eines

nachfrageorientierten Angebots an attraktiven Spielplätzen“ festgelegt und Maßnahmen zur

Erreichung dieses Ziels über Datenerhebungen der potentiellen Kinder zwischen 6 und 12 Jahren

im jeweiligen Umkreis unter Berücksichtigung der umliegenden Bebauung sowie deren Auswertung

beschlossen.

 

Wedel hält zurzeit 45 Kinderspielplätze für Kinder im Alter von 6-12 Jahren vor.

Es hat 2016 eine Bürgerbeteiligung stattgefunden und daraus wurden dann die Spielplatzpatenschaften ins Leben gerufen.

Reduzieren

Begründung der Verwaltungsempfehlung

Zu 1.)  

Die Verwaltung empfiehlt die nachfolgenden Kinderspielplätze innerhalb der nächsten zwei Jahre zurückzubauen:

 

- Reepschläger Straße

- Rebhuhnweg

- Hellgrund

- Rotdornweg

- Vogt-Körner-Straße

 

Die ausgewählten Kinderspielplätze werden wenig bis gar nicht frequentiert. Diese ist durch regelmäßige Begehungen anhand von Gebrauchsspuren zu erkennen. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich Spielplätze, die gut genutzt und gezielt angesteuert werden.

 

 Lagebeschreibung der Kinderspielplätz mit alternativen Spielplatzangeboten:

 

- Kinderspielplatz Reepschläger Straße

Der Spielplatz befindet sich direkt hinter dem Reepschlägerhaus. Er ist klein und recht dunkel.

In Sicht weite befinden sich die Spielplätze Gertrud-Seele-Weg und Ernst-Thälmann-Weg, die ein umfangreiches Spielangebot bieten.

 

- Kinderspielplatz Rebhuhnweg

Dieser Spielplatz liegt in der Nähe des Spielplatzes Meisenweg, der ein sehr attraktives Spielangebot vorweist.

 

- Kinderspielplatz Hellgrund

Dieser Spielplatz liegt von der Lage sehr ungünstig, da er nur über sehr viele Stufen zu erreichen ist. Eltern mit Kinderwagen oder Menschen mit einer Gehbehinderung können diesen Spielplatz nicht erreichen.

 

- Kinderspielplatz Rotdornstraße

In der Siedlung Lülanden befinden sich eine große Anzahl von Kinderspielplätzen. Wir haben uns für diesen Spielplatz entschieden, da er im Vergleich mit den anderen den geringsten Spielwert vorzuweisen hat.

 

- Kinderspielplatz Vogt-Körner-Straße

Dieser Spielplatz ist sehr klein und wird wenig genutzt.

 

Das Einsparungspotenzial für die wegfallende Unterhaltung der fünf Kinderspielplätze wird auf 38.475,00 € pro Jahr geschätzt.

 

Die Rückbaukosten belaufen sich insgesamt auf ca. 60.000 €.

Sie setzten sich ausfolgenden Komponenten zusammen:

 

  • Vorh. Spielgeräte ausbauen       12.500,00€
  • Abgängige Spielgeräte fachgerecht entsorgen      2.500,00€
  • Spielgeräte zum Wiedereinbau zwischenlagern und

auf einen anderen Kinderspielplatz fachgerecht einbauen  25.000,00€

  • Vorh. Fallschutz- u. Grünflächen zurückbauen und

fachgerecht entsorgen         5.000,00€

  • Neue entstandene Freispielflächen als Blühwiese ansäen     2.500,00€
  • Div. neue Fallschutzflächen erstellen für die zum

Wiedereinbau zwischengelagerten Spielgeräte    10.000,00€

  • Div. TÜV-Abnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit    2.500,00€

 

Nach dem erfolgten Rückbau ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 1.000,00 € für alle fünf Spielplätze zurechnen.

 

Zu 2. und 3.) 

Eine Reduzierung der Anzahl der Spielplätze auf 30 Spielplätze ist kurzfristig nicht umsetzen und den Wedeler Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln.

Nach Abschluss der ersten Phase werden die Auswirkungen des Rückbaus auf die verbliebenden 40 Kinderspielplätze evaluiert. Ein Bericht über die Ergebnisse der Evaluierung wird der Politik vorgelegt, um auf dieser Grundlage den weiteren Rückbau der übrigen 10 Kinderspielplätze zu planen und zu beschließen.

 

Reduzieren

Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die zurückgebauten Spielplätze könnten als Flächen für Kinder für freies Spiel vorgehalten werden. Die Flächen bleiben naturbelassen mit einem sehr geringen Pflegeaufkommen und bieten den Kindern die Möglichkeit des kreativen Spiels an. Baumstämme laden zum Klettern und Verstecken ein.

 

Angeregt über Ideen aus dem Kinderparlament und den Spielplatzpaten könnte die zukünftige

Planung auf größere und damit attraktivere Spielplätze hinführen.

Abgebaute Spielgeräte können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin genutzt werden

und auf bestehenden Spielplätzen wiederaufgebaut werden.

 

Ein wichtiger Ansatz für die zukünftige Planung von Spielplätzen ist die Einführung einer

„Spielleitplanung“. Es ist ein strategisches Instrument, dass es den Gemeinden und Städten

ermöglicht, auf dem Weg zu mehr Kinderfreundlichkeit kind- u. jugendgerechte Planung

zu einem Schwerpunkt ihrer Kommunalpolitik zu machen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

30.000

30.000

     

     

Saldo (E-A)

     

     

30.000

30.000

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

Loading...