Beschlussvorlage - BV/2023/145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die II. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der städtischen Unterkünfte sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren (Anlage 1).

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die städtische Unterkunft Steinberg 8a ist ab Dezember 2023 bezugsfähig. Um die Benutzungsgebühren für diese Unterkunft erheben zu dürfen, muss sie in das Gebührenverzeichnis (Anlage zur Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der städtischen Unterkünftige sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren) aufgenommen werden. Da eine Kalkulation anhand der Ist-Kosten noch nicht möglich ist, wird zunächst ein Durchschnittswert angesetzt.

Zudem soll an anderer Stelle noch eine Formulierung aktualisiert werden. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, hat im Zuge eines Verfahrens gegen die Satzung Anmerkungen mitgeteilt, die in der Formulierung nicht eindeutig erscheinen. Aus diesem Grund wurde die Formulierung des § 12 Absatz 2 der Satzung geändert. Der Begriff der „Vorauszahlungen“ wurde gestrichen.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Benutzungsgebühren für die Unterkunft Steinberg 8a erheben und Eindeutigkeit in der Formulierung der Satzung. 

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Als Benutzungsgebühr wurde ein Mittelwert festgesetzt, da eine auf die Unterkunft bezogene Kalkulation erst nach einem Jahr der Nutzung erfolgen kann.

 

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Anlagen

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