Beschlussvorlage - BV/2023/145
Grunddaten
- Betreff:
 - 
II. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der städtischen Unterkünfte sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Soziales
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-50/JSA
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Sozialausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 07.11.2023 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Haupt- und Finanzausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 13.11.2023 
 | |||
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Rat der Stadt Wedel 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
| 
 | 
 23.11.2023 
 | 
Darstellung des Sachverhalts
Die städtische Unterkunft Steinberg 8a ist ab Dezember 2023 bezugsfähig. Um die Benutzungsgebühren für diese Unterkunft erheben zu dürfen, muss sie in das Gebührenverzeichnis (Anlage zur Satzung der Stadt Wedel über die Benutzung der städtischen Unterkünftige sowie die Erhebung von Benutzungsgebühren) aufgenommen werden. Da eine Kalkulation anhand der Ist-Kosten noch nicht möglich ist, wird zunächst ein Durchschnittswert angesetzt.
Zudem soll an anderer Stelle noch eine Formulierung aktualisiert werden. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht, hat im Zuge eines Verfahrens gegen die Satzung Anmerkungen mitgeteilt, die in der Formulierung nicht eindeutig erscheinen. Aus diesem Grund wurde die Formulierung des § 12 Absatz 2 der Satzung geändert. Der Begriff der „Vorauszahlungen“ wurde gestrichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 141,7 kB 
 | 
|||
| 
 2 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 260,6 kB 
 | 
