Beschlussvorlage - BV/2023/142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wedel beschließt die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wedel.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Die vorgeschlagene Maßnahme dient unter anderem dem Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt).

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Am 12. Juni 2023 fand die konstituierende Sitzung des Rates statt. Dies sollte zum Anlass genommen werden, um die derzeitige Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse zu überarbeiten und zu modernisieren.

 

Zusätzlich sollen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung umgesetzt werden und im Zuge dessen die Kosten der Gremienarbeit um 25 % gesenkt werden (Maßnahme Nr. B 46). Wie in der Mitteilungsvorlage MV/2023/087 dargestellt, kann die Kostensenkung im gewünschten Umfang nur durch Reduktion der Personalaufwände erreicht werden. Hierfür ist eine Umstellung der Protokollführung erforderlich und diese wiederum setzt eine Änderung der Geschäftsordnung voraus.

 

Die Geschäftsordnung soll folgende Änderungen erfahren:

 

  1. Anpassung der Mindestgröße der Fraktionen (§ 3 Abs. 1) an die gesetzliche Vorgabe der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003 Schl.-H. S.57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.07.2023 (GVOBl. S. 308)
  2. Verpflichtende Aufnahme der Geschäftszeichen/ Organisationseinheiten in die Beschlussvorlagen (§ 4 Abs. 10 S. 2)
  3. Aufnahme des definierten Sitzungsendes (§ 30 Abs. 4)
  4. Änderung der Inhalte der Sitzungsniederschriften (§ 32 Abs. 2) im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
  5. Aufhebung der Doppelung von § 33 Abs. 1 und Abs. 6
  6. Inkrafttreten / Außerkrafttreten (§ 40)

 

Die Änderungen sind in der als Anlage 2 beigefügten Gegenüberstellung kompakt dargestellt und begründet.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt die Geschäftsordnung wie in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügt zu beschließen. Die Änderungen sind erforderlich und jeweils in der beigefügten Gegenüberstellung begründet.

 

Die Geschäftsordnung vom 01.07.2020 entspricht nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage (Mindestgröße der Fraktionen) und gibt die aktuelle Beschlusslage zu einem verbindlichen Sitzungsende noch nicht wieder (§ 30 Abs. 4). Diese Handlungsfelder werden mit der neuen Geschäftsordnung behoben.

 

Die Änderung des § 32 Abs. 2 ermöglicht wiederum die Reduzierung des personellen und finanziellen Aufwands der Gremienbetreuung in erheblichem Umfang und trägt somit durch eine Reduzierung der Aufwendungen in der Gremienbetreuung in Höhe von 86.000,00 € zur Haushaltskonsolidierung bei.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Würde die Geschäftsordnung in der vorgesehenen Form nicht beschlossen, gilt die Geschäftsordnung vom 01.07.2020 weiter fort. Die Regelung des § 3 Abs. 1 würde der Regelung des § 32 a Gemeindeordnung widersprechen und wäre hinsichtlich der Mindestgröße der Fraktion nichtig. Ohne die Regelung zur Parlamentarischen Gruppe (§ 3a) würde es den derzeit fraktionslosen Ratsmitgliedern der LINKEN unmöglich sein, Anträge zur Tagesordnung zu stellen.

 

Das verbindliche Sitzungsende würde ohne Beschluss zur Geschäftsordnung erneut keine Regelung in der Geschäftsordnung finden und weiterhin nur auf Grundlage eines einfachen Ratsbeschlusses basieren.

 

Weiterhin könnte die Änderung der Sitzungsniederschriften und damit der dargestellte Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, wie in der Mitteilungsvorlage MV/2023/087 dargestellt, nicht erfolgen. Die Reduzierung der Aufwendungen in der Gremienbetreuung um 86.000,00 € wäre nicht realisierbar. Die finanziellen Auswirkungen in der unten genannten Höhe würden also nicht eintreten. Auf der anderen Seite würde der Informationswert der Sitzungsniederschriften in der heutigen Form erhalten bleiben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

0

0

0

0

Aufwendungen*

     

     

-86.000

-86.000

-86.000

-86.000

Saldo (E-A)

     

     

86.000

86.000

86.000

86.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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