Mitteilungsvorlage - MV/2023/033

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

 

Fördermaßnahme (kurze, eindeutige Beschreibung):

 

Das Land Schleswig-Holstein legt sein Förderprogramm der Engagementstrategie auch in

2023 neu auf und bietet für die Jahre 2023 bis 2025 Fördermittel für die Entwicklung der

ehrenamtlichen Strukturen. Die Stadt Wedel hat aus dem Vorgängerprogramm bereits

Fördermittel erhalten und konnten diese u.a. für die Ehrenamtsmesse oder das Netzwerk

Wedel erfolgreich einsetzen.

 

An den zukünftigen Maßnahmen soll ein möglichst großer Personenkreis partizipieren.

Zu nennen sind hier insbesondere: Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren, Menschen mit Behinderung, Migranten, Geflüchtete.

Die Antragstellung erfolgte zeitnah nach Bekanntgabe der Richtlinie Mitte Februar.

Der Antrag wurde nun am 27.06.2023 bewilligt.

 

Folgende Bereiche sollen nun bis zum 31.12.2025 gefördert werden:

 

Netzwerk Ehrenamt Zuständigkeit: Koordinierungsstelle Integration (Frau Litke)

• Öffentlichkeitsarbeit

• Sachausgaben Netzwerkstreffen

• Ehrenamtsmesse

• Digitale Infosäule

• Finanzielle Unterstützung ehrenamtlicher Initiativen

• Fortbildungsmaßnahmen

• Verstätigung des Engagementkonzeptes

• Flüchtlingshilfe Koordinierung Integration

Initiierung und Durchführung von Aktionen zur Verbesserung der Situation vor Ort

Fortsetzung der Vorlage Nr. MV/2023/033

 

Zuständigkeit: Seniorenbüro (Herr Bauermeister)

• Frühstück Gemeinsam statt Einsam 'Ehrenamt im Alter'

• Stammtisch für Ehrenamtliche ' Zusammen agieren macht Ehrenamt aus'

• Implementierung Stadtportal für alle Erwachsene die Schwierigkeit mit dem Umgang von

Digitalen Plattformen haben. Zielgruppe sind kognitiv und geistig eingeschränkte,

Anderssprachige Menschen und Senioren

• Nachbarschaftstische zur Verbindung der Generation und Förderung des Zusammenhalts

 

 

 

Finanzierung:

Die voraussichtlichen Gesamtausgaben betragen 71.500€. Für die Zuschussgewährung ist

ein Eigenanteil von 20 % zu leisten. Entsprechend wurden Fördermittel in Höhe von 57.200€

gewährt.

Im Jahr 2023 wird es keinen Ausgleich nach §12 FAG geben (positiver Jahresabschluss

2022). Entsprechend beträgt der Eigenanteil die genannten 20 %. Die Stadt Wedel

beantragt jedoch vorsorglich für die Jahre 2024 und 2025 den Bewilligungsbescheid ggf.

nachträglich abzuändern, indem dann eine Vollfinanzierung des Landes gewährt werden

könnte. Es wird auch darauf hingewiesen, dass Der Bescheid des FAG erst nach Prüfung des

Landes im zweiten Quartal des jeweiligen Jahres erstellt wird, die Stadt Wedel jedoch

vorsorglich zum 01.01.2024 und 01.01.2025 einen Antrag auf Vollfinanzierung unter

Vorbehalt stellt. Dieser Passus wurde vom Ministerium stattgegeben.

Der von der Stadt aufzubringende Eigenanteil an den Gesamtausgaben ist in Teilen über

den Haushalt 2023 gedeckt. Entsprechend müssen keine zusätzlichen Haushaltsmittel

eingeworben werden.

 

 

 

 

 

Klicken Sie hier für Begründung der Verwaltungsempfehlung.

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Anlagen

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