Beschlussvorlage - BV/2023/146
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung Vorschlag Nr. 51 Kürzung der Zuschüsse an Sozialträger um 10 %
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Soziales
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-50/JSA
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
| 
 
●
Erledigt
 
 | 
 | 
 Sozialausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 | 
 07.11.2023 
 | |||
| 
 
●
Gestoppt
 
 | 
 | 
 Haupt- und Finanzausschuss 
 | 
 Vorberatung 
 | 
 | 
| 
 
●
Gestoppt
 
 | 
 | 
 Rat der Stadt Wedel 
 | 
 Entscheidung 
 | 
 | 
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Handlungsfeld 3 – Soziale Infrastruktur
Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe möglichst aller Einwohner
Handlungsfeld 7 – Finanzen
Erwirtschaftung eines Jahresüberschusses von einer Million Euro
Darstellung des Sachverhalts
Der Punkt Kürzung der Zuschüsse an Sozialträger um 10 % steht auf der Liste der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen die „zeitnah zu prüfen und dem Rat der Stadt Wedel zur Entscheidung vorzulegen sind.“
Herr Müller-Elmau spricht hier von einem Einsparpotenzial von 43.000 €.
Für 2023 belaufen sich die Ausgaben für diese Zuschüsse auf etwa 440.000 €. Mit einer Einsparung von 10 % wäre der Betrag mathematisch realisierbar. Allerdings erfolgt nur ein Teil der Zuschüsse auf Antragstellung und kann kurzfristig beeinflusst werden. Die großen Beträge an AWO oder DRK sind vertraglich vereinbart und haben in Teilen noch einige Jahre Laufzeit oder sind nur schwer zu kündigen. Die Zuschüsse an AWO und DRK machen in 2023 387.400 €, also 88 % der sozialen Zuschussausgaben aus.
Bei beiden Institutionen wurden mögliche Einsparpotenziale im Sozialausschuss am 12.09.2023 abgefragt. Sowohl AWO als auch DRK gaben an sehr wirtschaftlich mit den Geldern umzugehen. Einsparpotenziale wäre nur vorhanden, wenn Leistungen reduziert werden würden. Dafür müssten Personalkosten eingespart werden.
Die Kürzung der nicht vertraglich gebundenen Zuschüsse um 10 % für 2024 brächte Einsparungen von: 2.430,00 € (u.a. beim Frauenhaus, AK „Lautstark“, Seniorenbeirat, Türk. Elternbund)
Ab 2025 wären Einsparungen von etwa 32.340 € nur dann möglich, wenn die Verträge mit AWO und DRK dort wo es möglich ist gekündigt und/oder neu verhandelt werden (s. auch anliegende Tabelle zu den Zuschüssen). Einsparungen über 40.000 € wären erst ab 2026 möglich.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Die Kürzungen würden wichtige soziale Einrichtungen, Vereine und Institutionen der Stadt treffen. Bei der Reduzierung der Zuschüsse würden auch die Leistungen reduziert werden. Betroffene Hilfsbedürftige haben es dann in bestimmten Situationen noch schwerer. Beispielhaft seien hier nur die Kunden der AWO Sozialberatung genannt, die dann bei anderen Stellen Hilfe benötigen und sich der entsprechende Aufwand verschiebt (z.B. Richtung Villa oder direkt ins Sozialamt).
Die Kürzung der „beantragten“ Zuschüsse würde aktuell nur eine Einsparung von nicht mal 2.500 € bewirken. Aus Sicht der Verwaltung sollten die Zuschussleistungen auf dem Niveau aus 2023 erhalten bleiben, da der Nutzen höher gewichtet wird als die finanzielle Einsparung.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
| 
							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
  | 
					
| 
							 Ergebnisplan  | 
					||||||||
| 
							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 in EURO  | 
					|||||||
| 
							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
					||||||||
| 
							 Erträge*  | 
						
							 
  | 
						|||||||
| 
							 Aufwendungen*  | 
						
							 
  | 
						
							 -2.430  | 
						
							 -32.190  | 
						
							 -41.640  | 
						
							 
  | 
					|||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||
| 
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
						
							 
  | 
					||
| 
							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
					||
| 
							 in EURO  | 
					||||||||
| 
							 Investive Einzahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Investive Auszahlungen  | 
						||||||||
| 
							 Saldo (E-A)  | 
						||||||||
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 
 1 
 | 
 (wie Dokument) 
 | 
 219,3 kB 
 | 
