Beschlussvorlage - BV/2023/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die Seniorenarbeit mit einer Vollzeitstelle fortzuführen und die Verwaltungsstelle zur Unterstützung mit 7,8 Stunden zukünftig einzusparen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Handlungsfeld 3 Soziale Infrastruktur:

Die Stadt sorgt für eine soziale Infrastruktur zur gesellschaftlichen Teilhabe möglichst aller Einwohner*innen.

Die Stadt berücksichtigt in allen Handlungsfeldern den demographischen Wandel.

(In Wedel leben viele Senioren und demographisch betrachtet werden es in den nächsten Jahren mehr.)

 

Das Seniorenbüro leistet mit seinem Beratungsangebot für ältere Menschen einen Beitrag zur sozialen Infrastruktur und fördert das gute soziale Klima. Es trägt durch das niedrigschwellige Angebot dazu bei, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu vermeiden, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen zu ermöglichen, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung hat der Berater Herr Müller-Elmau das Thema Seniorenarbeit auf die Agenda gesetzt und die Einstellung unter Punkt Nr. 50 als Konsolidierungsvorschlag für 80.000 € im Jahr unterbreitet.

Im Workshop des Lenkungsausschusses ist das Thema auf die „B-Liste“ gesetzt worden mit Maßnahmen, die zeitnah geprüft und abschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden sollen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die in Wedel vorhandenen Angebote für Senioren insgesamt zu evaluieren und einen Vorschlag zu erarbeiten, ob und wie Synergieeffekte zu erreichen sind. Die Angebote der Kirchen sind in die Bestandsaufnahme mit einzubeziehen.

Vom Seniorenbüro wurde ein Fragebogen konzipiert und gebeten, dass die AWO Sozialberatungsstelle Ortsverein Wedel e.V., der AWO Ortsverein Wedel, ‘Die Villa‘, Der DRK Ortsverein Wedel e.V., die Evangelische-Lutherische Kirchengemeinde Wedel, die Katholische Kirche Wedel, sowie das Stadtteilzentrum ‚mittendrin‘ den Fragebogen ausfüllen, um eine Bestandsaufnahme zu erstellen.

Bis auf die Katholische Kirche und den AWO Ortsverein haben alle Institutionen geantwortet.

Die Fragestellungen richteten sich an die wesentlichen Aufgaben des Seniorenbüros und ob hier Synergieeffekte zu erreichen sind. Bei Bedarf stellen wir gerne die Umfrage und die Ergebnisse zur Verfügung.

 

Durch das Seniorenbüro finden jährlich etwa 1.500 Sozialberatungen und 50 Hausbesuche statt. Keine der anderen Einrichtungen kann diese Leistungen abdecken, vielmehr wird von diesen Einrichtungen auf das Angebot des Seniorenbüros verwiesen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Das Seniorenbüro in Wedel hat sich über Jahre etabliert und ist mehr denn je eine wichtige Anlaufstelle für sehr viele Einwohner*innen.

Eine Schließung der Seniorenberatungsstelle würde viele hilfesuchende Wedeler*innen ohne Unterstützung zurücklassen. Die Antworten der einzelnen Institutionen auf die Umfrage hat aufgezeigt, dass die Beratungen nicht durch andere Einrichtungen aufgefangen werden könnten. Erhöhte Nachfragen in Bezug auf Renten-, SGB- und andere Sozialleistungen würden bei der allgemeinen Sozialhilfe eingehen (Auskunftspflicht nach § 15 SGB I und Beratungspflicht § 11 SGB XII, s. Anlage). Dies würde zu einer erheblichen Mehrbelastung an anderer Stelle im Sozialamt in Wedel führen.

 

Weiterhin sprechen folgende Punkte für den Erhalt des Seniorenbüros:

 

  • niemand sonst kümmert sich ausschließlich um das Thema Senioren
  • Hausbesuche und Sozialberatungen der anderen Institutionen sind die Ausnahme
  • Spezielle Sozialrechtliche Beratungen (Leistungen Grundsicherung, Schwerbehindertenausweis etc.) führt nur das Seniorenbüro durch.
  • nur das Seniorenbüro leistet fundiertes Fallmanagement, andere Institutionen können die Senioren*innen nur sporadisch unterstützen
  • In den letzten Jahren (seit 2020) wurden Fördermittel für unterschiedliche Projekte von 115.000 € aktiv eingeworben
  • es erfolgt eine Verwaltungsunterstützung des Seniorenbeirats, die ansonsten woanders im Rathaus angesiedelt werden müsste (1,5 Std/Woche)
  • das Seniorenbüro fördert bürgerschaftliches Engagement durch Projekte und Begleitung von Gruppen bspw. die „Lückenfüller“, „Kompaktkurs Demenzpartner“, „Nachbarschaftstische“, „Senioren Mobil“, Frühstück „Ehrenamt im Alter“
  • Einführung des Stadtportals für alle Bürger ab Mai 2024
  • es erfolgt eine Koordination der sozialen Angebote
  • Altersarmut und damit die Hilfsbedürftigkeit nimmt weiter zu
  • Zunehmende Digitalisierung in der Antragstellung für Hilfsleistungen bereitet Senioren Schwierigkeiten

 

Das Seniorenbüro ist nicht das 1. Mal im Fokus von Konsolidierungsdiskussionen. Bereits im Mai 2022 gab es eine BV/2022/040 im Sozialausschuss, wonach das Seniorenbüro auch woanders in der Region Beratungen anbieten könnte. Es ging dabei um 6 Stunden in der Woche in einer anderen Kommune. Dieser Vorschlag wurde damals mit 9:1:1 abgelehnt.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Eine Schließung des Seniorenbüros würde das Beratungsaufkommen auf andere Stellen im Sozialamt umverteilen. Dies könnte langfristig zur Schaffung einer zusätzlichen Verwaltungskraft führen. Daher wird die langfristige Haushaltskonsolidierung eher kritisch gesehen, sollte das Seniorenbüro geschlossen werden.

Bei dem derzeitigen Arbeitsaufkommen im FD Soziales könnten die Fragen der Senioren ohne Seniorenbüro nicht beantwortet werden.

 

Im Produkt des Seniorenbüros sind derzeit noch 7,8 Stunden im Stellenplan als Unterstützungstätigkeit durch eine Verwaltungskraft vorgesehen. Diese Stunden könnten für eine Konsolidierung eingespart werden. Dies ergibt eine Einsparung von 11.300 € pro Jahr. Aufgrund der kritischen Haushaltslage wurde diese Stelle zuletzt nicht nachbesetzt, sie ist allerdings noch im Stellenplan 2023.

 

Bei Schließung des Seniorenbüros:

 

Einsparungen der Personalkosten Insgesamt 88.700,-€ (77.400,- Vollzeitstelle, 11.300,- Teilzeitstelle: 7,8 Stunden)

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

-11.300

-11.300

-11.300

-11.300

Saldo (E-A)

     

     

-11.300

-11.300

-11.300

-11.300

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

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Anlagen

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