Beschlussvorlage - BV/2023/141
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Sanierungsgebiet Stadthafen Wedel
hier: Priorisierung der Maßnahmen zur Umgestaltung des Strandbads 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
 
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 Planungsausschuss 
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 Entscheidung 
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 07.11.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss beschließt die Planungen zur Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Umgestaltung des Strandbads“ mit folgenden Einzelmaßnahmen:
- Wiederherstellung Zugang & Zufahrt Hakendamm
 - Barrierefreie Rampe
 - Übergang zum Strand
 - Pflanzkonzept gegen Sandeintrag
 - Herstellung eines funktionsfähigen Basketball-Bereichs und einer Wetterschutzüberdachung
 
in einer Herstellungssumme von € 540.000 netto fortzuführen und umzusetzen.
Die Mehrwertsteuer sowie die Baunebenkosten würden die Gesamtkosten für alle o.a. Maßnahmen auf rd.800.000 €/brutto komplettieren.
Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Umsetzung der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Stadthafen Wedel“ aus dem Rahmenplan:
• Aufwertung der Stadtkante zur Elbe
• Attraktivitätssteigerung des Schulauer Hafens und der Maritimen Meile
Handlungsfeld 1 „Bildung, Kultur und Sport“
Die Stadt schafft ein vielfältiges und attraktives Sportangebot.
Handlungsfeld 2 „Umwelt und Klimaschutz“
Umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte finden in allen Entscheidungen der Stadt Wedel
Berücksichtigung.
Handlungsfeld 3 „Stadtplanung“
Die Stadtstrukturen werden unter Berücksichtigung des Umweltschutzes und unter Wahrung der Identität und der städtebaulichen Vielfalt weiterentwickelt.
Darstellung des Sachverhalts
Der Bereich des Strandbads Wedel ist einer der meist frequentierten Orte der Stadt. Er wird vor allem zur Naherholung genutzt. Neben Familien mit Kindern sind Jugendliche und Erwachsene die Zielgruppe zur Nutzung dieser Flächen. Grundsätzlich stellt der Bereich ein breites Angebot für alle Altersgruppen zur Verfügung. Jedoch sind einige Teilbereiche in die Jahre gekommen oder werden bisher durch Provisorien geprägt.
Aus diesem Grund wurden im Rahmenplan der Sanierungsmaßnahme „Stadthafen Wedel“ einige punktuelle Verbesserungen definiert, die das bereits heute attraktive Angebot weiter aufwerten sollen.
Der Rahmenplan formuliert unter der Überschrift „Funktionale und Gestalterische Anpassung des Strandbads“ folgende übergeordnete Einzelmaßnahmen:
• Gestaltung der Erschließung Strandbad – ehemals Hakendamm
• Wiederherstellung des zentralen Fahrradabstellplatzes
• Schaffung eines neuen Zugangs über den Deich durch eine Treppenanlage
Im Rahmen der Ausschreibung wurde das beauftragte Büro gebeten, folgende Unterpunkte „Verbesserung des westlichen Eingangsbereiches/Wegestrukturen“ sowie ein „Pflanzkonzept gegen den Sandeintrag in den Hafen an der Westmole“ mit zu betrachten.
Im Zuge der Ausarbeitung kamen Überlegungen zur Barrierefreiheit hinzu, woraufhin die Planung um die Maßnahmen „Rampe“ als Verbindung zum Parkplatz „Im Haken“ sowie eine neue Zuwegung zum Strand – ausgebaut als Steg- ergänzt wurde.
Bei der durchgeführten Kinder- und Jugendbeteiligung wurden neben der Überarbeitung der Spielflächen vor allem der Wunsch eines funktionsfähigen Basketballspielplatzes sowie eines Wetterunterstandes genannt.
Weiterhin hat das planende Büro die mittelfristig notwendige Ertüchtigung des Deichkronenweges optional mit in die Planung aufgenommen.
Auf dieser Grundlage wurde der Vorentwurf der Planung erarbeitet, der die Baukosten für alle Maßnahmen auf rd. 947.000 €/netto schätzt.
Die einzelnen Maßnahmen belaufen sich auf folgende Kosten:
| 
							 Einzelmaßnahmen („R“= im Rahmenplan)  | 
						
							 Kosten  | 
					
| 
							 Eingang Hafen/ehem. Hakendamm („R“)  | 
						
							 rd. 175.000 € / netto  | 
					
| 
							 Treppe zur Deichquerung („R“)  | 
						
							 rd. 70.000 € / netto  | 
					
| 
							 Fahrradabstellanlage („R“)  | 
						
							 rd. 20.00 €/ netto  | 
					
| 
							 Pflanzkonzept gegen Sandeintrag  | 
						
							 rd. 15.000 €/ netto  | 
					
| 
							 Barrierefreie Rampe  | 
						
							 rd. 280.000 € / netto  | 
					
| 
							 Übergang zum Strand - Steg  | 
						
							 rd. 50.000 € / netto  | 
					
| 
							 Überarbeitung Spielflächen  | 
						
							 rd. 85.000 € / netto  | 
					
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							 Überarbeitung Wegestruktur  | 
						
							 rd. 180.000 € / netto  | 
					
| 
							 Ertüchtigung Deichkronenweg  | 
						
							 rd. 72.000 € / netto  | 
					
| 
							 
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Die Mehrwertsteuer sowie die Baunebenkosten würden die Gesamtkosten für alle o.a. Maßnahmen auf rd.1,4 Mio €/brutto komplettieren.
Auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung können Stand August 2023 alle Maßnahmen im Rahmen der Umgestaltung innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets umgesetzt werden. Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden vollständig durch Mittel der Städtebauförderung finanziert.
Im Planungsausschuss am 12.09.2023 wurde die Verwaltung darum gebeten, die einzelnen Maßnahmen zu priorisieren bzw. zu bewerten und eine Empfehlung für den Planungsausschuss auszusprechen.
Wiederherstellung Zugang/Zufahrt ehemals Hakendamm (Maßnahme im Rahmenplan)
Diese Maßnahme ist in jedem Fall von der Stadt Wedel umzusetzen, um den Zugang vom Strandbaddamm zum Hafen bzw. zum Strandbad gestalterisch zu vervollständigen und den Maßnahmenbereich sauber abzuschließen.
Wird die Maßnahme nicht im Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt, müsste sie zu späterem Zeitpunkt zu 100 % aus dem städtischen Haushalt finanziert werden.
Treppe zur Deichquerung (Maßnahme im Rahmenplan)
Diese Maßnahme ist städtebaulich wünschenswert. Durch die Einrichtung des neuen Großparkplatzes am Ende des Strandbaddamms wird der Gesamtbereich Strandbad von sehr vielen Besucher*innen an dieser Stelle betreten. Aufgrund des entstandenen Trampelpfads ist der Deich in Mitleidenschaft geraten und der provisorische Überstieg ist auch nicht besonders benutzungsfreundlich.
Barrierefreie Rampe
In Anbetracht des gesellschaftlichen Anspruchs als auch der gesetzlichen Vorgaben (§8 LBGG - Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein) sowie aufgrund der Städtebauförderrichtlinie sind bei der Herstellung von Erschließungsanlagen zielgruppenspezifische Belange von Menschen mit Behinderung, von Kindern und Jugendlichen sowie von Familien besonders zu berücksichtigen. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Wedel spricht sich für die barrierefreie Rampenlösung aus.
Falls eine Erschließung über den städtischen Deich erfolgen sollte, ist die barrierefreie Lösung in Ausbildung einer behindertengerechten Rampe zu bevorzugen.
Fahrradabstellanlage (Maßnahme im Rahmenplan)
Die derzeitigen Abstellplätze sind nicht ausreichend und entsprechen nicht den heutigen Anforderungen zur Unterstützung der Mobilitätswende. Neben der Förderung der Maßnahme durch die Städtebauförderung besteht die Möglichkeit auf andere Förderprogramme zurückzugreifen, die u. U. sogar eine bessere Förderquote beinhalten.
Übergang zum Strand - Steg
Auch hier wird dem Inklusionsgedanken gefolgt. Derzeit ist ein Zugang zum Strand mit Rollator oder Rollstuhl lediglich eingeschränkt (mit Hilfe) über den Beachclub möglich. Der geplante barrierearme Zugangssteg zum Strand birgt eine hohe Attraktivität und stellt ein tolles Angebot für die Besucher dar. Diese Maßnahme sollte aufgrund der hohen Attraktivität umgesetzt werden
Pflanzkonzept gegen Sandeintrag im Hafen
Die bereits vorhandenen Heckenpflanzen - am östlichen Strandbereich zur Westpromenade hin - sollen ergänzt werden. Hier wird versucht, mit natürlichen Mitteln zukünftigem Sandeintrag in den Schulauer Hafen vorzubeugen. Aufgrund der Dichte des Sandes ist ein Entschlickung des Hafens von diesem Material kaum möglich. Die Umsetzung der Maßnahme ist auf jeden Fall perspektivisch äußerst sinnvoll.
Überarbeitung Spielplatzflächen
Es wurde eine umfangreiche Kinder- und Jugend Beteiligung durchgeführt. Der Wunsch der Kinder und Jugendlichen nach einem funktionsfähigen Basketball-Bereich sowie nach einer Wetterschutzüberdachung sollte Berücksichtigung finden. Es wird bei dieser Maßnahme von ca. 20.000 € netto Kosten ausgegangen.
Das Spielgeräteangebot wurde während der Beteiligung als grundsätzlich ausreichend bewertet, von daher könnte auf die Ergänzung bzw. Umplanung von Spielgeräten verzichtet werden.
Ertüchtigung des Deichkronenweges
Diese Maßnahme ist von der Stadt Wedel mittelfristig durchzuführen. Eine Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht notwendig. Die Funktionstüchtigkeit des Deichkronenweges ist generell ausreichend. Die Ertüchtigung im Rahmen der Städtebauförderung hätte den Vorteil der Drittelförderung. Eine Umsetzung der Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt wird über den städtischen Haushalt zu finanzieren sein.
Nach Betrachtung der einzelnen Maßnahmen empfiehlt die Verwaltung folgende Maßnahmen:
| 
							 Einzelmaßnahmen („R“= im Rahmenplan)  | 
						
							 Kosten  | 
					
| 
							 Eingang Hafen/ehem. Hakendamm („R“)  | 
						
							 rd. 175.000 € / netto  | 
					
| 
							 Pflanzkonzept gegen Sandeintrag  | 
						
							 rd. 15.000 €/ netto  | 
					
| 
							 Barrierefreie Rampe  | 
						
							 rd. 280.000 € / netto  | 
					
| 
							 Alternativ: Treppe zur Deichquerung („R“)  | 
						
							 (rd 70.000 € / netto)  | 
					
| 
							 Übergang zum Strand - Steg  | 
						
							 rd. 50.000 € / netto  | 
					
| 
							 Herstellung eines funktionsfähigen Basketball-Bereichs und einer Wetterschutzüberdachung  | 
						
							 rd. 20.000 € / netto  | 
					
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							 Summe:  | 
						
							 540.000 € / netto  | 
					
| 
							 bei Alternativbeschluss  | 
						
							 330.000 € / netto  | 
					
Die Mehrwertsteuer sowie die Baunebenkosten würden die Gesamtkosten für alle o.a. Maßnahmen auf rd. 800.000 €/brutto (alternativ 500.000 €/brutto) komplettieren.
Die Planung und Umsetzung der Maßnahmen werden vollständig aus dem bestehenden Treuhandvermögen finanziert. Mittel aus dem städtischen Haushalt werden nicht benötigt.
Die Abfrage beim Bauhof, inwieweit Folgekosten durch die neuen Maßnahmen entstehen, ergab, dass der Mehraufwand vernachlässigbar wäre, da der Bauhof schon heute die Verkehrssicherungspflicht und die Wartung für den Strandbadbereich leistet.
Die notwendigen Fahrradabstellanlagen würden über andere Förderprogramme realisiert.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Umgestaltung des Strandbads“ ist in dem durch den Rat der Stadt Wedel beschlossenen Rahmenplan „Stadthafen Wedel/Schulauer Hafen“ eine wichtige umzusetzende Maßnahme. Auf Basis der gewünschten Priorisierung der Einzelmaßnahmen aus der Planungsausschusssitzung vom 12.09.2023, wurde der hier vorliegende Empfehlungsbeschluss erarbeitet. Mit diesen Einzelmaßnahmen ist gewährleistet, dass die Qualität und die Attraktivität des Strandbadbereichs gewahrt bleibt bzw. auf die Belange aller Menschen Rücksicht genommen wird. Auf dieser Grundlage stellt die punktuelle Aufwertung dieser Flächen eine weitere Verbesserung der Naherholungsfunktion in diesem Bereich Wedels dar. Die finanziellen Mittel für die Planung und Umsetzung dieser Maßnahmen werden vollständig über die Mittel der Städtebauförderung, also aus dem Treuhandvermögen, zur Verfügung gestellt.
Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen
Sollten die vorhandenen finanziellen Mittel nicht für die geplanten Maßnahmen eingesetzt werden, würden diese nach Schlussabrechnung der Städtebauförderung aufgrund der bestehenden Drittelförderung (Bund, Land, Stadt) nur zu einem Drittel in den städtischen Haushalt und nicht zu 100 % in die bauliche Aufwertung des Bereichs Strandbad fließen. Die erforderliche Umgestaltung und Aufwertung dieses Bereichs müsste dann zukünftig vollständig aus Haushaltsmitteln finanziert werden.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 282,3 kB 
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