Beschlussvorlage - BV/2023/080-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss beschließt die Streckung der Deckschichtsanierungen für Gemeindestraßen bis 2025, mit Einsparungen in Höhe von jährlich bis zu 100.000 € im Budget 5410010100 Gemeindestraßen.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses (Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)   

Die vorgeschlagene Maßnahme dient der Erreichung der Ziele des Handlungsfelds 8 (finanzielle Handlungsfähigkeit), denn nur mit einer nachhaltigen Finanzpolitik werden nachfolgenden Generationen Handlungsspielräume ermöglicht.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses  

Die Sanierung der Deckschichten der Gemeindestraßen sollen bis 2025 in geringerem Umfange als geplant erfolgen, um die Kosten für die Maßnahmen zu strecken. Mit Umsetzung dieses Ziels wird ein maßgeblicher Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes geleistet.

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Darstellung des Sachverhalts

Der Rat der Stadt Wedel hat in seiner Sitzung vom 11.05.2023 unter dem Top 9 „Haushalts-konsolidierung“ (BV/2023/030-1) Folgendes beschlossen:

A. die folgenden Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen zeitnah umzusetzen, damit diese               ab dem Haushalt 2024 ff. zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Wedel beitragen können.

A.1. Für folgende Maßnahmen sind dabei Beschlüsse der politischen Gremien erforderlich. Hier werden verwaltungsseitig Beschlussvorlagen erarbeitet und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt (laufende Nummern laut Anlage Übersicht grün):

 

hier: Nr. 34 Streckung der Deckschichtsanierung für Gemeindestraßen bis 2030

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Der FD Bauverwaltung und öffentliche Flächen pflegt seit Jahren eine interne Liste „Straßen-baumaßnahmen“ in der die erforderlichen Straßensanierungs- und Straßenausbaumaßnahmen für die nächsten 10–20 Jahre gelistet sind. Darin enthalten sind auch Fahrbahndeckensanierungs-maßnahmen, die für den Erhalt einer Straße (Fahrbahn) erforderlich sind und eine umfängliche, kostenintensive Straßensanierung (Ausbau) um ein paar Jahre auf-/verschiebt.

Fahrbahndeckensanierungsmaßnahmen sind überall da sinnvoll, wo die Asphaltoberfläche lediglich Risse und kleine Aufbrüche sowie leichte Dellen aufweist. Bei tiefergehenden Schäden und starken Verformungen ist stets ein Ausbau erforderlich.

 

Für die Unterhaltung der Gemeindestraßen wird im Budget 5410010100 jährlich eine Summe von 1,10 € je m2 Straßenfläche angemeldet. Für das Jahr 2024ff sind das 911.000,00 € (für 828.240 m2 befestigte Straßen-/Wegeflächen).

Mit dieser Summe sind sämtliche Unterhaltungsmaßnahmen an Gemeindestraßen durchzuführen. Dazu zählen u. a. die Beseitigung von Schäden (Risse, Löcher, Unebenheiten, Absackungen etc.) in Fahrbahnen, Nebenflächen (Geh- und Radwegen) und unbefestigten Weg-/Platzflächen, inklusive der Lieferung diverser Wegebaumaterialien. Auch kleinere Maßnahmen an Straßen-/Wegebrücken (z. B. über die Wedeler Au) gehören dazu. Aus dem Budget sind auch die Ersatzbeschaffung von Verkehrszeichen, Pollern, Papierkörben, Bänken und Radbügeln sowie die Durchführung von Markierungsarbeiten zu finanzieren. Die Arbeiten werden teilweise an Fremdfirmen vergeben oder aber vom städtischen Bauhof ausgeführt.

 

Für Deckensanierungen wurde bisher jährlich ein Anteil von ca. 200 T€ (ca. 22 % des Budgets Gemeindestraßen) genutzt. Das sind ca. 5.700 m2 Straßen-/Fahrbahnfläche (ca. 2-3 Straßen).

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Davon ausgehend, dass eine Straße (Fahrbahn) eine Lebensdauer von max. 50 Jahren hat, müssten jährlich mind. 10.000 m2 Straßenfläche saniert werden. Um sämtliche Fahrbahnen im Stadtgebiet dauerhaft in einem fachlich guten und verkehrssicheren Zustand zu halten, wären somit jährlich mind. 350.000,00 € dafür einzusetzen.

Eine Reduzierung der Deckensanierungen kann zu größeren Straßen-/Fahrbahnschäden führen. Diese müssten dann mittels Ausbaumaßnahmen in Millionenhöhe (jährlich) beseitigt werden.

Einige Straßen im Stadtgebiet weisen noch keine „erstmalige“ Herstellung auf. Dort bestehen die Fahrbahnen lediglich aus einer dünnen Schicht Asphalt und die Nebenflächen sind unbefestigt (z. B. Grand). In diesen Straßen ist eine Deckensanierung nicht möglich, ein Ausbau (Erschließung) somit erforderlich. Diese Maßnahmen sind u. a. im Investplan gelistet / gemeldet.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2024 neu

2025

2025 neu

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

887.000

887.000

911.000

811.000

913.000

813.000     

Saldo (E-A)

887.000

887.000

911.000

811.000

913.000

813.000     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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