Beschlussvorlage - BV/2023/120
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1. Nr.33Einführung/ Erweiterung von Nutzungsgebühren für Sporthallennutzungen
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 13.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
die Einführung von Nutzungsgebühren für Sporthallennutzungen nicht umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt, den „Runden Tisch“ mit den Sportvereinen durchzuführen und hier auch das Thema Haushaltskonsolidierung auf die Agenda zu nehmen und gemeinsam mit den Sportvereinen mögliche Ideen zur Konsolidierung zu entwickeln.
Weiterhin werden die „Richtlinien für die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume und Sportstätten und über die Erhebung eines Nutzungsentgeltes“ hinsichtlich der Entgelte für externe Nutzer*innen überabeitet und angepasst.
Darstellung des Sachverhalts
Laut Beschluss des Rates (BV/2023/030) nach Empfehlung von Herrn Müller- Elmau (IPM) sollen Nutzungsentgelte für die Sporthallen eingeführt werden, um zum einen die Erträge zu erhöhen und möglicherweise Vorsteuerabzugsbeträge geltend zu machen.
Laut Beschluss des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vom Rat am 11.05.2023 sollten die Betroffenen, in diesem Fall die Sportvereine beteiligt werden. Der Fachdienst Bildung, Kultur und Sport ist dem nachgekommen und hat die Sportvereine um eine Stellungnahme zu dem Beschlussvorschlag gebeten.
Die folgende Sachstandsdarstellung und der daraus resultierende Beschlussvorschlag fußt auf den Ergebnissen dieser Befragung der Sportvereine und einer steuerlichen Stellungnahme des Fachdienstes Finanzen zu der Einführung von Nutzungsentgelten.
Zunächst ist festzuhalten, dass aktuell keine Gebühren für die außerschulische Nutzung städtischer Sportstätten und Schulräume von der VHS, der Musikschule, städtischen Einrichtungen, gemeinnützigen Wedeler Vereinen und politischen Parteien erhoben werden. Für andere Nutzer*innen wie z.B. Privatpersonen oder Firmen sind die Nutzungsgebühren in der Richtlinie festgehalten. (Richtlinie für die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume und Sportstätten und über die Erhebung eines Nutzungsentgeltes, Inkrafttreten am 01.01.2002).
Die Sporthallen und Plätze sind schon seit Jahren mehr als ausgelastet und in einem schlechten Zustand, darauf weisen nicht nur die Belegungszahlen hin, sondern auch die Rückmeldungen der Vereine. Der Sportentwicklungsplan von 2020 zeigt mehr als deutlich die Handlungsfelder auf: Insbesondere im Handlungsfeld A, Sportinfrastruktur wird aufgezeigt, dass die Bestandssicherung, Aufwertung und Pflege der Sportstätteninfrastruktur weiterhin gewährleistet und optimiert werden muss und die Verbesserung der qualitativen und quantitativen Sportstättensituation an erster Stelle der Handlungsempfehlungen steht.
Das bedeutet, und das macht der Sportentwicklungsplan auch deutlich, dass wir in Wedel eine mehr als angespannte Situation hinsichtlich der Sportstätten, sowohl was die Qualität (Sanierungsbedarf), als auch die Quantität (zu wenig Hallen und Plätze), haben.
Die Rückmeldungen der Vereine zeigen, welche zusätzlichen Belastungen durch die Einführung von Nutzungsentgelten entstehen würden. (Rückmeldungen vom SC Rist, Wedeler TSV, SC Cosmos, Nandu, DLRG, FC Roland, Familienbildung, DLRG)
Die Vereine machen insbesondere deutlich, dass die Kosten der Einführung von Nutzungsentgelten an die Mitglieder weitergegeben werden müssten und nicht aus eigenen Mitteln zu kompensieren wären. In der Folge wird befürchtet, dass die Mitgliederzahlen einbrechen und die Vereine existentiell gefährdet wären. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass der (finanzielle) Druck auf Sportvereine kontinuierlich steigt, z.B. durch die Inflation, steigende Mieten für Geschäftsstellen, steigende Energiekosten, erhöhter Aufwand bei der Werbung von Mitgliedern und nicht zuletzt, geht auch das ehrenamtliche Engagement zurück. Ebenso könnte das umfängliche Angebot nicht weiter aufrecht gehalten werden, wie z.B. das Anfängerschwimmen des DLRG. Hier bestehen ohnehin schon erhebliche Wartezeiten, die sich dann noch verlängern und damit würde auch die ohnehin hohe Zahl der Nichtschwimmer*innen weiter steigen.
Ebenso muss berücksichtigt werden, dass der soziale und der gesundheitliche Nutzen der Teilnahme an Sportangeboten und die Mitgliedschaft in einem Sportverein sehr wichtig ist für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen und für ihre gleichberechtigte, gesellschaftliche Teilhabe. Die Einführung von Nutzungsgebühren würde dazu führen, dass die Mitgliedsbeiträge angehoben werden müssten. In der Folge könnten es sich möglicherweise Familien mit geringen Einkommen nicht mehr leisten, die Sportangebote für Ihre Kinder zu bezahlen. Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung -und Bewegung ist Bildung- wäre nicht mehr gegeben. Hierdurch kann das strategische Oberziel: (Handlungsfeld 1: Bildung und Kultur): Die Stadt Wedel sorgt für gerechte/ gleiche Bildungschancen nicht erreicht werden.
Das Ziel der Maßnahme war die Einnahme von Nutzungsgebühren und ggfs. das geltend machen von Vorsteuer. Zu dieser Gebührenerhebung hat der Fachdienst Finanzen eine steuerliche Stellungnahme abgegeben, die die Problemstellung der Nutzungsgebühren aus Sicht des Fachdienstes erweitert:
Gebührenerhebung für Sportstätten
- Steuerliche Stellungnahme –
Hinsichtlich einer Erhebung von Gebühren für die Nutzung städtischer Sportanlagen durch Vereine lässt sich aus steuerlicher Sicht folgendes ausführen:
Die entgeltliche Überlassung von Sportanlagen durch die Stadt an Vereine stellt eine so genannte „einheitliche steuerpflichtige Leistung“ dar und ist damit umsatzsteuerpflichtig. Von den Einnahmen aus Nutzungsentgelten sind also jeweils 19% an die Finanzbehörden abzuführen.
Bislang erzielt die Stadt keine Einnahmen aus der Vergabe der Sportstätten an Vereine. Die Stadt Wedel hat bislang jährliche Betriebskosten in Höhe von 2.241.400 € für alle Sportanlagen zzgl. 150.000 € für die Sportförderung geltend gemacht. Macht zusammen einen „Verlust“ von 2.391.400 €.
Mit dem Vorschlag von Herrn Müller-Elmau würde die Stadt Wedel jährlich 63.400 € an Gebühren einnehmen. (3 € je Nutzungsstunde und 21.120 Nutzungsstunden bei 11 Sportstätten mit jeweils 1.920 ext. Nutzungsstunden.)
Es entstünden weiterhin jährliche Betriebskosten in Höhe von 2.241.400 € zzgl. 150.000 € für die Sportförderung und zzgl. abzuführende Umsatzsteuer in Höhe von 12.000 €. Der „Verlust“ würde sich damit für die Stadt Wedel um ca. 51.000 € verringern und würde 2.340.100 € betragen.
Die Vereine bekämen also weiterhin 150.000 €, müssten davon aber 63.400 € an Nutzungsgebühren zahlen. Den Vereinen verblieben damit jährlich insgesamt nur noch 86.600 € Sportförderung.
Will die Stadt Wedel außerdem Vorsteuern geltend machen, dann müssten mindestens 5,44 €/ Std. Gebühren erhoben und auf die Sportförderung verzichtet werden. Die Stadt Wedel würde dann jährlich 114.900 € einnehmen zzgl. 218.000 € an Vorsteuererstattungen. Im Gegenzug hätte die Stadt Wedel weiterhin jährliche Betriebskosten in Höhe von 2.241.400 € zzgl. abzuführende Umsatzsteuer in Höhe von 21.800 €. Macht zusammen ein Verlust von nur noch 1.930.200 €, also eine um rd. 461.000 € bessere Situation für die Stadt Wedel. Die Vereine allerdings müssten 114.900 € Nutzungsentgelte zahlen, ohne jeden finanziellen Ausgleich durch Sportfördermittel, also eine um rd. 265.000 € schlechtere Situation.
Ein derartiges Vorgehen würde die Sportförderungsgrundsätze ad absurdum führen, diese müssten dann außer Kraft gesetzt werden. Die Sportvereine könnten derart hohe Nutzungsentgelte nicht leisten und die oben angeführten Befürchtungen (Mitgliederschwund, Gefährdung der Existenz der Vereine etc.) wären mehr als wahrscheinlich. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Erhebung von Gebühren auch einen Mehraufwand erzeugt. Dieser bezieht sich nicht nur auf die Stelle der jetzigen Sachbearbeitung im Fachdienst, sondern auch auf den Mehraufwand in der Buchhaltung.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Maßnahme „Einführung von Nutzungsgebühren für Sporthallennutzung“ aus den dargestellten Gründen nicht umzusetzen. Stattdessen könnte die Verwaltung beauftragt werden, den „Runden Tisch“ mit den Sportvereinen durchzuführen und hier auch das Thema Haushaltskonsolidierung auf die Agenda zu nehmen und gemeinsam mit den Sportvereinen mögliche Ideen entwickeln. Ebenso könnten die „Richtlinien für die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume und Sportstätten und über die Erhebung eines Nutzungsentgeltes“ hinsichtlich der Entgelte für externe Nutzer*innen überabeitet und angepasst werden, um hier höhere Einnahmen zu erhalten.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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