Beschlussvorlage - BV/2023/117

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

die Beitragsordnung der Schulkinderbetreuung wird spätestens zum 01.01.2024 dahingehend geändert, dass der Gebührensatz um 10 % angehoben wird.

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Haushaltskonsolidierung

 

Durch eine angemessene Beitragsgestaltung wird weiterhin eine qualitativ gute Betreuung der Schulkinder gewährleistet und leistet damit einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie verfolgt das Oberziel der Vorhaltung eines nachfragegerechten, bezahlbaren und verlässlichen Betreuungsangebotes für Kinder.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Grundlage für die Inanspruchnahme des außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes an den Wedeler Grundschulen ist neben der gemeinsamen Konzeption zwischen Grundschulen und der Stadt Wedel als Träger des Betreuungsangebotes ebenfalls eine Beitragsordnung, in der Betreuungsmodule und die Gebühren festgelegt sind.

Die aktuelle Beitragsordnung besteht seit dem Jahr 2018 und berücksichtigt Kostensteigerungen nicht.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Beiträge für die Wedeler Schulkinderbetreuung sind seit August 2018 konstant.

Gleichzeitig sind Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten gestiegen. Ein Ausbau des Angebotes ist kontinuierlich erfolgt.

Gemäß der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung) ist die Landesförderung abhängig von einer Komplementärfinanzierung von mindestens 50 Prozent der Gesamtausgaben. Diese kann durch Elternbeiträge erfolgen.

Durch die Beitragsermäßigungstatbestände (Geschwister- oder Einkommensbedingte Ermäßigung) ist sichergestellt, dass eine Teilnahme leistbar ist.

 

Im Rahmen der Beratungen für eine abschließende Beitragsordnung wird eine Berechnungsgrundlage mitgeliefert.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Der städtische Haushalt trägt weiterhin Kostensteigerungen und das Defizit in aktueller Höhe alleine.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

+ 54.000

+ 54.000

+ 54.000

+ 54.000

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

+ 54.000

+ 54.000

+ 54.000

+ 54.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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