Beschlussvorlage - BV/2023/117
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1.28
Erhöhung der Gebühren für die Schulkindbetreuung um 10% 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage freigegeben)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-60/MH
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 13.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Erledigt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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 28.09.2023 
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Ziele
1. Strategischer Beitrag des Beschlusses
(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)
Haushaltskonsolidierung
Durch eine angemessene Beitragsgestaltung wird weiterhin eine qualitativ gute Betreuung der Schulkinder gewährleistet und leistet damit einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie verfolgt das Oberziel der Vorhaltung eines nachfragegerechten, bezahlbaren und verlässlichen Betreuungsangebotes für Kinder.
2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses
Darstellung des Sachverhalts
Grundlage für die Inanspruchnahme des außerunterrichtlichen Betreuungsangebotes an den Wedeler Grundschulen ist neben der gemeinsamen Konzeption zwischen Grundschulen und der Stadt Wedel als Träger des Betreuungsangebotes ebenfalls eine Beitragsordnung, in der Betreuungsmodule und die Gebühren festgelegt sind.
Die aktuelle Beitragsordnung besteht seit dem Jahr 2018 und berücksichtigt Kostensteigerungen nicht.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Beiträge für die Wedeler Schulkinderbetreuung sind seit August 2018 konstant.
Gleichzeitig sind Personalkosten, Gemeinkosten und Sachkosten gestiegen. Ein Ausbau des Angebotes ist kontinuierlich erfolgt.
Gemäß der Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung) ist die Landesförderung abhängig von einer Komplementärfinanzierung von mindestens 50 Prozent der Gesamtausgaben. Diese kann durch Elternbeiträge erfolgen.
Durch die Beitragsermäßigungstatbestände (Geschwister- oder Einkommensbedingte Ermäßigung) ist sichergestellt, dass eine Teilnahme leistbar ist.
Im Rahmen der Beratungen für eine abschließende Beitragsordnung wird eine Berechnungsgrundlage mitgeliefert.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 + 54.000  | 
						
							 + 54.000  | 
						
							 + 54.000  | 
						
							 + 54.000  | 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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  | 
						
							 + 54.000  | 
						
							 + 54.000  | 
						
							 + 54.000  | 
						
							 + 54.000  | 
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  | 
						
							 
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  | 
						
							 
  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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| 
							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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