Beschlussvorlage - BV/2023/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

die Einführung von Standgebühren/ Umsatzbeteiligung bei privatrechtlichem Ausschank auf dem Museumsgelände.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

Haushaltskonsolidierung

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

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Darstellung des Sachverhalts

Privatrechtlicher Ausschank erfolgt im Stadtmuseum Wedel bislang nur zu einem besonderen Event, namentlich dem, die jeweilige Sonderausstellung flankierenden, Sommerfest. Dieses Format zeichnet sich, neben passenden museumspädagogischen Sonderaktionen gerade dadurch aus, dass eine kleine Privatbrauerei in Eigenregie besondere Biere gegen Bezahlung im Museumsgarten, auf Grundlage einer bei der Stadt Wedel kostenpflichtig beantragten Gestattung, anbietet. Die Mikrobrauerei trägt dabei das gesamte unternehmerische Risiko dieser Aktion, da das Stadtmuseum Wedel aufgrund unbeeinflussbarer Faktoren wie Wetter und eventueller Konkurrenzveranstaltungen der Brauerei keinen Mindestumsatz garantieren kann.

Weitere Ausschankmöglichkeiten mit einer Umsatzbeteiligung und/ oder Standgebühren zeichnen sich nicht ab.

Gebühren, die erhoben werden könnten, lägen bei max. 10,00 € pro Tag, wenn die Marktsatzung der Stadt Wedel zu Grunde gelegt wird. Die Höhe einer möglichen Umsatzbeteiligung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, weil keine Daten aus dem vergangenen Jahr vorliegen.

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss nicht umzusetzen. Nach Rücksprache mit dem Inhaber würde eine zusätzliche Standgebühr/ Umsatzbeteiligung bewirken, dass die Brauerei ihr Engagement auf dem Sommerfest zurückzieht. Das Ziel, eine Einnahme für den städtischen Haushalt zu erhalten würde dann nicht erreicht und das Angebot im Rahmen des Sommerfestes gemindert.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

 

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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