Beschlussvorlage - BV/2023/114
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme Nr. A1 Nr. 17
“Umsatzbeteiligung/ Standgebühren bei privatrechtlichem Ausschank auf dem Museumsgelände“ 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-40 Bi
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 13.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Darstellung des Sachverhalts
Privatrechtlicher Ausschank erfolgt im Stadtmuseum Wedel bislang nur zu einem besonderen Event, namentlich dem, die jeweilige Sonderausstellung flankierenden, Sommerfest. Dieses Format zeichnet sich, neben passenden museumspädagogischen Sonderaktionen gerade dadurch aus, dass eine kleine Privatbrauerei in Eigenregie besondere Biere gegen Bezahlung im Museumsgarten, auf Grundlage einer bei der Stadt Wedel kostenpflichtig beantragten Gestattung, anbietet. Die Mikrobrauerei trägt dabei das gesamte unternehmerische Risiko dieser Aktion, da das Stadtmuseum Wedel aufgrund unbeeinflussbarer Faktoren wie Wetter und eventueller Konkurrenzveranstaltungen der Brauerei keinen Mindestumsatz garantieren kann.
Weitere Ausschankmöglichkeiten mit einer Umsatzbeteiligung und/ oder Standgebühren zeichnen sich nicht ab.
Gebühren, die erhoben werden könnten, lägen bei max. 10,00 € pro Tag, wenn die Marktsatzung der Stadt Wedel zu Grunde gelegt wird. Die Höhe einer möglichen Umsatzbeteiligung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, weil keine Daten aus dem vergangenen Jahr vorliegen.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss nicht umzusetzen. Nach Rücksprache mit dem Inhaber würde eine zusätzliche Standgebühr/ Umsatzbeteiligung bewirken, dass die Brauerei ihr Engagement auf dem Sommerfest zurückzieht. Das Ziel, eine Einnahme für den städtischen Haushalt zu erhalten würde dann nicht erreicht und das Angebot im Rahmen des Sommerfestes gemindert.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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