Beschlussvorlage - BV/2023/113
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Haushaltskonsolidierung
Maßnahme A1. Nr. 16
Entgeltliche Vermietung des Museumsgartens im Stadtmuseum 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bildung, Kultur und Sport
 
- Geschäftszeichen:
 - 1-40 Bi
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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Erledigt
 
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 Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport 
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 Vorberatung 
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 13.09.2023 
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Erledigt
 
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 Haupt- und Finanzausschuss 
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 Vorberatung 
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 18.09.2023 
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Gestoppt
 
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 Rat der Stadt Wedel 
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 Entscheidung 
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Darstellung des Sachverhalts
Der Museumsgarten und das darin befindliche Gartenhaus sollen vermietet werden, damit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung eingenommen werden. Folgende Sachstände und Auswirkungen gilt es zu bedenken:
Das Mobiliar (Tische, Bestuhlung etc.) und das vorhandene Geschirr des Gartenhauses ist Eigentum des Schleswig- Holsteinischen Heimatbundes (SHHB), der Mieter des Stadtmuseums ist und die Aufsichtskräfte für die Öffnungszeiten des Museums stellt. Der Mietvertrag ist am 20.10.2007 geschlossen worden und gilt sowohl für das Haupt-und Nebengebäude (Gartenhaus) als auch für die Gartenfläche.
Mit dem Vertragsbeginn ging der Besitz an dem Mietgegenstand und dem Inventar auf den Verein über. Um überhaupt über eine entgeltliche Vermietung zu sprechen, müsste zunächst der bestehende Vertag mit SHHB gekündigt werden (mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres), um dann die entgeltliche Nutzung mit dem SHHB zu verhandeln.
Begründung der Verwaltungsempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss nicht umzusetzen. Die Zusammenarbeit mit dem SHHB gewährleistet die Öffnungszeiten des Stadtmuseums. Diese können nicht durch das Team des Stadtmuseums übernommen werden. Durch eine Kündigung des Vertrages, kündigen wir also gleichzeitig die Zusammenarbeit mit dem SHHB und können die Öffnungszeiten nicht mehr abdecken.
Das Team des Stadtmuseums besteht aus zwei Honorarkräften (gesamt 30 Std./ Monat) und dem Museumsleiter (39 Std.). Das Personal ist mit dem Tagesgeschäft des Stadtmuseums (Museumspädagogik, Kuration der Ausstellungen, Verwaltung, Inventarisierung, Aufnahme von Neuobjekten, Entleihe, Öffentlichkeitsarbeit, mediale Präsentation etc.) bereits stark eingebunden.
Weiterhin muss bei der entgeltlichen Vermietung bedacht werden, dass sich die Toiletten im Hauptgebäude befinden und nicht von dem Sonderaustellungsbereich durch abschließbare Türen oder dergleichen trennbar sind. Bei einer Vermietung des Gartens ist der Einsatz einer Aufsichtsperson zeitgleich auch in diesen Räumlichkeiten notwendig, um die Sicherheit der Sonderausstellungsleihobjekte zu gewährleisten. Es ist nicht möglich hierfür ehrenamtliche Aufsichtskräfte zu stellen.
Eine Vermietung des Museumsgarten mit dem Einsatz einer Aufsicht durch hauptamtliches Personal, würde zwangsläufig zu zeitlichen Einsparungen und damit zu spürbaren Abstrichen in den einzelnen Aufgabenbereichen führen. Ggfs. müsste Personal eingestellt, um den Mehrbedarf bei der Aufsicht abzudecken.
Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass die Vermietung von Räumlichkeiten mit einem erheblichen Aufwand (Vertrag schließen, Miete einnehmen und anordnen, Kaution einnehmen, Mieter*innen in die Räume und die Hausordnung einweisen, Kontrolle der Räumlichkeiten, ggfs. Schäden ersetzen und Kaution einbehalten, Konflikte darüber mit den Mieter*innen lösen etc.), verbunden ist, der ebenfalls Kosten verursacht und Ressourcen erfordert.
Andere städtische Einrichtungen sind aus den dargestellten Gründen schon wieder von der Vermietung ihrer Einrichtung abgerückt.
Finanz. Auswirkung
Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen: ja nein
Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt ja teilweise nein
Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor: ja nein
Die Maßnahme / Aufgabe ist vollständig gegenfinanziert (durch Dritte)
teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)
nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich
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							 Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen: 
 (entfällt, da keine Leistungserweiterung) 
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							 Ergebnisplan  | 
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							 Erträge / Aufwendungen  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 *Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen  | 
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							 Erträge*  | 
						
							 
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							 Aufwendungen*  | 
						
							 
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							 Saldo (E-A)  | 
						
							 
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							 Investition  | 
						
							 2023 alt  | 
						
							 2023 neu  | 
						
							 2024  | 
						
							 2025  | 
						
							 2026  | 
						
							 2027 ff.  | 
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							 in EURO  | 
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							 Investive Einzahlungen  | 
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							 Investive Auszahlungen  | 
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							 Saldo (E-A)  | 
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