Beschlussvorlage - BV/2023/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt die dieser Vorlage beigefügte „Honorarordnung für die Musikschule der Stadt Wedel“.

 

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Mit der überarbeiteten Honorarordnung wurde die bestehende Honorarordnung aktualisiert

und damit an die Mindestanforderung für die üblichen Honorare an Musikschulen im Land Schleswig-Holstein angepasst.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Es sollen zum einen Honorarkräfte gewonnen bzw. gehalten werden, um auch zukünftig ein qualitativ hohes Angebot machen zu können, zum anderen muss ständig die Wirtschaftlichkeit betrachtet werden, hier insbesondere der Kostendeckungsgrad.

 

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Darstellung des Sachverhalts

Die Anforderungen an die Lehrpersonen der Musikschulen verändern sich stetig. Über die Arbeit im Einzelunterricht hinaus gilt es besonders für den Ganztagsbereich, pädagogisch geschultes Personal zu finden und möglichst langfristig zu halten. Soweit diese Tätigkeiten nicht von festangestellten Lehrkräften übernommen werden können, zeigt sich für einzelne Tätigkeitsbereiche, z.B. Blechblasinstrumente in den Bläserklassen, besonders bei den Honorar-Lehrkräften eine angespannte Personalsituation. Mehr denn je steigen die Anforderungen an sozialpädagogisches und psychologisches Einfühlungsvermögen. Die anspruchsvolle Tätigkeit als Musikpädagogin/ Musikpädagoge kann somit auch in Zukunft nur von qualifizierten Lehrkräften erfüllt werden. Die Honorar-Lehrkräfte leisten besonders auch im großen Bereich des Einzelunterrichts die gleiche Arbeit wie die festangestellten Lehrkräfte, müssen grundsätzlich die gleiche Qualifikation vorweisen und darüber hinaus für ihre soziale Absicherung selbst Sorge tragen. Mit Blick auf die hohen Erwartungen an die freien Lehrkräfte ist im Gegenzug eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Vergütungen erforderlich.

 

Aktuell ist eine grundlegende Überarbeitung der Musikschulsatzung mit Anpassung an die geltenden rechtlichen Bestimmungen in Arbeit. In diesem Zusammenhang wird auch eine neue Gebührenordnung und eine neue Honorarordnung für unsere zurzeit 20 auf Honorarbasis beschäftigten Lehrkräfte auf Grundlage einer Kalkulation zur Abstimmung vorgelegt werden. Terminlich wurde das Inkrafttreten der neuen Satzung zum 1. April 2023 angestrebt. Da aber die Anforderungen an die Kalkulation durch die Gesetzgebung des Landesrechnungshofs erheblich gestiegen sind, kann diese nur durch das Controlling durchgeführt werden. Hier gibt es zurzeit einen Rückstau, da auch andere Einrichtungen der Stadt den neuen Anforderungen unterliegen. Aus diesem Grund ist mit einer Satzungsänderung frühestens im 1. Quartal 2024 zu rechnen.

Das Honorarniveau der Musikschule Wedel ist mit 20,50 Euro für 45 Minuten Einzelunterricht im Vergleich zu anderen VdM-Musikschulen in Schleswig-Holstein sehr niedrig (die letzte Änderung der Honorarordnung erfolgte im Jahr 2018). Um die Situation der Honorarlehrkräfte jetzt schnell zu verbessern und eine drohende Abwanderung zu verhindern, ist eine vorgezogene Anpassung der Honorarordnung ohne Satzungsänderung erforderlich.


Nachfolgend die Auflistung der neuen Vergütungen (in Gegenüberstellung zu den bisherigen Sätzen) und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen.

 

Unterrichtsformat

Honorar alt

(ab 1.4.2018)

Honorar neu

(ab 1.10.2023)

Mehraufwand p.a.

Einzelunterricht (45 Min.)

20,50 €

24,00 €

6.100,00 €

Einzelunterricht (30 Min.)

13,67 €

 16,00 €

16.800,00€

Gruppenunterricht (45 Min.) 2er/3er-Gruppe

22,50 €

26,50 €

960 €

Gruppenunterricht (45 Min.) 4er/5er-Gruppe

23,50 €

27,50 €

0.00 €

Ensemble (45 Min.)

24,00 €

29,00 €

200,00 €

Gruppenunterricht (45 Min.) MFE

36,00 €

36,00 €

0,00 €

Klassenunterricht Ganztag (45 Min.)

28,00 €

32,00 €

900,00 €

Schüler*innenkonzert

48,00 €

60,00 €

140,00 €

Lehrer*innenkonzert

70,00 €

100,00 €

300,00 €

Summe

 

 

25.400,00 €

 

Die Mittel für Anhebung der Honorare sind in der Haushaltsplanung 2023 bereits veranschlagt:

 

Haushalt Musikschule 2023: Honorare

Jahr

Ansatz (Euro)

Ergebnis (Euro)

2022

230.000

179.610,83

2023

250.000

-

2024

255.000

-

 

 

Honorarvergleich Musikschulen in SH (Stand August 2023)

 

Wedel alt

Wedel neu

Pinneberg

Kiel

Dithmarschen

Quickborn

Einzel      45 min.

20,50 €

24,00 €

24,00 €

29,00 €

29,00 €

24,00 €

 

Nach Möglichkeit sollte im Frühjahr 2024 eine zweite Stufe der Honorar-Anhebung erfolgen. Zielmarke ist 26,- Euro für 45 Minuten Einzelunterricht, womit der Honorar-Mittelwert der Musikschulen in Schleswig-Holstein erzielt würde.

 

 

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Nach fünf Jahren ist eine Anpassung der Honorare dringend erforderlich; dies wurde auch in der Sitzung des BKS vom 15.06.2022 fraktionsübergreifend so gesehen. Qualifiziertes Personal muss gehalten bzw. gewonnen werden. Die vorgeschlagene Erhöhung bedeutet Mehraufwand von ca. 25.400,- € p.a. Der Mehraufwand ist in der Haushaltsplanung für die Jahre 2024 und 2025 bereits veranschlagt. Seitens des Controllings wird die Kalkulation für eine neue Gebührensatzung zeitlich noch im Herbst 2023 eingeplant, sodass eine neue Satzung zum Jahresbeginn 2024 in Aussicht steht. Damit wird der höhere Aufwand für die Honorare durch zu erwartende höhere Erträge spätestens ab April 2024 ausgeglichen.

 

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Es gibt keine Alternative zum Erlass einer neuen Honorarordnung, da die alte nicht mehr dem „marktüblichen“ Niveau gerecht wird. Die Musikschule wäre dann in der Konsequenz in kurzer Zeit nicht mehr konkurrenzfähig bei der Gewinnung fähiger Lehrkräfte.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

 

 

 

 

 

Aufwendungen*

250.000

250.000

255.000

255.000

255.000

255.000

Saldo (E-A)

-250.000

-250.000

-255.000

-255.000

-255.000

-255.000

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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Anlagen

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