Beschlussvorlage - BV/2023/105

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt,

 

die Maßnahme Nr. A.27 „Reduktion/Nachverhandlung des Zuschusses für „zu teure“ Kitas“ i. H. v. 167.000 €/Jahr ab 2025 nicht umzusetzen. Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Vorliegen der Evaluationsergebnisse der Kita-Reform und eines entsprechend angepassten Gesetzes, die Neuverhandlungen über die „add-ons“ mit den Kita-Trägern aufzunehmen.

 

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Ziele

1. Strategischer Beitrag des Beschlusses

(Bezug auf Produkt / Handlungsfeld / Oberziele)

 

Der Beschluss leistet einen Beitrag zum Handlungsfeld 1.2: „Es soll ein nachfragegerechtes, bezahlbares und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder vorgehalten werden“. Dieses Handlungsfeld ist dabei in Einklang mit dem Prozess der Haushaltskonsolidierung zu bringen.

 

2. Maßnahmen und Kennzahlen für die Zielerreichung des Beschlusses

 

Durch das Warten auf die Evaluationsergebnisse und daraus resultierende Gesetzesänderungen werden sowohl die Stadt Wedel als auch die Träger der Wedeler Kitas in die Lage versetzt, Verhandlungen auf Basis von gesetzlichen Grundlagen zu führen.

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Darstellung des Sachverhalts

Seit dem 01.01.2021 wird in Schleswig-Holstein die Kita-Reform durchgeführt, die die Kita-Finanzierung in Schleswig-Holstein grundlegend neu strukturiert hat. Aus diesem Grund wurden mit den Wedeler Kita-Trägern zum 01.01.2021 neue Verträge geschlossen. Alle Finanzierungsvereinbarungen beruhen nun auf einer Defizitbezuschussung. Bestehende Festkostenvereinbarungen mit einigen Wedeler Trägern wurden aufgrund der Vorgaben der Kita-Reform nicht fortgeführt.

 

Aufgrund der grundlegenden Neustrukturierung der Kita-Finanzierung wurde vom Landesgesetzgeber ein Evaluationszeitraum bis zum 31.12.2024 festgelegt. Die Stadt Wedel zahlt derzeit auf Basis der Finanzierungsvereinbarungen einen Betriebskostenzuschuss an die Kita-Träger aus. Gleichzeitig erhalten die Standortgemeinden wie die Stadt Wedel Gruppenfördersätze von den Kreisen. Im Gegenzug zahlen die Standortgemeinden und das Land Schleswig-Holstein einen Refinanzierungsbetrag je betreutem Kind an den Kreis. Die Abrechnungen der Fördersätze und der Refinanzierungsbeträge erfolgen über die neu eingerichtete Kita-Datenbank. Die Elternbeiträge werden direkt an den Einrichtungsträger gezahlt.

 

Die Berechnung der Fördersätze richtet sich nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) des Landes. Das Land orientiert sich mit dem SQKM an einer Referenzkita für das gesamte Land Schleswig-Holstein. Regionale Differenzierungen wurden dabei nicht berücksichtigt. Leistungen, die Vorgaben des SQKM übersteigen, gehen zu Lasten der Standortgemeinden und werden als „add-ons“ bezeichnet. Ein Beispiel für ein durch die Stadt Wedel getragenes „add-on“ ist die den Kita-Trägern vertraglich eingeräumte Möglichkeit eine*n Erzieher*in als zweite Fachkraft in einer Gruppe einzusetzen, wenn keine sozialpädagogische Assistenz gefunden werden kann. Sozialpädagogische Assistenzen sind auf dem Arbeitsmarkt nur sehr schwer bis gar nicht zu finden. Das Land Schleswig-Holstein sieht im SQKM aber eine sozialpädagogische Assistenz als Zweitkraft vor. Das Delta zwischen den Fördersätzen im Rahmen des SQKM für eine sozialpädagogische Assistenz und den tatsächlichen Personalkosten für eine*n Erzieherin trägt somit die Stadt Wedel. Im Kreis Pinneberg galt außerdem vor der Kita-Reform die Regelung, dass eine Kita-Leitung ab der 3. Gruppe freigestellt wird. Das SQKM sieht die Leitungsfreistellung erst ab der 5. Gruppe vor. Auch hier hat sich die Stadt Wedel vertraglich zur Gewährung von Bestandsschutz hinsichtlich der Leitungsfreistellung ab der 3. Gruppe und somit zu einem „add-on“ verpflichtet. Der Bestandsschutz wurde für den Zeitraum der Evaluation vereinbart.

 

Ab dem Jahr 2025 wird eine weitere grundlegende Änderung in der Kita-Finanzierung erfolgen. Die Fördersätze werden dann direkt vom Kreis Pinneberg an die Kita-Träger ausgezahlt. Die Stadt Wedel wird weiterhin die Refinanzierungssätze an den Kreis Pinneberg zahlen. Der Betriebskostenzuschuss durch die Stadt Wedel an die Kita-Träger entfällt in der bisherigen Form. Stattdessen wird zwischen der Stadt Wedel und den Kita-Trägern über „add-ons“ verhandelt werden müssen.

 

Im Evaluationszeitraum sollen die Regelungen des neuen KiTaG umfassend untersucht werden. Hierfür wurden Träger und Standortgemeinden per Online-Befragung zu den unterschiedlichsten Ausgestaltungen der Reform befragt. Die letzte dieser Befragungen endete am 31.07.2023. Die Ergebnisse dieser Evaluationsrunde werden nun von einem vom Land Schleswig-Holstein beauftragten Institut aufgearbeitet. Dieses Institut leitet die Ergebnisse bis zum 30.09.2023 an das Fachgremium des Landes weiter. Das Fachgremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums, der kommunalen Landesverbände, der Landeselternvertretung und von Verbänden von Einrichtungsträgern und Kindertagespflegepersonen zusammensetzt, legt dem Ministerium daraufhin bis zum 31.12.2023 einen umfassenden Bericht zu den Ergebnissen der Evaluation vor. Aufgabe des Landes ist es dann, die Ergebnisse der Evaluation zu analysieren und nötige Änderungen ins KiTaG einzuarbeiten. Der anschließende Gesetzgebungsprozess kann somit frühestens im Frühjahr 2024 starten. Das Enddatum dieses Prozesses ist offen und abhängig von den Landtagsdebatten.

 

Aufgrund des Evaluationszeitraums wurden die Verträge mit den Kita-Trägern bis zum 31.12.2024 befristet. Sollte der Evaluationszeitraum verlängert werden, verlängern sich die Laufzeiten der Verträge entsprechend.

 

Die von der Stadt Wedel derzeit getragenen „add-ons“ wurden im Rahmen der Evaluation durch das Land von der Stadt Wedel angegeben. Ein mögliches Einsparpotential kann erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfes ausgemacht werden.

 

Das von der für die Haushaltskonsolidierung beauftragten Firma berechnete Einsparpotential wurde zudem per Dreisatz berechnet, ohne die Besonderheiten der einzelnen Kitas zu berücksichtigen. Einsparpotentiale müssen individuell je Kita während der Verhandlungen über die „add-ons“ berücksichtigt werden. Das SQKM sieht beispielsweise keine Kosten für Miete vor. Zunehmend werden aber – auch in Wedel – immer mehr Kitas im Mietverhältnis betrieben. Dadurch entstehen im Vergleich zu anderen Kitas ohne Mietverhältnis höhere Kosten. Zudem ist derzeit nicht klar, welche genauen Positionen mit welchem Beträgen im SQKM enthalten sind. Das SQKM differenziert nur nach Personalkosten für das pädagogische Personal und Sachkosten. Es ist nicht ersichtlich, welche Pauschalen beispielsweise für Reinigung oder Gebäudeunterhaltung vom Land im SQKM zugrunde gelegt werden. Dies erschwert den Trägern die Planung, welche Mittel ab 2025 zur Verfügung stehen werden. Gleichzeitig können Verhandlungen über „add-ons“ zwischen der Stadt Wedel und Kita-Trägern auf diesem Wissensstand nicht gestartet werden, da nicht klar ist, worüber verhandelt werden soll. Diese Problematik wurde vom Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten an den Städteverband gemeldet. 

 

Die externe Beratungsfirma hat zudem Planzahlen und Echtzahlen für die Berechnung des Einsparpotentials kombiniert. Die nun vorliegenden vorläufigen Haushaltsabschlüsse zeigen zum Teil Abweichungen von den Planzahlen im sechsstelligen Bereich.

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Aus den o. g. Gründen ist eine Entscheidung über Einsparmaßnahmen oder Einsparsummen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da sich die Kita-Finanzierung ab 2025 erneut grundlegend ändern wird. Erst wenn die Ergebnisse der Evaluation vorliegen, ist es sinnvoll in einen Austausch zwischen Verwaltung und Politik zu treten und festzulegen, welche „add-ons“ aus Sicht der Stadt Wedel eingestellt, weitergeführt oder neu beschlossen werden sollen. Auf dieser Grundlage können dann die „add-on-Verhandlungen“ mit den Kita-Trägern starten. Die Problematik der Haushaltskonsolidierung ist dabei zu berücksichtigen.

 

Mit dem jetzigen Wissenstand der gesetzlichen Änderungen kann eine pauschale Kürzung i. H. v. 167.000,00 € ab 2025 nicht begründet werden. Es ist das Ziel des Sachgebietes Kindertagesstättenangelegenheiten, möglichst einheitliche Regelungen über „add-ons“ für die Wedeler Kitas zu treffen. Dennoch müssen bei einigen Kitas individuelle Regelungen (z. B. bei Mietverhältnissen) besprochen werden. Diese Entwicklungen können aufgrund der noch nicht beendeten Evaluation noch nicht vorhergesagt werden.

 

Das Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten wird den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport über die veröffentlichten Evaluationsergebnisse und die daraus resultierenden Gesetzesänderungen regelmäßig informieren.

 

Angaben zu den finanziellen Auswirkungen wurden in dieser Beschlussvorlage bewusst nicht angegeben, da wie oben geschildert noch keine Aussage hinsichtlich der finanziellen Zukunft getroffen werden kann.

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Darstellung von Alternativen und deren Konsequenzen mit finanziellen Auswirkungen

Die Kündigung der Finanzierungsvereinbarungen mit den Trägern, um neu zu verhandeln, ist keine Alternative. Die vertraglich festgeschriebene Kündigungsfrist lässt dies nicht zu. Eine Kündigung ist von beiden Seiten nur mit einer Frist von 18 Monaten zum 31.07. eines Jahres möglich. Eine durch die Stadt Wedel ausgesprochene Kündigung könnte somit erst nach Ende des Evaluationszeitraums wirksam werden. Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch die Stadt Wedel liegen nicht vor.

 

Alternativ könnte beschlossen werden, das von dem externen Beratungsunternehmen vorgeschlagene Ziel einer Einsparung i. H. v. 167.000 € pro Jahr ab dem Jahr 2025 umzusetzen. Dies wäre jedoch wie oben dargestellt ein Beschluss ohne fundierte gesetzliche Grundlage und ein „Schuss ins Blaue“, da die von der Beratungsfirma zugrunde gelegte Berechnungsmethodik ab 2025 nicht mehr gültig ist, da u. a. die Betriebskostenzahlungen in der bisher bekannten Form entfallen werden. Dieser Beschluss würde auch bei den Kita-Trägern zu Irritationen führen, da bisher zwischen dem Sachgebiet Kindertagesstättenangelegenheiten und den Kita-Trägern Einvernehmen bestand, dass Verhandlungen erst nach Bekanntgabe des neuen gesetzlichen Rahmens starten werden.

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Finanz. Auswirkung

Der Beschluss hat finanzielle Auswirkungen:  ja  nein

 

Mittel sind im Haushalt bereits veranschlagt  ja  teilweise   nein

 

Es liegt eine Ausweitung oder Neuaufnahme von freiwilligen Leistungen vor:  ja  nein

 

Die Maßnahme / Aufgabe ist  vollständig gegenfinanziert  (durch Dritte)

  teilweise gegenfinanziert (durch Dritte)

  nicht gegenfinanziert, städt. Mittel erforderlich

 

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 21.02.2019 zum Handlungsfeld 8 (Finanzielle Handlungsfähigkeit) sind folgende Kompensationen für die Leistungserweiterung vorgesehen:

 

(entfällt, da keine Leistungserweiterung)

 

 

 

Ergebnisplan

Erträge / Aufwendungen

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

 

in EURO

*Anzugeben bei Erträge, ob Zuschüsse / Zuweisungen, Transfererträge, Kostenerstattungen/Leistungsentgelte oder sonstige Erträge

Anzugeben bei Aufwendungen, ob Personalkosten, Sozialtransferaufwand, Sachaufwand, Zuschüsse, Zuweisungen oder sonstige Aufwendungen

Erträge*

     

     

     

     

     

     

Aufwendungen*

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

 

 

 

 

 

Investition

2023 alt

2023 neu

2024

2025

2026

2027 ff.

in EURO

Investive Einzahlungen

     

     

     

     

     

     

Investive Auszahlungen

     

     

     

     

     

     

Saldo (E-A)

     

     

     

     

     

     

 

 

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