Mitteilungsvorlage - MV/2023/077

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Beratungsfolge

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Begründung der Verwaltungsempfehlung

Am 23.05.2024 endet die 5-jährige Amtszeit der hiesigen stellv. Schiedsfrau. Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO) durch die Gemeindevertretung.

 

Vor der Wahl sollten die zuständigen Gemeinden, Ämter oder Kreise in geeigneter Form bekannt machen, dass interssierte Personen sich zur Wahl stellen können (§ 3 Abs. 2 SchO).

 

Damit genug Zeit für die Bewerbungsfrist und für die Erledigungen der Vorarbeiten (z. B. Prüfen der Bewerbungen auf Wählbarkeit, etc.) verbleibt, wird als angestrebter Termin für die Neuwahl der 23.11.2023 vorgeschlagen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Aufteilung des Schiedsamtsbezirkes in 2 Schiedsamtsbezirke für die Stadt Wedel (BV/2023/123) erfolgt die Ausschreibung einer Schiedsperson und nicht einer stellv. Schiedsperson.

 

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Anlagen

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